Die privaten Krankenversicherer haben branchenweit ihren Rechnungszins von 3,5 Prozent auf 2,75 Prozent abgesenkt.
Die Hallesche ist sogar einen Schritt weitergegangen und kalkuliert nun mit einem Zinssatz von 2,5 Prozent. Grund ist die Niedrigzinsphase, die die Erwirtschaftung des bisher üblichen Zinsniveaus immer schwieriger macht. Der neue Zins gilt für die Kalkulation des Neugeschäfts und verteuert die Beiträge der jetzt geltenden Unisex-Tarife. "Zinseinahmen sind wie Beitrag zu verstehen", erläutert Gerd Güssler, Geschäftsführer des Freiburger Informationsdienstleisters KVpro.de.
Wer daher weniger Zinseinnahmen einkalkuliert, braucht entsprechend höhere Beiträge. Daher hatten Brancheninsider, wie Hans Olav Herøy, Vorstandsmitglied der HUK-Coburg, schon im Vorfeld davor gewarnt, dass einzelne Gesellschaften eine Zinsabsenkung erst später vollziehen und sich dadurch einen kurzfristigen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten.
Umfrage: Drei verweigern Auskunft
Nach einer Umfrage des Versicherungsmagazins und KVpro.de geben lediglich die Hanse-Merkur, die LKH und die Gothaer keine Auskunft über den für die Unisex-Tarife angewendeten Rechnungszins. Die Gothaer verweist in ihrer Stellungnahme vor allem darauf, dass alle über dem Rechnungszins erwirtschaftet Einnahmen, die so genannten Überzinsen, wieder an die Kunden ausgeschüttet werden und später zur Beitragsstabilisierung verwendet werden.
Aus Wettbewerbsgründen keine klare Aussage
Gleichzeitig gibt das Unternehmen zu, den Rechnungszins angepasst zu haben. Insgesamt entsteht so eher der Eindruck, dass der Kölner Versicherer seinen Rechnungszins deutlich nach unten gesenkt hat. Eine konkrete Auskunft wird aber aus Wettbewerbsgründen verweigert. Die LKH aus Lüneburg möchte aus zu "betriebsinternen kalkulatorischen Zusammenhängen" keine Aussagen treffen.
Auch die Hanse-Merkur möchte weder jetzt noch "in Zukunft" zur Absenkung ihres Rechnungszinse Stellung nehmen. Das Unternehmen kritisiert jedoch öffentliche Falschdarstellungen. So seien Unternehmen, die stärker ihren Rechnungszins abgesenkt hätten, weder sicherer noch würden sie höhere Alterungsrückstellungen aufbauen. Solche Aussagen lassen den Schluss zu, dass die Hanse-Merkur ihren Rechnungszins weniger stark gesenkt hat.
Achtung Haftungsfalle
"Solche Unternehmen werden versuchen, durch auf den ersten Blick günstigere Beiträge, Wettbewerbsvorteile zu erzielen", warnt Experte Güssler. Vor allem in Vergleichsprogrammen, die ausschließlich Beitragshöhen ausweisen, würden sie besser dastehen. Vermittler könnten so, wenn die Zinsabsenkung in späteren Jahren nachgeholt werden muss und die Beiträge kräftig steigen, in eine Haftungsfalle steuern.
Wer daher die Verträge von PKV-Unternehmen verkauft, die ihren Rechnungszins nicht öffentlich kommunizieren, sollte auf diese Tatsache und mögliche zukünftige überproportionale Beitragserhöhungen hinweisen.
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Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek