Das Provisionsabgabeverbot bleibt noch bis zum 30. Juni 2017 bestehen. So die frohe Botschaft für die Vermittler aus dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 16. Dezember 2015. Eine dementsprechende Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Entscheidung begrüßt auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK).
"Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt", zeigt sich BVK-Präsident Michael H. Heinz sichtlich erfreut. "Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine 'Geiz-ist-geil-Mentalität' setzen, auch weiterhin den Verbrauchern erspart."
Damit Kunden nicht zu (vor)schnellen Abschlüssen animiert werden
Der BVK hatte sich bis zuletzt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt, weil mit seiner Aufhebung zu befürchten war, dass Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert werden könnten und so nicht nach ihrem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abgeschlossen hätten, sondern nach der Höhe der Provisionsabgabe.
BVK-Wunsch: Provisionsabgabeverbot auch nach Mitte 2017 noch gültig
"Nach der Entscheidung zum Erhalt dieses Verbotes erwarten wir nun auch konsequenterweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet“, so Heinz. Doch für den BVK ist diese Entscheidung noch nicht weitreichend genug, so will sich der Verband dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt.
Vor einigen Wochen schien das Bundesfinanzministerium noch eine andere Richtung einzuschlagen, so wie auch der Versicherunsgtag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am 25. November 2015 in Berlin vermuten ließ. Versicherungsmagazin berichtete dementsprechend in seiner Januar-Ausgabe 2016 über die damals aktuelle Situation.
Nachfolgend finden Sie einen Ausschnitt aus dem Artikel:
"Das Provisionsabgabeverbot wird aller Wahrscheinlichkeit nach zum Jahresende fallen. Wie bei einer BVK-Presseveranstaltung in Berlin bekannt wurde, erfuhren dies BVK-Präsident Michael H. Heinz und BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele nach Gesprächen mit Dr. Frank Grund, dem neuen Exekutivdirektor bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
In der Tat ist die rechtliche Lage zum Provisionsabgabeverbot verworren. So gab es im Oktober 2015 ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach das Versicherungsportal Moneymeets Provisionseinnahmen mit Kunden teilen darf. Wie Eichele erläuterte, handele es sich aber hier ... um Einzelfallentscheidungen. Gültig sei das Abgabeverbot auf jeden Fall noch bis zum 31. Dezember 2015. Doch wenn das Bundesfinanzministerium nichts unternehme, gelte es danach nicht mehr. Der BVK kritisierte dies scharf. Das Verbot habe, so Heinz, viele Jahre dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungen verleitet werde. Wenn das Verbot falle, werde der Kunde animiert, sich nicht nach seinem Bedarf abzusichern, sondern nach der Provision, die an ihn fließe.
Auch www.versicherungsmagazin.de hat bereits mehrfach über dieses Thema berichtet, so zum Beispiel am 10. November 2015 unter der Überschrift
und am 25. November 2015 unter der Überschrift .
Bildquelle: © picture alliance; Textquellen: BVK; Versicherungsmagazin
"Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt", zeigt sich BVK-Präsident Michael H. Heinz sichtlich erfreut. "Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine 'Geiz-ist-geil-Mentalität' setzen, auch weiterhin den Verbrauchern erspart."
Damit Kunden nicht zu (vor)schnellen Abschlüssen animiert werden
Der BVK hatte sich bis zuletzt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt, weil mit seiner Aufhebung zu befürchten war, dass Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert werden könnten und so nicht nach ihrem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abgeschlossen hätten, sondern nach der Höhe der Provisionsabgabe.
BVK-Wunsch: Provisionsabgabeverbot auch nach Mitte 2017 noch gültig
"Nach der Entscheidung zum Erhalt dieses Verbotes erwarten wir nun auch konsequenterweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet“, so Heinz. Doch für den BVK ist diese Entscheidung noch nicht weitreichend genug, so will sich der Verband dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt.
Vor einigen Wochen schien das Bundesfinanzministerium noch eine andere Richtung einzuschlagen, so wie auch der Versicherunsgtag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am 25. November 2015 in Berlin vermuten ließ. Versicherungsmagazin berichtete dementsprechend in seiner Januar-Ausgabe 2016 über die damals aktuelle Situation.
Nachfolgend finden Sie einen Ausschnitt aus dem Artikel:
"Das Provisionsabgabeverbot wird aller Wahrscheinlichkeit nach zum Jahresende fallen. Wie bei einer BVK-Presseveranstaltung in Berlin bekannt wurde, erfuhren dies BVK-Präsident Michael H. Heinz und BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele nach Gesprächen mit Dr. Frank Grund, dem neuen Exekutivdirektor bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
In der Tat ist die rechtliche Lage zum Provisionsabgabeverbot verworren. So gab es im Oktober 2015 ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach das Versicherungsportal Moneymeets Provisionseinnahmen mit Kunden teilen darf. Wie Eichele erläuterte, handele es sich aber hier ... um Einzelfallentscheidungen. Gültig sei das Abgabeverbot auf jeden Fall noch bis zum 31. Dezember 2015. Doch wenn das Bundesfinanzministerium nichts unternehme, gelte es danach nicht mehr. Der BVK kritisierte dies scharf. Das Verbot habe, so Heinz, viele Jahre dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungen verleitet werde. Wenn das Verbot falle, werde der Kunde animiert, sich nicht nach seinem Bedarf abzusichern, sondern nach der Provision, die an ihn fließe.
Auch www.versicherungsmagazin.de hat bereits mehrfach über dieses Thema berichtet, so zum Beispiel am 10. November 2015 unter der Überschrift
und am 25. November 2015 unter der Überschrift .
Bildquelle: © picture alliance; Textquellen: BVK; Versicherungsmagazin
Autor(en): versicherungsmagazin.de