Wer kurzfristig einen gebuchten Urlaub absagt, muss einen Großteil der Reisekosten trotzdem zahlen.
Wer beispielsweise eine Pauschalflugreise in Höhe von 4.000 Euro wenige Tage vor dem Start wegen Krankheit absagen muss, zahlt laut der Berliner Anwältin Grit Andresch bis 55 Prozent an Stornokosten, also rund 2.200 Euro. Je nach Art der Reise und Vereinbarung dürfen die Veranstalter aber auch deutlich höhere Stornokosten verlangen.
Reisen in der Haupsaison erhöht den Kostenfaktor
Nach einer Umfrage der AachenMünchener Versicherung ist das Stornorisiko nur rund 39 Prozent der Deutschen bekannt. Befragt wurden 1.000 Personen. Der Versicherer verweist darauf, dass bei Fahrten mit der Familie ganz schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Familien mit schulpflichtigen Kindern müssten zudem in der teuren Hauptsaison reisen. Und: Vielfach werden Reisen heute schon Monate im Voraus gebucht.
Reisebüros bieten oft nur abgespeckte Policen
Vermittler sollten ihre Kunden daher rechtzeitig auf das hohe Kostenrisiko bei einem kurzfristigen Rücktritt von der Reise warnen und eine Reiserücktrittversicherung anbieten. Abzuraten ist in der Regel von einem Abschluss der Reise in einem Reisebüro. So hat Öko-Test festgestellt, dass man dort für die Policen oft viel zu viel zahlt. So werden dort in der Regel Einzelpolicen verkauft. Für viele Urlauber, die mehr als einmal reisen, ist aber der Abschluss einer Reise-Jahrespolice, deutlich günstiger.
Gezahlt wird auch bei Schwangerschaft
Zudem gibt es im Reisebüro oft nur einen abgespeckten 80-Prozent-Schutz. In der Regel klären die Reisbüros – und das gilt auch für den Online-Shops – nicht über die genauen Leistungen der Rücktrittspolice auf. Reiseangst, weil es im Zielland Unruhen gegeben hat, ist beispielsweise kein Rücktrittsgrund den die Versicherung bezahlt. Rücktrittsversicherung bieten in der Regel die gleichen Kernleistungen.
So zahlen die Reise-Versicherungen, wenn der Urlauber die Reise nicht antreten kann und zwar wegen Tod, schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, erheblichem Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarschaden (zum Beispiel Sturm) oder einer Straftat (zum Beispiel Einbruchdiebstahl) . Versichert sind die Reisenden und deren Angehörige.
Wer beispielsweise eine Pauschalflugreise in Höhe von 4.000 Euro wenige Tage vor dem Start wegen Krankheit absagen muss, zahlt laut der Berliner Anwältin Grit Andresch bis 55 Prozent an Stornokosten, also rund 2.200 Euro. Je nach Art der Reise und Vereinbarung dürfen die Veranstalter aber auch deutlich höhere Stornokosten verlangen.
Reisen in der Haupsaison erhöht den Kostenfaktor
Nach einer Umfrage der AachenMünchener Versicherung ist das Stornorisiko nur rund 39 Prozent der Deutschen bekannt. Befragt wurden 1.000 Personen. Der Versicherer verweist darauf, dass bei Fahrten mit der Familie ganz schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Familien mit schulpflichtigen Kindern müssten zudem in der teuren Hauptsaison reisen. Und: Vielfach werden Reisen heute schon Monate im Voraus gebucht.
Reisebüros bieten oft nur abgespeckte Policen
Vermittler sollten ihre Kunden daher rechtzeitig auf das hohe Kostenrisiko bei einem kurzfristigen Rücktritt von der Reise warnen und eine Reiserücktrittversicherung anbieten. Abzuraten ist in der Regel von einem Abschluss der Reise in einem Reisebüro. So hat Öko-Test festgestellt, dass man dort für die Policen oft viel zu viel zahlt. So werden dort in der Regel Einzelpolicen verkauft. Für viele Urlauber, die mehr als einmal reisen, ist aber der Abschluss einer Reise-Jahrespolice, deutlich günstiger.
Gezahlt wird auch bei Schwangerschaft
Zudem gibt es im Reisebüro oft nur einen abgespeckten 80-Prozent-Schutz. In der Regel klären die Reisbüros – und das gilt auch für den Online-Shops – nicht über die genauen Leistungen der Rücktrittspolice auf. Reiseangst, weil es im Zielland Unruhen gegeben hat, ist beispielsweise kein Rücktrittsgrund den die Versicherung bezahlt. Rücktrittsversicherung bieten in der Regel die gleichen Kernleistungen.
So zahlen die Reise-Versicherungen, wenn der Urlauber die Reise nicht antreten kann und zwar wegen Tod, schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, erheblichem Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarschaden (zum Beispiel Sturm) oder einer Straftat (zum Beispiel Einbruchdiebstahl) . Versichert sind die Reisenden und deren Angehörige.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek