Positionspapier der Ideal zur Reform der Pflegeversicherung

Die Ideal Lebensversicherung plädiert in einem Positionspapier für eine obligatorische private Zusatzversicherung in der Pflege. Unter dem Titel "Pflegerisiko solide und zukunftsfest absichern" listet der Spezialversicherer Argumente und Vorschläge für eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung auf. Wir liefern Ihnen einige Eckpunkte aus dem Papier.

Das Versicherungsunternehmen aus Berlin ist davon überzeugt, zeigen zu können, dass diese Zusatzversicherung allen anderen Varianten überlegen ist und im Rahmen der privaten Lebensversicherung solide und solidarisch aufgebaut werden kann.Auszüge aus dem Positionspapier: Der heutige Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung reicht nach Angaben der Bundesregierung zur Finanzierung der bestehenden Leistungen nur noch bis zum Frühjahr 2014 aus. Er müsste von 2014 an auf etwa 2,1 Prozent und später noch stärker angehoben werden.2010 hat die gesetzliche Pflegeversicherung ihre Finanzen noch mit einem kleinen Einnahme-Überschuss abschließen können. 2011 rutscht sie ins Defizit, das sich, bezogen auf die heutigen Daten, bis über 2050 hinaus von Jahr zu Jahr weiter vergrößern würde.Zudem soll neu definiert werden, wie Pflegebedürftigkeit bemessen wird.

Geisteszustand und Mobilität sollen in Pflegebedürftigkeit eingerechnet werden
Heute richtet sich der Grad der Pflegebedürftigkeit danach, wie viel Zeit die Hilfe am Patienten in Anspruch nimmt. Nach neuen Vorschlägen soll künftig der Grad der Selbständigkeit als neuer Maßstab für die Pflegebedürftigkeit gelten. Danach würde Pflegebedürftigkeit nicht nur anhand körperlicher Gebrechen bestimmt; auch der Geisteszustand, der Grad der Selbständigkeit und der Mobilität würden einbezogen. Das käme vor allem der stetig wachsenden Zahl der Demenz-Patienten zugute.

Auch hat die Politik auf längere Sicht die Dynamisierung der Leistungen angekündigt, wodurch die Kosten der Pflege nochmals steigen. Zur Deckung des in den nächsten Jahrzehnten kontinuierlich steigenden Pflegeaufwands ist nach Überzeugung der Ideal der Aufbau eines Kapitalstocks unverzichtbar. Alle dazu alternativ vorgeschlagenen Modelle können die Probleme nicht nachhaltig, generationengerecht und dauerhaft lösen. Diese Vorschläge sind:
  • Eine stetige Erhöhung der Beitragssätze zur bisherigen Pflegeversicherung
  • Das Modell der „Bürgerversicherung“.
  • Der steigende Pflegeaufwand soll durch „kollektive Kapitalbildung“ innerhalb der bestehenden Pflegeversicherung gleichmäßiger auf die Generationen verteilt werden.

Mit dem letztgenannten Modell werde laut dem Seniorenversicherer zwar anerkannt, dass die finanzielle Absicherung der Pflegeversicherung durch Kapitalbildung notwendig ist. Dennoch sei vor diesem Weg zu warnen: Die Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen flössen in einen allgemeinen Fonds. Die Beiträge würden nicht den einzelnen Versicherten als Anwartschaften zugeordnet.

Finanzielle Absicherung des Pflegefallrisikos muss auf zwei Säulen stehen
Die im Koalitionsvertrag angekündigte ergänzende Kapitaldeckung, die „verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss“, sei nach Ansicht des Versicherers aus Berlin nur im Rahmen einer eigenständigen Versicherung möglich, deren durch Beiträge erworbenen individuellen Anwartschaften auf Leistungen im Pflegefall durch die kollektive Risikoabsicherung und das individuell zugeordnete Kapital gedeckt würden. Für ein solches Modell setze sich das Unternehmen nachdrücklich ein. Die finanzielle Absicherung des Pflegefallrisikos müsse zudem auf zwei Säulen stehen:
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung, die den Charakter einer einheitlichen Grundsicherung hat, wird durch einkommensbezogene Umlagen finanziert.
  • Die Leistungen der ergänzenden Versicherung orientieren sich an den Beiträgen, die generationengerecht berechnet werden.




Notwendige Eckpunkte einer ergänzenden Pflegerentenversicherung nach Ansicht der Ideal:
  • Pflichtversicherung für alle Personen in einer politisch zu definierenden Altersspanne (z. B. 18 bis 55 Jahre)
  • Altersabhängig kalkulierte Beiträge
  • Auszahlung von Überschüssen im Leistungsfall
  • Nach Einkommen gestaffelte staatliche Zulage
  • Leistungsstaffeln nach Grad der Pflegebedürftigkeit (z. B. 25 % in Stufe I, 50 % in Stufe II, 100 % in Stufe III)
  • Keine Unterscheidung der Leistung der Pflegeform (ambulant, stationär)
  • Beitragsfreiheit im Leistungsbezug (d.h. bei Pflegebedürftigkeit)

Das Fazit des Versicherers: Die Koalition hat eine ergänzende Pflegeversicherung mit Kapitalbildung vereinbart, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein müsse. Sie sollte daran festhalten. Eine solche ergänzende Säule der Pflegefinanzierung ist notwendig und innerhalb des privaten Versicherungssystems umsetzbar. Für die Versicherten wäre dies – im Unterschied zu allen anderen Modellen – die bessere, stabilere und im übrigen verfassungsfeste Lösung für die Absicherung des Pflegefallrisikos und der von den Versicherten angesparten Kapitalbeträge.

Bild: © Rainer Sturm,

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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