Verschiedene private Krankenversicherer passen ihre Beiträge nicht mehr wie bisher üblich zum Jahreswechsel an. Die Kunden müssen auch unterjährig mit Beitragsveränderungen rechnen.
Nach Ansicht der Widge.de GmbH aus Hamburg wollen die Versicherer mit der unterjährigen Anpassung den Wechsel in günstige Bisex-Tarife bei anderen Gesellschaften verhindern. Die in der Widge.de-Veröffentlichung genannten Versicherer Axa und DKV aus dem Ergo-Konzern weisen eine solche Strategie von sich.
Laut Ergo sei der veränderte Termin gewählt worden, um Engpässe im Jahresendgeschäft zu vermeiden. Durch die „Entzerrung“ möchte die DKV ihren Privatpatienten einen besseren Service bieten, „vor allem beim Tarifwechsel“. Laut Axa-Versicherung werden nur sehr wenige Tarife zum 1. April angepasst. Für die meisten Versicherten sei eine Anpassung wie bisher üblich zum Jahreswechsel erfolgt. Schon 2012 hat die Axa zwei Termine für die Beitragsanpassung gewählt. Daher muss diese Systematik auch für die Zukunft fortgesetzt werden, so der Versicherer. Während bei der DKV die Beiträge zum 1. April im Schnitt um 4,5 Prozent und in Extremfällen um fast 20 Prozent nach oben angepasst werden, sind es bei der Axa bezogen auf beide Wechseltermine lediglich 2,6 Prozent. Extremwerte nennt die Axa nicht.
Bisex-Wechsel nur innerhalb der Gesellschaft
Energisch wehrt sich die Axa gegen Behauptungen, dass mit der unterjährigen Beitragsanpassung eine „zwanghafte Kundenbindung“ erreicht werden soll. Der PKV-Verband verweist darauf, dass bei einem Wechsel der Gesellschaft schon seit dem 21. Dezember 2012 kein Wechsel in Bisex-Tarife mehr möglich ist. Ein solcher Wechsel dürfte zudem ökonomisch meist unsinnig sein, wie nicht nur die Versicherer, sondern auch Widge.de schreibt. Grund: In den meisten Fällen gehen dann nämlich die lange angesparten Altersrückstellungen verloren. Demgegenüber können Bestandskunden innerhalb des Unternehmens auch weiterhin in andere Bisex-Tarife wechseln, wie der PKV-Verband betont.
Ziel der Vorwürfe des Hamburger Versicherungsberaters, der per Erfolgshonorar Tarifwechsel innerhalb von PKV-Gesellschaften berät, dürfte daher eher die Werbung für das eigene Geschäftsmodell sein. Bisher ist die Wechselberatung, weil viele Versicherer den Umstieg, der mit einem Einnahmeverlust einhergeht, nicht gerade fördern, ein profitables Geschäft für Versicherungsberater. Wie weit diese Versicherungsberatung von Vermittler und Makler angeboten werden darf ist rechtlich umstritten, das klassische Vergütungssystem motiviert sie aber kaum. Es gibt bisher fast keine Bestandvergütung. Daher erhalten Vermittler, die etwa dem Hamburger Versicherungsberater Widge.de Wechselwillige vermitteln einen 30-prozentigen Anteil am Erfolgshonorar.
Manche Umstellungen durchaus "honorargetrieben"
Versicherer wie die Universa und der Bundesverband der Versicherungsberater (bvvb) kritisieren erfolgsanhängige Vergütungen, wie sie Widge.de oder die Delegare AG (Beitragsotimierung24.de) anbieten. „Bei dem Geschäftsmodell „Beitragsoptimierung“ liegen uns Fälle vor, in denen wir nachweisen können, dass eine Umstellung in den empfohlenen schlechteren Versicherungsschutz durchaus „honorargetrieben“ ist“, sagt Pressesprecher Stefan Taschner. Kritik gibt es auch daran, dass eine erhöhte Selbstbeteiligung von Beratern die auf Erfolgshonorarbasis arbeiten, mit einberechnet wird. Demgegenüber verzichtet Delegare vertragsgemäß auf Honorar, das durch eine höhere Selbstbeteiligung zustande kommt.
Mehr Wechselservice
Ein offensiver und transparenter Tarifwechsel sei bei der Universa längst verwirklicht. So würden die Kunden regelmäßig über ihr Recht informiert, dass sie fast immer ohne erneute Gesundheitsprüfung umsteigen können. Das gelte sogar, wenn der Kunde seine Selbstbeteiligung reduzieren will. Die DKV bietet im geschützten Kundenbereich mittlerweile einen Tarifscheck an, um den Tarifwechsel zu erleichtern. Aktuell können die DKV-Kunden für rund 185 Tarife prüfen, ob sie mit oder ohne Gesundheitsprüfung wechseln können. In wenigen Wochen sollen die DKV-Privatpatienten sogar berechnen können was die einzelnen Umsteiger-Angebote konkret in Euro und Cent kosten.
