Die Raucher werden immer stärker aus der Öffentlichkeit vertrieben. Jetzt müssen sie sogar um ihre Wohnung bangen, wenn sie nicht ausreichend lüften. Steigen dadurch die Versicherungsschäden? Wie muss man sich schützen und wann muss der Außendienst warnen, dass kein Versicherungsschutz besteht? Eine Umfrage gibt Auskunft.
Zur Frage, ob die Raucherschäden gestiegen sind, nachdem die Raucher immer mehr aus der Öffentlichkeit in den Privatbereich vertrieben wurden, liegen nach Aussage von Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft keine Zahlen vor. Für den Fall, dass doch etwas passiert, sollte der Außendienst nach den Worten von Karin Benning von der Huk-Coburg einem Raucher jedoch unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung empfehlen.
Wichtig: Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
Dazu ein Beispiel: Wenn ein Raucher im Bett zur Zigarette greift und dabei einen Brandschaden verursacht, ist es durchaus denkbar, dass er als Mieter seinem Vermieter den Schaden bezahlen muss.
Aber auch eine Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung sind ratsam. Sie sind nicht nur für Raucher, sondern allgemein jedem Verbraucher zu empfehlen.
Wichtig ist vor allem der Abschluss von Verträgen, in denen die grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden mitversichert ist. Hat der Raucher nämlich durch grobe Fahrlässigkeit den Brand verursacht, kann sonst je nach Schwere des Verschuldens die Versicherungsleistung gekürzt werden.
Vorsicht bei Sengschäden
Hat man beispielsweise mit einer Zigarette das Sofa oder die Kleidung eines Dritten beschädigt, so leistet üblicherweise die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers für den entstandenen Schaden. Grundsätzlich sind jedoch Brandschäden, die durch eine Zigarette entstanden sind, über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung versichert.
Doch Vorsicht. Nicht alles ist gedeckt. Sengschäden sind beispielsweise nach den unverbindlichen Musterbedingungen des Verbandes nicht versichert. Es besteht also viel Raum für die Aufklärungsarbeit des Außendienstes.
Das Nichtrauchen wird belohnt
„Wir setzen in unserem Unternehmen und mit unseren Produkten auf ein gesundes und möglichst langes Leben der Menschen“, sagt Udo Rössler von der Allianz. Die eigenen Mitarbeiter würden zudem die Möglichkeit erhalten, an kostenlosen Kursen zur Raucherentwöhnung teilzunehmen.
Man wolle das Nichtrauchen belohnen. Bei der Risikolebensversicherung würden deshalb die Nichtraucher weniger bezahlen als Kunden, die regelmäßig zum Glimmstängel greifen.
Zur Frage, ob die Raucherschäden gestiegen sind, nachdem die Raucher immer mehr aus der Öffentlichkeit in den Privatbereich vertrieben wurden, liegen nach Aussage von Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft keine Zahlen vor. Für den Fall, dass doch etwas passiert, sollte der Außendienst nach den Worten von Karin Benning von der Huk-Coburg einem Raucher jedoch unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung empfehlen.
Wichtig: Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
Dazu ein Beispiel: Wenn ein Raucher im Bett zur Zigarette greift und dabei einen Brandschaden verursacht, ist es durchaus denkbar, dass er als Mieter seinem Vermieter den Schaden bezahlen muss.
Aber auch eine Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung sind ratsam. Sie sind nicht nur für Raucher, sondern allgemein jedem Verbraucher zu empfehlen.
Wichtig ist vor allem der Abschluss von Verträgen, in denen die grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden mitversichert ist. Hat der Raucher nämlich durch grobe Fahrlässigkeit den Brand verursacht, kann sonst je nach Schwere des Verschuldens die Versicherungsleistung gekürzt werden.
Vorsicht bei Sengschäden
Hat man beispielsweise mit einer Zigarette das Sofa oder die Kleidung eines Dritten beschädigt, so leistet üblicherweise die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers für den entstandenen Schaden. Grundsätzlich sind jedoch Brandschäden, die durch eine Zigarette entstanden sind, über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung versichert.
Doch Vorsicht. Nicht alles ist gedeckt. Sengschäden sind beispielsweise nach den unverbindlichen Musterbedingungen des Verbandes nicht versichert. Es besteht also viel Raum für die Aufklärungsarbeit des Außendienstes.
Das Nichtrauchen wird belohnt
„Wir setzen in unserem Unternehmen und mit unseren Produkten auf ein gesundes und möglichst langes Leben der Menschen“, sagt Udo Rössler von der Allianz. Die eigenen Mitarbeiter würden zudem die Möglichkeit erhalten, an kostenlosen Kursen zur Raucherentwöhnung teilzunehmen.
Man wolle das Nichtrauchen belohnen. Bei der Risikolebensversicherung würden deshalb die Nichtraucher weniger bezahlen als Kunden, die regelmäßig zum Glimmstängel greifen.
Autor(en): Oskar M. Metzger