Wie am Rande einer Karnevalssitzung im Regierungsviertel zu erfahren war, hat die Bundesregierung Professor Andreas Oehler von der Universität Bamberg beauftragt, sie zu Reformen der offenkundig maroden privaten Altersvorsorge zu beraten. Dem waren Studien des Wissenschaftlers vorausgegangen, wonach basierend auf einer willkürlichen Stichprobe nicht repräsentativer Beschwerdefälle bei der Verbraucherzentrale Hamburg über zu geringe Auszahlungen für stornierter Lebensversicherungen, wohl überwiegend aus der Zeit vor der VVG-Reform, den Verbrauchern bis heute fortgesetzt jedes Jahr 16 Milliarden Euro aus der Tasche gezogen werden. Dies überzeugte das Verbraucherschutzministerium, dass private Lebensversicherer ungeeignet sind, Altersvorsorge zu betreiben.
Verhindert Branche Briefmarken-Vorsorge?
Offenkundig hat auch eine Indiskretion zu dem Meinungswandel der Regierung beigetragen. Denn während der Beratungen über weitere Verbesserungen der Fördermöglichkeiten der Basisrente tauchte ein verstaubtes Heftchen "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg auf.
Danach ist bereits seit 2009 bekannt, dass Briefmarken und Antiquitäten eher zur Altersvorsorge geeignet sind als Rentenversicherungen. Auf Nachfragen musste der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft einräumen, dass er auf diese Tatsache bisher nicht reagiert und den Vertrieb von Rentenversicherungen eingestellt hat. Hingegen wurden Informationen nicht bestätigt, wonach Marktführer Allianz bereits kurz nach Erscheinen dieses Heftchens eine Vorsorgealternative mit einem mehrere 100.000 Exemplare umfassenden Nachdruck der "Blauen Mauritius" vorbereitet hatte, diese aber auf Betreiben anderer Versicherungsunternehmen zunächst auf Eis legen musste.
Entwicklungsministerium beauftragt
Der Untätigkeit der Branche setzt nun die Bundesregierung eigene Aktivitäten entgegen. Beauftragt wurde für Beobachter sehr überraschend das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, eine neue Vorsorgeform zu entwickeln. Dies scheint auf eine Idee zurückzugehen, die Minister Niebel bei einer seiner Fernreisen in unentdeckte Gebiete nördlich Hamburgs nahegebracht wurde. In einer Ortschaft mit dem Namen Henstedt-Ulzburg stieß der Minister auf eine bemerkenswerte Vorsorgeidee eines ortsansässigen Mathematikers mit dem Namen Axel Kleinlein.
Die nach ihm benannte "Kleinlein-Rente" kommt insbesondere ohne die überaus kritikwürdigen Sterbetafeln aus. Dadurch spielt es keine Rolle mehr, welche statistische Lebenserwartung die Rentenversicherten besitzen, oder wie sich diese künftig angesichts des medizinischen Fortschritts entwickeln könnte. Allerdings müssen sich Rentenversicherte künftig bei Vertragsbeginn einer Analyse der Lebenslinie ihrer Hand durch einen staatlich anerkannten Esoteriker unterziehen, mit der zweifelsfrei das Ablebedatum festzustellen ist. Um dabei auch die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an Geschlechtsneutralität der Kalkulation zu wahren, dürfen Frauen die Hände ihrer Lebenspartner einreichen. Sollten Versicherte trotz einwandfreier Prognose dieses Datum überschreiten, ist der Rentenversicherer zum Schutz des Kollektivs zu entsprechenden Gegenmaßnahmen zu ermächtigen.
Modifikationen notwendig
Eine weitere Innovation betrifft die Überschussgewährung, die von Lebensversicherern üblicherweise bis auf einen geringen Garantiezins als freie Verfügungsmasse für übertriebene Versprechungen bei Vertragsabschluss eingesetzt wird. Bei der "Kleinlein-Rent"“ wird die Bildung von Überschüssen von vornherein ausgeschlossen, indem der Rentenversicherer ausschließlich in unverzinslichen Anlagen von gemeinnützigen Institutionen wie dem Bund der Versicherten oder der Verbraucherzentrale Hamburg investiert.
Regierungsberater Oehler musste allerdings das Konzept insofern modifizieren, dass auch die Stiftung Warentest ihren Segen dazu geben konnte. Nachdem im Versicherungsaufsichtsgesetz das Instrument des Ablassbriefs für Rentenversicherungen installiert wurde, ist die Voraussetzung für die Akkreditierung des Gesamtkonzepts hergestellt. Zum Kauf der Ablassbriefe verpflichtet sind Versicherungsvermittler, sofern sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten sollten. Die Ablasssummen richten sich dabei nach den nachweislich erhaltenen Vergütungen wie beispielsweise Provisionen oder Courtagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich vom Kunden zu leistende Honorare, sofern diese angemessen und jederzeit im Stornofall verzinst rückzahlbar sind.
