Anwälte und Gerichte werden bald teurer. So soll der Gesetzentwurf zur Kostenrechtsmodernisierung noch in diesem Sommer veröffentlicht werden. Das hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf dem Deutschen Anwaltstag in München angekündigt.
Gegenüber dem Handelsblatt sagte die Ministerin, dass die Anwaltshonorare um rund elf Prozent angehoben werden sollen. Gleichzeitig fordern die Länder eine Erhöhung der Gerichtsgebühren von rund 20 Prozent. Für Rechtsschutzversicherer dürften diese Botschaften positv und negativ zugleich sein. Wird Recht teurer, steigt in der Regel die Nachfrage nach Rechtsschutzversicherungen. Doch mit einem gewissen Timelag schlagen die höheren Schäden durch und zwingen die Versicherer ihre Prämien anzupassen.
Flucht vom BGH legitim
Keinen Reformbedarf sehen die Anwälte hinsichtlich der Rücknahme von Rechtsmitteln beim Bundesgerichtshof (BGH). In der letzten Zeit war immer wieder gefordert worden, etwa vom Versicherungsombudsmann, dass der BGH berechtigt werden soll in Fällen mit hohem Allgemeininteresse auch dann zu entscheiden, wenn eine Partei vor einem Urteil ausscheidet, etwa indem die Revision zurückgenommen wird.
Privatautonomie darf nicht eingeschränkt werden
Betroffen sind hier immer wieder Versicherungsnehmer, die sich etwa beim Streit um zu hohe Ratenzahlungen oder Falschberatung bei Lebensversicherungen, nicht auf eine höchstrichterliches Urteil stützen können. Nach Meinung von Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, darf trotzdem die Privatautonomie der Parteien nicht eingeschränkt werden. Ob es zu einem Urteil kommt, müssten allein die betroffenen Parteien entscheiden und nicht ein Gericht.
Höherer Haftpflichtschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer könnte die Berufshaftpflicht bald teurer werden. So sprach sich die Justizministerin dafür aus, diese Berufsgruppe den Anwälten gleichzustellen, um deren Kunden besser zu schützen. Derzeit müssen Anwaltskanzleien eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro abschließen.
Gegenüber dem Handelsblatt sagte die Ministerin, dass die Anwaltshonorare um rund elf Prozent angehoben werden sollen. Gleichzeitig fordern die Länder eine Erhöhung der Gerichtsgebühren von rund 20 Prozent. Für Rechtsschutzversicherer dürften diese Botschaften positv und negativ zugleich sein. Wird Recht teurer, steigt in der Regel die Nachfrage nach Rechtsschutzversicherungen. Doch mit einem gewissen Timelag schlagen die höheren Schäden durch und zwingen die Versicherer ihre Prämien anzupassen.
Flucht vom BGH legitim
Keinen Reformbedarf sehen die Anwälte hinsichtlich der Rücknahme von Rechtsmitteln beim Bundesgerichtshof (BGH). In der letzten Zeit war immer wieder gefordert worden, etwa vom Versicherungsombudsmann, dass der BGH berechtigt werden soll in Fällen mit hohem Allgemeininteresse auch dann zu entscheiden, wenn eine Partei vor einem Urteil ausscheidet, etwa indem die Revision zurückgenommen wird.
Privatautonomie darf nicht eingeschränkt werden
Betroffen sind hier immer wieder Versicherungsnehmer, die sich etwa beim Streit um zu hohe Ratenzahlungen oder Falschberatung bei Lebensversicherungen, nicht auf eine höchstrichterliches Urteil stützen können. Nach Meinung von Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, darf trotzdem die Privatautonomie der Parteien nicht eingeschränkt werden. Ob es zu einem Urteil kommt, müssten allein die betroffenen Parteien entscheiden und nicht ein Gericht.
Höherer Haftpflichtschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer könnte die Berufshaftpflicht bald teurer werden. So sprach sich die Justizministerin dafür aus, diese Berufsgruppe den Anwälten gleichzustellen, um deren Kunden besser zu schützen. Derzeit müssen Anwaltskanzleien eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro abschließen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek