Recht und Steuern: Was sich im neuen Jahr ändert

Das Jahr 2012 bringt sowohl im Bereich Gesundheit als auch in der Altersvorsorge, in Recht und Steuern wichtige Änderungen mit sich - ein Überblick.

- Beitragsbemessungsgrenze der GKV wird angehoben
Zum 1. Januar wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehoben. Sie gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Beiträge für die GKV erhoben werden. Auf Einkünfte jenseits dieser Summe werden keine weiteren Beiträge fällig. Die neue BBG liegt bei 45.900 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.825 Euro pro Monat (bislang: 44.550 beziehungsweise 3.712,50 Euro). Für Gutverdiener wird die gesetzliche Krankenversicherung deshalb teurer: Die monatliche Höchstbelastung steigt um 17,45 Euro auf 592,88 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

- Mehr Geld für Demenzkranke
Ab kommendem Jahr sollen an Demenz Erkrankte mehr Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen. Das sieht die Pflegereform vor, die das Bundeskabinett vor kurzem verabschiedet hat. Betreuungsleistungen sollen künftig Bestandteil der Pflegeversicherung werden. Zudem sollen Pflegebedürftige in Zukunft zwischen einer Abrechnung nach Leistungspaketen oder nach Zeitkontingenten frei wählen können. Im Jahresverlauf will die Regierung eine staatlich geförderte private Pflegezusatzvorsorge ähnlich der Riester-Rente für die Altersvorsorge vorstellen. Wie die Details dazu jeweils aussehen, wird aber erst im Laufe des Jahres 2012 bekanntgegeben.

- Mehr Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Wer privat krankenversichert ist, erhält monatlich von seinem Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im gesetzlichen System, können privat Versicherte ab 2012 einen leicht höheren Zuschuss vom Chef erhalten. Statt wie bislang 36,20 Euro steuert der Arbeitgeber ab Jahreswechsel bis zu 37,29 Euro pro Monat bei.

- Die Pflege-Auszeit für Berufstätige wird erleichtert
Ab 2012 können Berufstätige ihre nahen Angehörigen leichter zu Hause pflegen: Über das neue Gesetz zur Familienpflegezeit erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um Kinder, Eltern und Geschwister zu pflegen, ohne allzu große Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen. Sie können ihre Wochenarbeitszeit gegen leichte Lohnabschläge für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Nach der Rückkehr zur Vollzeit bleibt es zunächst beim Gehaltsabschlag, bis das Konto ausgeglichen ist. Allerdings haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Pflegeauszeit.

- Höheres Renteneintrittsalter
Ab Januar 2012 wird in der gesetzlichen Rentenversicherung Schritt für Schritt die Rente mit 67 eingeführt. Das verändert auch die Bedingungen für die private Altersvorsorge: Wer ab dem kommenden Jahr eine Riester- oder Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung abschließt, kann ohne Verlust von Förderung über das Geld erst mit 62 statt wie bislang mit 60 Jahren verfügen. Bei Vorsorgeverträgen der so genannten dritten Schicht, zu der Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen gehören, wirkt sich das höhere Renteneintrittsalter auch auf die steuerliche Behandlung und damit unmittelbar auf den Endbetrag aus. Wer künftig sein Kapital schon vor dem Alter 62 abrufen möchte, muss Abgeltungssteuer zahlen.

- Basisrente: Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte
Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Im Jahr 2025 werden dies maximal 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepartner sein. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, wonach der Sonderausgabenabzug jährlich um zwei Prozentpunkte steigt. Im kommenden Jahr können bereits 74 Prozent der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zur Basisrente und zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden: Das sind maximal 14.800 Euro für Singles und 29.600 Euro für Verheiratete.

- Elektronische Bilanz erneut verschoben
Bilanzierende Unternehmen müssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ihre Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Finanzverwaltung beanstandet es jedoch nicht, wenn für dieses erste Wirtschaftsjahr noch eine Bilanz in Papierform eingereicht wird, die auch nicht dem vorgeschriebenen Datensatz entsprechen muss. Die erste elektronische Bilanz muss verpflichtend also erst für Wirtschaftjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, abgegeben werden.

- Elektronisches Verfahren statt Lohnsteuerkarte erst 2013
Aufgrund technischer Schwierigkeiten in der Verwaltung verschiebt sich die Einführung des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) auf den 1. Januar 2013. Die Karten des Jahres 2010 sind auch 2012 gültig. Wer 2012 eine neue Karte benötigt, erhält eine Ersatzbescheinigung.

- Elektronische Rechnungstellung
Rückwirkend zum 1. Juli 2011 können Rechnungen ohne größere Hürden elektronisch versandt werden. Stimmt der Rechnungsempfänger der elektronischen Übermittlung zu, sind spezielle technische Übermittlungsverfahren nicht mehr erforderlich.

- Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können ab dem 1. April 2012 erstmals ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüfen lassen. Zur Erfüllung der mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz verbundenen Aufgaben gründen 77 von 80 IHKs einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss (IHK-FOSA) mit Sitz in Nürnberg. Die IHK-FOSA überprüft die Abschlüsse, bescheinigt die Gleichwertigkeit oder stellt die im Vergleich zum deutschen Abschluss noch fehlenden Qualifikationen fest.

Quelle: IHK Region Stuttgart, MLP
Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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