Offenbar plant das Bundesfinanzministerium nach Informationen des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), das Provisionsabgabeverbot gesetzlich nicht weiter zu stützen. Dies wurde bei einer BVK-Presseveranstaltung am 24. November 2015 in Berlin bekannt.
Diesen Eindruck gewann BVK-Präsident H. Heinz nach Gesprächen mit Entscheidungsträgern der Versicherungsaufsicht. In der Tat ist die rechtliche Lage zum Provisionsabgabeverbot verworren. So gab es im Oktober 2015 ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach das Versicherungsportal moneymeets Provisionseinnahmen mit Kunden teilen darf.
Noch gültig für 2015
Wie der BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele erläuterte, handele es sich hier wie auch bei einem vergangenen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main um Einzelfallentscheidungen. Gültig sei das Abgabeverbot auf jeden Fall noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Doch wenn das Bundesfinanzministerium nichts unternehme, laufe es Ende des Jahres aus.
Der BVK kritisierte dies. Das Verbot habe, so Heinz, viele Jahre dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet werde. Der Kunde werde animiert, sich nicht nach seinem Bedarf abzusichern, sondern nach der Provision, die an ihn fließt. Der BVK schlägt vor, das Verbot im Versicherungsaufsichtsgesetz stärker zu verankern.
Bildquelle: © Bundesfinanzministerium
Diesen Eindruck gewann BVK-Präsident H. Heinz nach Gesprächen mit Entscheidungsträgern der Versicherungsaufsicht. In der Tat ist die rechtliche Lage zum Provisionsabgabeverbot verworren. So gab es im Oktober 2015 ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach das Versicherungsportal moneymeets Provisionseinnahmen mit Kunden teilen darf.
Noch gültig für 2015
Wie der BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele erläuterte, handele es sich hier wie auch bei einem vergangenen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main um Einzelfallentscheidungen. Gültig sei das Abgabeverbot auf jeden Fall noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Doch wenn das Bundesfinanzministerium nichts unternehme, laufe es Ende des Jahres aus.
Der BVK kritisierte dies. Das Verbot habe, so Heinz, viele Jahre dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet werde. Der Kunde werde animiert, sich nicht nach seinem Bedarf abzusichern, sondern nach der Provision, die an ihn fließt. Der BVK schlägt vor, das Verbot im Versicherungsaufsichtsgesetz stärker zu verankern.
Bildquelle: © Bundesfinanzministerium
Autor(en): Bernhard Rudolf