Versicherte haben noch bis zum 31. März 2008 die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007 zu zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöhe sich die spätere Rente. Darüber hinaus können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrecht erhalten werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Einzahlung nicht versäumen, so die Deutsche Rentenversicherung.
Zwischen dem Mindestbeitrag (derzeit 79,60 Euro monatlich) und dem Höchstbeitrag (1.044,75 Euro monatlich) können die Beiträge frei gewählt werden. Die Grenzen gelten gleichermaßen in den alten und neuen Bundesländern. Der einfachste und sicherste Weg zur Einhaltung der Frist sei die Abbuchung der Beiträge vom Konto. Die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt ihren Versicherten diesen Weg der Beitragszahlung, da hierdurch Nachteile durch eine verspätete Beitragszahlung ausgeschlossen werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter: 0800 10004800 oder im Internet unter: .
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöhe sich die spätere Rente. Darüber hinaus können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrecht erhalten werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Einzahlung nicht versäumen, so die Deutsche Rentenversicherung.
Zwischen dem Mindestbeitrag (derzeit 79,60 Euro monatlich) und dem Höchstbeitrag (1.044,75 Euro monatlich) können die Beiträge frei gewählt werden. Die Grenzen gelten gleichermaßen in den alten und neuen Bundesländern. Der einfachste und sicherste Weg zur Einhaltung der Frist sei die Abbuchung der Beiträge vom Konto. Die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt ihren Versicherten diesen Weg der Beitragszahlung, da hierdurch Nachteile durch eine verspätete Beitragszahlung ausgeschlossen werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter: 0800 10004800 oder im Internet unter: .
Autor(en): Susanne Niemann