Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Verband der privaten Krankenversicherung () werden Vertragsverhandlungen über die Vergütung der vom Basistarif umfassten Leistungen aufnehmen.
Wie die PKV mitteilt, ist es die gemeinsame Zielsetzung der Verhandlungen, dass die Vergütung der vom Basistarif umfassten ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen nach Art, Umfang und Höhe jeweils vergleichbar zur Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgestaltet wird.
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom März 2007 seien die Unternehmen der PKV zum Angebot eines branchenweit einheitlichen und verbindlichen Basistarifs ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet worden.
Mit der Ausgestaltung der Leistungen des Basistarifs nach Maßgabe der genannten Vorgaben wurde der Verband der privaten Krankenversicherung gesetzlich beliehen. Die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung der Versicherten des Basistarifs obliegt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
Wie die PKV mitteilt, ist es die gemeinsame Zielsetzung der Verhandlungen, dass die Vergütung der vom Basistarif umfassten ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen nach Art, Umfang und Höhe jeweils vergleichbar zur Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgestaltet wird.
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom März 2007 seien die Unternehmen der PKV zum Angebot eines branchenweit einheitlichen und verbindlichen Basistarifs ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet worden.
Mit der Ausgestaltung der Leistungen des Basistarifs nach Maßgabe der genannten Vorgaben wurde der Verband der privaten Krankenversicherung gesetzlich beliehen. Die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung der Versicherten des Basistarifs obliegt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly