Die Insolvenzumlage schützt zwar viele Betriebsrentner, belastet aber jede Firma, die Direktzusagen, U-Kassenverträge, Pensionsfonds oder Direktversicherungen mit widerruflichem Bezugsrecht anbieten: Die Beiträge für den Pensions-Sicherungsverein steigen enorm an.
Kürzlich hat der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) den Beitragssatz für 2009 mit satten 14,2 Promille festgelegt. Das ist eine dramatische Steigerung gegenüber 2008 (1,8 Promille) und auch ein kräftiger Anstieg gegenüber dem schadenträchtigen Jahr 2007 (3,0 Promille). Der endgültige Beitragssatz für das laufende Jahr wird jeweils Anfang November festgesetzt. Bemessungsgrundlage für die Beiträge, die die Firmen abführen müssen, sind die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen, die bis zum 30. September eines jeden Jahres gemeldet werden müssen. In die Beitragszahlung sind aber nicht alle Arten von Betriebsrenten einbezogen, da der PSV auch nicht für alle Arten einspringt, falls der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Geschützt sind unverfallbare Ansprüche auf Direktzusagen, U-Kassen, Pensionsfonds und mit widerruflichem Bezugsrecht ausgestatte oder beliehene Direktversicherungen.
Rechnungen müssen bis Silvester bezahlt werden
Glück im Unglück: Um die Liquidität der betroffenen Unternehmen zu schonen, nutzt der PSV erstmals in seiner Geschichte die Möglichkeit, einen Teil des Beitrages auf vier Jahre zu strecken. So werden 2009 „nur“ 8,2 Promille der Bemessungsgrundlage erhoben; der Rest wird auf die folgenden vier Jahr bis 2013 mit je 1,5 Promille Zusatzbeitrag verteilt. Die Beitragsrechnungen gehen den Firmen in den nächsten Tagen zu und müssen bis Silvester 2009 bezahlt werden.
Der Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft gehören rund inzwischen 76.000 Firmen an (2008: 72.200). Angesichts der Insolvenzen von Arcandor, Märklin, Qimonda & Co. Musste der Beitragssatz gegenüber 2008 kräftig erhöhen werden. Insgesamt entsprechen die 14,2 Promille einem Schadensvolumen von über vier Milliarden Euro. Zum Vergleich: In den Vorjahren lag das Schadenvolumen mit 730 Millionen Euro 2008 und rund 930 Millionen Euro 2007 deutlich niedriger.
Trotz der kräftigen Beitragserhöhung, die die Firmen nun über mehrere Jahre abstottern dürfen, ist nicht jede beliebige Höhe der Betriebsrente geschützt: Die monatlichen Leistungen des PSV sind auf maximal das Dreifache der Bezugsgröße (nach § 18 SGB IV) begrenzt. 2010 entspricht dies 7.665 Euro Monatsrente von der Firma im Westen der Republik. Für 2009 liegt die abgesicherte Höchstrente pro Monat bei rund 7.500 Euro (Ost: rund 6.100 Euro).
Protektor steht bei Pleite eines Direktversicherers ein
Für Betriebsrenten, die bei Insolvenz des Arbeitgebers nicht vom PSV gezahlt werden, gilt: Die Direktversicherung oder Pensionskasse führt die Verträge weiter – vorübergehend privat und bei neuem Job dann per Übertragungsabkommen beim Vorsorgeanbieter des neuen Arbeitgebers. Bei Pleite eines Direktversicherers würde in aller Regel Protektor einstehen, bei Versicherer-Pensionskassen ebenfalls. Bei klassischen Firmen-Pensionskassen ist weder Protektor noch der PSV zuständig, sondern die BaFin: Sie prüft und genehmigt in aller Regel Tarife und Geschäftspläne und soll so einer Pleite vorbeugen. Bei Schieflagen müssten die Renten gesenkt und Beiträge erhöht werden – auf Geheiß der BaFin. In der Vergangenheit mussten Firmen-Pensionskassen schon Beiträge erhöhen oder die Rente zeitweise kürzen.
Foto: Stardust/
Kürzlich hat der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) den Beitragssatz für 2009 mit satten 14,2 Promille festgelegt. Das ist eine dramatische Steigerung gegenüber 2008 (1,8 Promille) und auch ein kräftiger Anstieg gegenüber dem schadenträchtigen Jahr 2007 (3,0 Promille). Der endgültige Beitragssatz für das laufende Jahr wird jeweils Anfang November festgesetzt. Bemessungsgrundlage für die Beiträge, die die Firmen abführen müssen, sind die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen, die bis zum 30. September eines jeden Jahres gemeldet werden müssen. In die Beitragszahlung sind aber nicht alle Arten von Betriebsrenten einbezogen, da der PSV auch nicht für alle Arten einspringt, falls der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Geschützt sind unverfallbare Ansprüche auf Direktzusagen, U-Kassen, Pensionsfonds und mit widerruflichem Bezugsrecht ausgestatte oder beliehene Direktversicherungen.
Rechnungen müssen bis Silvester bezahlt werden
Glück im Unglück: Um die Liquidität der betroffenen Unternehmen zu schonen, nutzt der PSV erstmals in seiner Geschichte die Möglichkeit, einen Teil des Beitrages auf vier Jahre zu strecken. So werden 2009 „nur“ 8,2 Promille der Bemessungsgrundlage erhoben; der Rest wird auf die folgenden vier Jahr bis 2013 mit je 1,5 Promille Zusatzbeitrag verteilt. Die Beitragsrechnungen gehen den Firmen in den nächsten Tagen zu und müssen bis Silvester 2009 bezahlt werden.
Der Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft gehören rund inzwischen 76.000 Firmen an (2008: 72.200). Angesichts der Insolvenzen von Arcandor, Märklin, Qimonda & Co. Musste der Beitragssatz gegenüber 2008 kräftig erhöhen werden. Insgesamt entsprechen die 14,2 Promille einem Schadensvolumen von über vier Milliarden Euro. Zum Vergleich: In den Vorjahren lag das Schadenvolumen mit 730 Millionen Euro 2008 und rund 930 Millionen Euro 2007 deutlich niedriger.
Trotz der kräftigen Beitragserhöhung, die die Firmen nun über mehrere Jahre abstottern dürfen, ist nicht jede beliebige Höhe der Betriebsrente geschützt: Die monatlichen Leistungen des PSV sind auf maximal das Dreifache der Bezugsgröße (nach § 18 SGB IV) begrenzt. 2010 entspricht dies 7.665 Euro Monatsrente von der Firma im Westen der Republik. Für 2009 liegt die abgesicherte Höchstrente pro Monat bei rund 7.500 Euro (Ost: rund 6.100 Euro).
Protektor steht bei Pleite eines Direktversicherers ein
Für Betriebsrenten, die bei Insolvenz des Arbeitgebers nicht vom PSV gezahlt werden, gilt: Die Direktversicherung oder Pensionskasse führt die Verträge weiter – vorübergehend privat und bei neuem Job dann per Übertragungsabkommen beim Vorsorgeanbieter des neuen Arbeitgebers. Bei Pleite eines Direktversicherers würde in aller Regel Protektor einstehen, bei Versicherer-Pensionskassen ebenfalls. Bei klassischen Firmen-Pensionskassen ist weder Protektor noch der PSV zuständig, sondern die BaFin: Sie prüft und genehmigt in aller Regel Tarife und Geschäftspläne und soll so einer Pleite vorbeugen. Bei Schieflagen müssten die Renten gesenkt und Beiträge erhöht werden – auf Geheiß der BaFin. In der Vergangenheit mussten Firmen-Pensionskassen schon Beiträge erhöhen oder die Rente zeitweise kürzen.
Foto: Stardust/
Autor(en): Detlef Pohl