Anwälte schlagen Alarm: Die eigene Zunft – selbst Verkehrsanwälte – kennen das Reha-Management der Versicherer nicht – die Allgemeinheit schon gar nicht. Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler sollten es promoten. Nach schweren Unfällen kann die Hilfe der Versicherer zurück ins Leben und in die Arbeit führen. Zudem kann jeder sich über die private Unfallversicherung ein Reha-Management für selbstverschuldete Unfälle sichern.
„Viele Menschen werden nach einem schweren Unfall mehr oder weniger blutig aus dem Krankenhaus entlassen und warten dann lange auf eine Anschluss-Reha“, kritisiert Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So rechnen Krankenhäuser nach Fallpauschalen ab und die Reha-Plätze sind oft schwer erhältlich. Eine schlechte medizinische Akutversorgung und verspätete Reha könne zu einer bleibenden Invalidität führen. „Das gesetzliche Gesundheitssystem ist oft viel zu langsam“, so Dötsch. Das haben auch die Haftpflichtversicherer erkannt. Daher bieten sie bereits seit Jahren Schwerverletzten ein individuelles Reha-Management an. „Leider ist dieser wichtige Service vielfach unbekannt“, so Dötsch. Das gilt nach Erkenntnissen der Verkehrsanwälte nicht nur für die Bevölkerung. „Auch viele Anwälte, sogar Verkehrsanwälte, kennen das Angebot der Versicherer nicht“, stellt Dötsch fest. Immer wieder würden der Arbeitsgemeinschaft Fälle bekannt, in denen der Anwalt sogar das Angebot der Versicherer „als Teufelszeug“ abgelehnt habe.
Win-Win-Situation für Opfer und Assekuranzen
Dabei hätten Opfer und Versicherer nach schweren Unfällen das gleiche Interesse. „Die Geschädigten wollen zurück ins Leben und in die Arbeit“, erläutert DAV-Experte Nicolas Eilers. „Das unterstützen die Versicherer, denn dann wird der Schaden für sie viel günstiger, weil sie beispielsweise keine lebenslange Rente zahlen müssen.“ Ein privates Reha-Management kann meist schneller, unbürokratischer und individueller auf den Einzelfall abgestimmt werden.
Kann der Verunglückte schnell in den Beruf zurückkehren, ist das oft eine Win-Win-Situation für alle Seiten. Der Betroffene erhält seine Lebensqualität zurück und der Versicherer muss weniger Schadenersatz leisten. Dabei sollte das Verfahren aber stets nach dem „code of conduct“ abgewickelt werden, einem Regelwerk, dass der DAV gemeinsam mit den Versicherern entwickelt hat. „Das führt zu einem auch juristisch sicheren Reha-Management und sollte in der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Versicherer, Anwalt und Verkehrsopfer festgehalten werden“, fordert Dötsch.
Nur anerkannte Reha-Dienstleister nutzen
Dann werde eine unabhängige Vertrauensbasis zwischen Dienstleister, Opfer und dessen persönlichem Umfeld geschaffen. „Durch ihre hohe Erfahrung mit Schwerverletzten, können die Dienstleister sich auch in die psychisch schwierige Lage der Opfer versetzten“, betont Dötsch, der als Fachanwalt für Verkehr- und Versicherungsrecht in Andernach tätig ist. Allein 2021 zählte das Statistische Bundesamt über 55.000 Schwerverletzte im Straßenverkehr. Nach den Regeln der Verkehrsanwälte soll der Reha-Dienstleister aber nur einvernehmlich mit dem Anwalt des Unfallopfers bestimmt werden. „In der Regel sind die Versicherer hier sehr flexibl und kompromissbereit“, so Eilers aus Groß-Gerau, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht. Grundsätzlich sollte das Reha-Management immer vollkommen kostenfrei für den Geschädigten sein. Das gilt auch wenn es erfolglos bleibt oder abgebrochen wird. Eine Liste, der vom DAV anerkannten Dienstleister, steht im Netz. Derzeit finden sich hier schon 13 Reha-Unternehmen.
Reha-Lücke bei selbstverschuldeten Unfällen schließen
Unterstützung für Unfallopfer gibt es aber nur, wenn ein Haftpflichtversicherer für einen versicherten Schädiger aufkommen muss. Bei selbstverschuldeten Unfällen oder dort, wo der Schädiger nicht habhaft gemacht werden kann, gibt es folglich eine Servicelücke. Hier können aber Versicherungsmakler aktiv private Unfallversicherungen promoten, die im Ernstfall auch ein Reha-Management anbieten. Sinnvoll wäre es schon auf der Homepage, auf die Möglichkeiten für Unfallopfer durch Haftpflichtversicherer oder Unfallversicherer hinzuweisen. Damit wird das Reha-Management der Haftpflichtversicherer bekannter.
Ein Blick in das Nafi-Vergleichstool aus Höxter für Versicherungsmakler zeigt, dass mittlerweile sehr hochwertige private Unfallpolicen am Markt zu finden sind. Für eine hohe Invaliditätsleistung von über einer Million Euro (Basissumme 300.000 Euro; Progression 350 Prozent) muss der Kunde im Jahr zwischen rund 310 und 480 Euro zahlen, wenn er einen Vertrag bei der Interrisk (XXL-Konzept), der Janitos (Best Selection), der Waldenburger (Unfall Premium Plus) oder der Gothaer (Premium) abschließt.
Deutlicher Vertriebsdrive für private Unfallversicherungen
Diese vier Tarife leisten nämlich nicht nur alle ein Reha-Management nach Unfällen, sondern kürzen die Leistungen nicht, wenn Vorerkrankungen eine Rolle beim Umfang der Invaliditätsschwere gespielt haben. Mit einer solchen Unfallpolice erhalten die Kunden schon bei kleineren Verletzungen ein Recht auf Service und Unterstützung für eine schnelle Genesung. Für private Unfallversicherungen sollten diese Leistungen einen deutlichen Vertriebsdrive bringen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek