Die drohende Bürgerversicherung scheint vom Tisch zu sein. Einheitslösungen und Radikalumbau des Gesundheitssystems werden es wohl mit der neuen Regierung nicht geben, schätzt der PKV-Verband.
Weder eine Bürgerversicherung noch einheitliche Gebührenordnungen wird es mit der CDU geben, und auch die SPD hat in den Koalitionsverhandlungen mehrfach signalisiert, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist. Und das, so der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherer (PKV), Uwe Laue, können nur bedeuten, dass es zu einer behutsamen Weiterentwicklung des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung komme.
Mehr Kapitaldeckung durch Friedensgrenze
Ein Ziel der Verbandspolitik bestehe darin, die Politik zur Rückkehr zur "Friedensgrenze" zwischen GKV und PKV zu bewegen. Für 2014 würde das bedeuten, dass es wieder ab der Beitragsbemessungsgrenze der GKV in Höhe von 48.600 Euro Jahreseinkommen eine Wahlfreiheit zwischen GKVG und PKV gebe und nicht erst ab 53.550 Euro. Dem Ziel der stärkeren kapitalgedeckten Vorsorge würde auch eine Klarstellung des Gesetzgebers dienen, dass Wahltarife nichts in der GKV zu suchen hätten, sondern diese Leistungen durch private Zusatztarife abzudecken sind. Eine Klarstellung wird auch hinsichtlich der betrieblichen Krankenversicherung erwartet, die durch den angekündigten Wegfall der steuerlichen Förderung in Höhe von 44 Euro monatlich pro Arbeitnehmer ohne Not geschwächt würde.
Mehr Faktoren für Beitragsanpassungen nötig
Neben Forderungen an die neue Bundesregierung lege der Verband auch hohe Maßstäbe an die eigene Arbeit, machte Laue weiter deutlich. So gehe es darum, abrupte Beitragssprünge zu vermeiden. Dazu sei es aber nötig, dass es mehr Faktoren gebe, die kontinuierliche Beitragsanpassunge auslösen können. So solle neben Sterblichkeit und Entwicklung der Leistungsausgaben auch der Zins Beitragsanhebungen auslösen dürfen. Damit verhindere man, dass nach Jahren ohne oder mit geringen Beitragsanpassungen plötzlich erhebliche Korrekturen erforderlich seien. Auch die Unterschiede zwischen den Tarifen eines Unternehmens - was die Beitragsentwicklung betrifft - müssten gemildert werden. Im Moment sei es fast unmöglich, etwa historisch entstandene unterschiedliche Tarifwelten auf einen Nenner zu bringen. Hier wünscht sich die Branche Erleichterungen.
Tarifwechselrecht offensiv kommunizieren
Schließlich will man den gut funktionierenden Standardtarif als Sozialtarif der PKV wieder für alle Versicherten öffnen, also für Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte und Rentner. Wer in finanzielle Not gerate, müsse die Möglichkeit erhalten, innerhalb des PKV-Systems Leistungen für unter 300 Euro zu bekommen. Eindeutig bekennt sich die Branche zum Tarifwechselrecht innerhalb eines Unternehmens. Das sei zwar bereits Gesetz, müsse aber – so Laue – offensichtlicher und transparenter als bisher vermittelt werden. Man sei überzeugt, dass mit diesen Wechselmöglichkeiten innerhalb von Unternehmen hinreichende Alternativen geboten werden könnten. "Die in diesem Zusammenhang diskutierte nachträglich Mitnahme von Alterungsrückstellungen ist sozialpolitisch schädlich – überdies rechtlich unmöglich und versicherungsmathematisch mit erheblichen Kollateralschäden verbunden", warnte Laue.
Keine Kapitaldeckung innerhalb der Sozialversicherung
In Bezug auf die Pflege wies er Forderungen zurück, die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abzuschaffen und die private Pflegversicherung für die gesetzlichen Kassen anzuzapfen. In einer Sozialversicherung dürfe es zudem keine Kapitaldeckung geben, erklärte er mit Blick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen. Dort wäre das Geld nie vor der Politik sicher. Nur privatrechtlich garantierte Eigentumsansprüche können für eine langfristige Vorsorge sorgen, weil sie unangetastet blieben. Im übrigen sei die Pflegeversicherung der beste Beweis dafür, dass Kapitaldeckung funktioniert. In der privaten Pflegeversicherung sind seit Einführung im Jahr 1995 die Beiträge kontinuierlich gesunken, in der gesetzlichen Pflegeversicherung hingegen gestiegen – bei gleicher Leistung.
Weder eine Bürgerversicherung noch einheitliche Gebührenordnungen wird es mit der CDU geben, und auch die SPD hat in den Koalitionsverhandlungen mehrfach signalisiert, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist. Und das, so der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherer (PKV), Uwe Laue, können nur bedeuten, dass es zu einer behutsamen Weiterentwicklung des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung komme.
Mehr Kapitaldeckung durch Friedensgrenze
Ein Ziel der Verbandspolitik bestehe darin, die Politik zur Rückkehr zur "Friedensgrenze" zwischen GKV und PKV zu bewegen. Für 2014 würde das bedeuten, dass es wieder ab der Beitragsbemessungsgrenze der GKV in Höhe von 48.600 Euro Jahreseinkommen eine Wahlfreiheit zwischen GKVG und PKV gebe und nicht erst ab 53.550 Euro. Dem Ziel der stärkeren kapitalgedeckten Vorsorge würde auch eine Klarstellung des Gesetzgebers dienen, dass Wahltarife nichts in der GKV zu suchen hätten, sondern diese Leistungen durch private Zusatztarife abzudecken sind. Eine Klarstellung wird auch hinsichtlich der betrieblichen Krankenversicherung erwartet, die durch den angekündigten Wegfall der steuerlichen Förderung in Höhe von 44 Euro monatlich pro Arbeitnehmer ohne Not geschwächt würde.
Mehr Faktoren für Beitragsanpassungen nötig
Neben Forderungen an die neue Bundesregierung lege der Verband auch hohe Maßstäbe an die eigene Arbeit, machte Laue weiter deutlich. So gehe es darum, abrupte Beitragssprünge zu vermeiden. Dazu sei es aber nötig, dass es mehr Faktoren gebe, die kontinuierliche Beitragsanpassunge auslösen können. So solle neben Sterblichkeit und Entwicklung der Leistungsausgaben auch der Zins Beitragsanhebungen auslösen dürfen. Damit verhindere man, dass nach Jahren ohne oder mit geringen Beitragsanpassungen plötzlich erhebliche Korrekturen erforderlich seien. Auch die Unterschiede zwischen den Tarifen eines Unternehmens - was die Beitragsentwicklung betrifft - müssten gemildert werden. Im Moment sei es fast unmöglich, etwa historisch entstandene unterschiedliche Tarifwelten auf einen Nenner zu bringen. Hier wünscht sich die Branche Erleichterungen.
Tarifwechselrecht offensiv kommunizieren
Schließlich will man den gut funktionierenden Standardtarif als Sozialtarif der PKV wieder für alle Versicherten öffnen, also für Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte und Rentner. Wer in finanzielle Not gerate, müsse die Möglichkeit erhalten, innerhalb des PKV-Systems Leistungen für unter 300 Euro zu bekommen. Eindeutig bekennt sich die Branche zum Tarifwechselrecht innerhalb eines Unternehmens. Das sei zwar bereits Gesetz, müsse aber – so Laue – offensichtlicher und transparenter als bisher vermittelt werden. Man sei überzeugt, dass mit diesen Wechselmöglichkeiten innerhalb von Unternehmen hinreichende Alternativen geboten werden könnten. "Die in diesem Zusammenhang diskutierte nachträglich Mitnahme von Alterungsrückstellungen ist sozialpolitisch schädlich – überdies rechtlich unmöglich und versicherungsmathematisch mit erheblichen Kollateralschäden verbunden", warnte Laue.
Keine Kapitaldeckung innerhalb der Sozialversicherung
In Bezug auf die Pflege wies er Forderungen zurück, die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abzuschaffen und die private Pflegversicherung für die gesetzlichen Kassen anzuzapfen. In einer Sozialversicherung dürfe es zudem keine Kapitaldeckung geben, erklärte er mit Blick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen. Dort wäre das Geld nie vor der Politik sicher. Nur privatrechtlich garantierte Eigentumsansprüche können für eine langfristige Vorsorge sorgen, weil sie unangetastet blieben. Im übrigen sei die Pflegeversicherung der beste Beweis dafür, dass Kapitaldeckung funktioniert. In der privaten Pflegeversicherung sind seit Einführung im Jahr 1995 die Beiträge kontinuierlich gesunken, in der gesetzlichen Pflegeversicherung hingegen gestiegen – bei gleicher Leistung.
Autor(en): Elke Pohl