Eine Anmerkung zum Schluss: Diese Geschichte ist frei erfunden. Alaaf und Helau!
Bildquelle: Bund der Versicherten
Verhindert Branche Briefmarken-Vorsorge?
Offenkundig hat auch eine Indiskretion zu dem Meinungswandel der Regierung beigetragen. Denn während der Beratungen über weitere Verbesserungen der Fördermöglichkeiten der Basisrente tauchte ein verstaubtes Heftchen "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg auf.
Danach ist bereits seit 2009 bekannt, dass Briefmarken und Antiquitäten eher zur Altersvorsorge geeignet sind als Rentenversicherungen. Auf Nachfragen musste der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft einräumen, dass er auf diese Tatsache bisher nicht reagiert und den Vertrieb von Rentenversicherungen eingestellt hat. Hingegen wurden Informationen nicht bestätigt, wonach Marktführer Allianz bereits kurz nach Erscheinen dieses Heftchens eine Vorsorgealternative mit einem mehrere 100.000 Exemplare umfassenden Nachdruck der "Blauen Mauritius" vorbereitet hatte, diese aber auf Betreiben anderer Versicherungsunternehmen zunächst auf Eis legen musste.
Entwicklungsministerium beauftragt
Der Untätigkeit der Branche setzt nun die Bundesregierung eigene Aktivitäten entgegen. Beauftragt wurde für Beobachter sehr überraschend das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, eine neue Vorsorgeform zu entwickeln. Dies scheint auf eine Idee zurückzugehen, die Minister Niebel bei einer seiner Fernreisen in unentdeckte Gebiete nördlich Hamburgs nahegebracht wurde. In einer Ortschaft mit dem Namen Henstedt-Ulzburg stieß der Minister auf eine bemerkenswerte Vorsorgeidee eines ortsansässigen Mathematikers mit dem Namen Axel Kleinlein.
Die nach ihm benannte "Kleinlein-Rente" kommt insbesondere ohne die überaus kritikwürdigen Sterbetafeln aus. Dadurch spielt es keine Rolle mehr, welche statistische Lebenserwartung die Rentenversicherten besitzen, oder wie sich diese künftig angesichts des medizinischen Fortschritts entwickeln könnte. Allerdings müssen sich Rentenversicherte künftig bei Vertragsbeginn einer Analyse der Lebenslinie ihrer Hand durch einen staatlich anerkannten Esoteriker unterziehen, mit der zweifelsfrei das Ablebedatum festzustellen ist. Um dabei auch die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an Geschlechtsneutralität der Kalkulation zu wahren, dürfen Frauen die Hände ihrer Lebenspartner einreichen. Sollten Versicherte trotz einwandfreier Prognose dieses Datum überschreiten, ist der Rentenversicherer zum Schutz des Kollektivs zu entsprechenden Gegenmaßnahmen zu ermächtigen.
Modifikationen notwendig
Eine weitere Innovation betrifft die Überschussgewährung, die von Lebensversicherern üblicherweise bis auf einen geringen Garantiezins als freie Verfügungsmasse für übertriebene Versprechungen bei Vertragsabschluss eingesetzt wird. Bei der "Kleinlein-Rent"“ wird die Bildung von Überschüssen von vornherein ausgeschlossen, indem der Rentenversicherer ausschließlich in unverzinslichen Anlagen von gemeinnützigen Institutionen wie dem Bund der Versicherten oder der Verbraucherzentrale Hamburg investiert.
Regierungsberater Oehler musste allerdings das Konzept insofern modifizieren, dass auch die Stiftung Warentest ihren Segen dazu geben konnte. Nachdem im Versicherungsaufsichtsgesetz das Instrument des Ablassbriefs für Rentenversicherungen installiert wurde, ist die Voraussetzung für die Akkreditierung des Gesamtkonzepts hergestellt. Zum Kauf der Ablassbriefe verpflichtet sind Versicherungsvermittler, sofern sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten sollten. Die Ablasssummen richten sich dabei nach den nachweislich erhaltenen Vergütungen wie beispielsweise Provisionen oder Courtagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich vom Kunden zu leistende Honorare, sofern diese angemessen und jederzeit im Stornofall verzinst rückzahlbar sind.
Eine Anmerkung zum Schluss: Diese Geschichte ist frei erfunden. Alaaf und Helau!
Bildquelle: Bund der Versicherten
Autor(en): Matthias Beenken