Bild: © Ernst Rose /
Nach Ansicht der Widge.de GmbH aus Hamburg wollen die Versicherer mit der unterjährigen Anpassung den Wechsel in günstige Bisex-Tarife bei anderen Gesellschaften verhindern. Die in der Widge.de-Veröffentlichung genannten Versicherer Axa und DKV aus dem Ergo-Konzern weisen eine solche Strategie von sich.
Laut Ergo sei der veränderte Termin gewählt worden, um Engpässe im Jahresendgeschäft zu vermeiden. Durch die „Entzerrung“ möchte die DKV ihren Privatpatienten einen besseren Service bieten, „vor allem beim Tarifwechsel“. Laut Axa-Versicherung werden nur sehr wenige Tarife zum 1. April angepasst. Für die meisten Versicherten sei eine Anpassung wie bisher üblich zum Jahreswechsel erfolgt. Schon 2012 hat die Axa zwei Termine für die Beitragsanpassung gewählt. Daher muss diese Systematik auch für die Zukunft fortgesetzt werden, so der Versicherer. Während bei der DKV die Beiträge zum 1. April im Schnitt um 4,5 Prozent und in Extremfällen um fast 20 Prozent nach oben angepasst werden, sind es bei der Axa bezogen auf beide Wechseltermine lediglich 2,6 Prozent. Extremwerte nennt die Axa nicht.
Bisex-Wechsel nur innerhalb der Gesellschaft
Energisch wehrt sich die Axa gegen Behauptungen, dass mit der unterjährigen Beitragsanpassung eine „zwanghafte Kundenbindung“ erreicht werden soll. Der PKV-Verband verweist darauf, dass bei einem Wechsel der Gesellschaft schon seit dem 21. Dezember 2012 kein Wechsel in Bisex-Tarife mehr möglich ist. Ein solcher Wechsel dürfte zudem ökonomisch meist unsinnig sein, wie nicht nur die Versicherer, sondern auch Widge.de schreibt. Grund: In den meisten Fällen gehen dann nämlich die lange angesparten Altersrückstellungen verloren. Demgegenüber können Bestandskunden innerhalb des Unternehmens auch weiterhin in andere Bisex-Tarife wechseln, wie der PKV-Verband betont.
Ziel der Vorwürfe des Hamburger Versicherungsberaters, der per Erfolgshonorar Tarifwechsel innerhalb von PKV-Gesellschaften berät, dürfte daher eher die Werbung für das eigene Geschäftsmodell sein. Bisher ist die Wechselberatung, weil viele Versicherer den Umstieg, der mit einem Einnahmeverlust einhergeht, nicht gerade fördern, ein profitables Geschäft für Versicherungsberater. Wie weit diese Versicherungsberatung von Vermittler und Makler angeboten werden darf ist rechtlich umstritten, das klassische Vergütungssystem motiviert sie aber kaum. Es gibt bisher fast keine Bestandvergütung. Daher erhalten Vermittler, die etwa dem Hamburger Versicherungsberater Widge.de Wechselwillige vermitteln einen 30-prozentigen Anteil am Erfolgshonorar.
Manche Umstellungen durchaus "honorargetrieben"
Versicherer wie die Universa und der Bundesverband der Versicherungsberater (bvvb) kritisieren erfolgsanhängige Vergütungen, wie sie Widge.de oder die Delegare AG (Beitragsotimierung24.de) anbieten. „Bei dem Geschäftsmodell „Beitragsoptimierung“ liegen uns Fälle vor, in denen wir nachweisen können, dass eine Umstellung in den empfohlenen schlechteren Versicherungsschutz durchaus „honorargetrieben“ ist“, sagt Pressesprecher Stefan Taschner. Kritik gibt es auch daran, dass eine erhöhte Selbstbeteiligung von Beratern die auf Erfolgshonorarbasis arbeiten, mit einberechnet wird. Demgegenüber verzichtet Delegare vertragsgemäß auf Honorar, das durch eine höhere Selbstbeteiligung zustande kommt.
Mehr Wechselservice
Ein offensiver und transparenter Tarifwechsel sei bei der Universa längst verwirklicht. So würden die Kunden regelmäßig über ihr Recht informiert, dass sie fast immer ohne erneute Gesundheitsprüfung umsteigen können. Das gelte sogar, wenn der Kunde seine Selbstbeteiligung reduzieren will. Die DKV bietet im geschützten Kundenbereich mittlerweile einen Tarifscheck an, um den Tarifwechsel zu erleichtern. Aktuell können die DKV-Kunden für rund 185 Tarife prüfen, ob sie mit oder ohne Gesundheitsprüfung wechseln können. In wenigen Wochen sollen die DKV-Privatpatienten sogar berechnen können was die einzelnen Umsteiger-Angebote konkret in Euro und Cent kosten.
Bild: © Ernst Rose /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek