Vermittler, die einen Teil ihrer Provision an Kunden weiterreichen, droht derzeit von der Aufsichtsbehörde keine Strafe. Damit dürfte der Wettbewerb unter den rund 258.000 offiziell registrierten Vermittlern und Maklern noch schärfer werden. Vorausgegangen war ein Streit mit dem Versicherungsmakler Uwe Lange von der AVL Finanzdienstleistung aus Waiblingen bei Stuttgart.
AVL zieht beim Abschluss einer Rentenversicherung keine Abschlussprovision ab. Die Einmaleinzahlung des Kunden geht somit zu fast 100 Prozent direkt ins Produkt. Diese Provisionsweitergabe hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit dem Hinweis auf das Provisionsabgabeverbot beanstandet, aber bereits im Oktober 2011 vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt verloren (9 K 105/11.F). Das Gericht befand, dass das Provisionsabgabeverbot zu unbestimmt sei. Ende Februar 2012 hat nun die BaFin ihre Revision beim Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts rechtskräftig. Der Versicherungsmakler Uwe Lange darf seine Verkaufspraxis fortsetzen.
Auch andere Vermittler können Provisionen nun ungestraft weitergeben. "Wir werden die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anlass nehmen, das Verbot grundsätzlich zu überprüfen", erklärte die BaFin. Bis zum Abschluss dieser auf unbestimmte Zeit angelegten Prüfung, wird die Aufsicht nach eigener Aussage in keiner Versicherungssparte gegen Vermittler vorgehen, die Provisionen an ihre Kunden weitergeben.
Provisionsabgabeverbot ist nicht gekippt, sondern löst sich auf
Anders sieht es privatrechtlich aus. "Natürlich sind Versicherer in der Wahl ihrer Vertragspartner frei", sagt Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander aus Stuttgart. Der Fachanwalt für Gewerberecht hatte den erfolgreichen Prozess für die Maklerfirma AVL geführt. Vermittler oder Makler müssen somit weiter mit Sanktionen durch die Versicherer rechnen, wenn bekannt wird, dass sie Provisionen weitergegeben haben. Faktisch ist das Provisionsabgabeverbot nicht "gekippt", wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) feststellen. Praktisch befindet es sich in vollkommener Auflösung. Ein Indiz dafür ist, dass die BaFin ihre Revision nicht einmal begründet hat.
Anscheinend konnten intern keine guten Gründe für ein rechtliches Weiterbestehen gefunden werden. Nicht nur die schon vom Verwaltungsgericht gerügte Unbestimmtheit des Verbots ist ein Problem. Die BaFin prüft derzeit auch, ob das Verbot einen rechtwidrigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung darstellt und zudem wohlmöglich kartellrechtswidrig ist. Dass ein Verstoß gegen das heutige Kartellrecht vorliegt, glaubt Jurist Sasdi. Es verstößt nach seiner Meinung sogar gegen das Grundgesetz. "Damit war es praktisch schon 1949 unwirksam", so der Fachanwalt. Andere Staaten in Europa kennen ein solches Verbot nicht.
Bleibt "gute" Beratung auf der Strecke?
Die Vermittler- und Versicherungsbranche fürchtet, dass ohne das Verbot die Beratung auf der Strecke bleibt. So erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung: "Wir sprechen uns nachdrücklich für die Beibehaltung des bestehenden Provisionsabgabeverbots aus." Die Finanzkrise habe gezeigt, dass es einer qualitativ hochwertigen Finanzberatung bedürfe, damit die Menschen die Produkte bekämen, die sie brauchten und die zu ihnen passten. Und der Präsident des GDV, Rolf Peter Hoenen, befürchtet sogar, dass ohne Provisionsabgabeverbot viele Kunden nur deshalb einen Vertrag abschließen würden, weil sie einen hohen Rabatt bekämen. Demgegenüber meint Versicherungsmakler Lange, dass aufgeklärte Verbraucher ein Recht auf günstige Produkte hätten. Derzeit bietet AVL abschlussprovisionsfrei Rentenpolicen der Deutschen Bank Vita S. A. aus Luxemburg und der Canda Life aus Deutschland an. AVL finanziert sich durch eine laufende Betreuungscourtage. Daher helfe AVL Kunden während der Laufzeit des Vertrages bei Fragen und Problemen.
Hinweis:
In der Mai-Ausgabe von Versicherungsmagazin finden Sie einen Artikel zum "Quasi-Ende" desProvisionsabgabeverbots: Wer profitiert? Wer ist Leidtragender? Gibt es nun eine Chance für transparente Vergütung neuer Coleur?
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Bild: © Stephanie Hofschläger/
AVL zieht beim Abschluss einer Rentenversicherung keine Abschlussprovision ab. Die Einmaleinzahlung des Kunden geht somit zu fast 100 Prozent direkt ins Produkt. Diese Provisionsweitergabe hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit dem Hinweis auf das Provisionsabgabeverbot beanstandet, aber bereits im Oktober 2011 vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt verloren (9 K 105/11.F). Das Gericht befand, dass das Provisionsabgabeverbot zu unbestimmt sei. Ende Februar 2012 hat nun die BaFin ihre Revision beim Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts rechtskräftig. Der Versicherungsmakler Uwe Lange darf seine Verkaufspraxis fortsetzen.
Auch andere Vermittler können Provisionen nun ungestraft weitergeben. "Wir werden die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anlass nehmen, das Verbot grundsätzlich zu überprüfen", erklärte die BaFin. Bis zum Abschluss dieser auf unbestimmte Zeit angelegten Prüfung, wird die Aufsicht nach eigener Aussage in keiner Versicherungssparte gegen Vermittler vorgehen, die Provisionen an ihre Kunden weitergeben.
Provisionsabgabeverbot ist nicht gekippt, sondern löst sich auf
Anders sieht es privatrechtlich aus. "Natürlich sind Versicherer in der Wahl ihrer Vertragspartner frei", sagt Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander aus Stuttgart. Der Fachanwalt für Gewerberecht hatte den erfolgreichen Prozess für die Maklerfirma AVL geführt. Vermittler oder Makler müssen somit weiter mit Sanktionen durch die Versicherer rechnen, wenn bekannt wird, dass sie Provisionen weitergegeben haben. Faktisch ist das Provisionsabgabeverbot nicht "gekippt", wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) feststellen. Praktisch befindet es sich in vollkommener Auflösung. Ein Indiz dafür ist, dass die BaFin ihre Revision nicht einmal begründet hat.
Anscheinend konnten intern keine guten Gründe für ein rechtliches Weiterbestehen gefunden werden. Nicht nur die schon vom Verwaltungsgericht gerügte Unbestimmtheit des Verbots ist ein Problem. Die BaFin prüft derzeit auch, ob das Verbot einen rechtwidrigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung darstellt und zudem wohlmöglich kartellrechtswidrig ist. Dass ein Verstoß gegen das heutige Kartellrecht vorliegt, glaubt Jurist Sasdi. Es verstößt nach seiner Meinung sogar gegen das Grundgesetz. "Damit war es praktisch schon 1949 unwirksam", so der Fachanwalt. Andere Staaten in Europa kennen ein solches Verbot nicht.
Bleibt "gute" Beratung auf der Strecke?
Die Vermittler- und Versicherungsbranche fürchtet, dass ohne das Verbot die Beratung auf der Strecke bleibt. So erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung: "Wir sprechen uns nachdrücklich für die Beibehaltung des bestehenden Provisionsabgabeverbots aus." Die Finanzkrise habe gezeigt, dass es einer qualitativ hochwertigen Finanzberatung bedürfe, damit die Menschen die Produkte bekämen, die sie brauchten und die zu ihnen passten. Und der Präsident des GDV, Rolf Peter Hoenen, befürchtet sogar, dass ohne Provisionsabgabeverbot viele Kunden nur deshalb einen Vertrag abschließen würden, weil sie einen hohen Rabatt bekämen. Demgegenüber meint Versicherungsmakler Lange, dass aufgeklärte Verbraucher ein Recht auf günstige Produkte hätten. Derzeit bietet AVL abschlussprovisionsfrei Rentenpolicen der Deutschen Bank Vita S. A. aus Luxemburg und der Canda Life aus Deutschland an. AVL finanziert sich durch eine laufende Betreuungscourtage. Daher helfe AVL Kunden während der Laufzeit des Vertrages bei Fragen und Problemen.
Hinweis:
In der Mai-Ausgabe von Versicherungsmagazin finden Sie einen Artikel zum "Quasi-Ende" desProvisionsabgabeverbots: Wer profitiert? Wer ist Leidtragender? Gibt es nun eine Chance für transparente Vergütung neuer Coleur?
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Bild: © Stephanie Hofschläger/
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek