Die Private Krankenversicherung hat kürzlich so genannte Leitlinien für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel herausgegeben. Das Ziel der Maßnahme: Den Service für ihre Versicherten erweitern. Ein Schritt, der längst überfällig war.
So fordert der § 204 VVG (Tarifwechsel) unter anderem schon lange, dass "bei bestehendem Versicherungsverhältnis der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen kann, dass dieser ... Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt ...".
Kunden künftig das gesamte Spektrum an Tarifen anbieten
Der PKV-Verband ist davon überzeugt, dass der nun verfasste Leitfaden nicht nur die geltende Rechtslage erläutert und konkretisiert, sondern auch über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinausgeht.
So müssten sich die teilnehmenden Unternehmen nun verpflichten, bei Anfragen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen zu unterbreiten oder geeignete Tarife für den Kunden auszuwählen. Dabei würden die Auswahlkriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert werden.
Der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue (Bild) kommentiert den neuen Leitlinien mit folgenden Worten: "Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet."
Alternative Angebote für Menschen ab dem 55. Lebensjahr und für ab 60-Jährige
Überdies würden sich die Versicherer verpflichten, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr (also fünf Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch Tarifalternativen zu nennen, so dass der Kunde die Chance habe, künftig geringere Beiträge zu zahlen. Und bei Versicherten, die das 60. Lebensjahr vollendet hätten, müsste der Versicherungsnehmer auf Tarife, die einen gleichartigen Versicherungsschutz wie die bisherigen böten und bei denen eine Umstufung zu einer Prämienreduzierung führen würde, hinweisen.
Zugleich verpflichteten sich die Unternehmen, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Auch bei Beschwerden erhalte der Versicherte möglichst innerhalb von 15 Arbeitstagen eine umfassende schriftliche Antwort.
Diese Passage in den Leitlinien ist darum auch so wichtig, weil der PKV-Ombudsmann in seinem Tätigkeitsbericht 2013 angegebenn hat, dass 5,2 (+ 0,2 zum Vorjahr) Prozent der Beschwerdethemen mit dem Tarifwechsel zu tun hatten. 2013 gab es in der Krankheitskostenvollversicherung 3.479 zugelassene Beschwerden ("Schlichtungsanfragen").
Mehr Verständlichkeit postuliert, aber noch zu wenig umgesetzt
Die PKV-Leitlinien thematisieren auch den Aspekt der Verständlichkeit. Hier sind schon einige Versicherer wie die Basler und der HDI aktiv geworden und haben zum Beispiel ihre Bedingungswerke und Kundenanschreiben sprachlich vereinfacht. Und in den Leitlinien des Verbandes heißt es wörtlich: "Im Rahmen der Beratung beim Tarifwechsel hat der Versicherte einen Anspruch auf eine verständliche Darstellung, welche Mehr- und Minderleistungen mögliche Zieltarife gegenüber seinem bestehenden
Versicherungsschutz aufweisen, welche Beitragsunterschiede damit einhergehen und ob im Zieltarif
eine Risikoprüfung erforderlich wird; im Falle eines Risikozuschlags umfasst die Beratung die Möglichkeit und die Folgen einer Vermeidung des Zuschlags durch Vereinbarung eines Leistungsausschlusses." Doch leider ist diese Selbstverpflichtung zu "mehr Verständlichkeit" nicht sonderlich verständlich formuliert.
Schon jetzt haben sich 25 Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Allianz, die Gothaer, die Huk-Coburg, die Nürnberger, die Signal Iduna, die Versicherungskammer Bayern, und die Universa. Weitere Unternehmen mit nochmals rund fünf Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt.
Vollständige Umsetzung bis spätestens 2016
Bis zur vollständigen Umsetzung des Leitfadens ist ein zeitlicher Vorlauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht. Spätestens 2016 soll der Leitfaden in vollem Umfang aber von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt sein.
Der Leitfaden ist zu finden unter:
So fordert der § 204 VVG (Tarifwechsel) unter anderem schon lange, dass "bei bestehendem Versicherungsverhältnis der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen kann, dass dieser ... Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt ...".
Kunden künftig das gesamte Spektrum an Tarifen anbieten
Der PKV-Verband ist davon überzeugt, dass der nun verfasste Leitfaden nicht nur die geltende Rechtslage erläutert und konkretisiert, sondern auch über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinausgeht.
So müssten sich die teilnehmenden Unternehmen nun verpflichten, bei Anfragen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen zu unterbreiten oder geeignete Tarife für den Kunden auszuwählen. Dabei würden die Auswahlkriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert werden.
Der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue (Bild) kommentiert den neuen Leitlinien mit folgenden Worten: "Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet."
Alternative Angebote für Menschen ab dem 55. Lebensjahr und für ab 60-Jährige
Überdies würden sich die Versicherer verpflichten, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr (also fünf Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch Tarifalternativen zu nennen, so dass der Kunde die Chance habe, künftig geringere Beiträge zu zahlen. Und bei Versicherten, die das 60. Lebensjahr vollendet hätten, müsste der Versicherungsnehmer auf Tarife, die einen gleichartigen Versicherungsschutz wie die bisherigen böten und bei denen eine Umstufung zu einer Prämienreduzierung führen würde, hinweisen.
Zugleich verpflichteten sich die Unternehmen, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Auch bei Beschwerden erhalte der Versicherte möglichst innerhalb von 15 Arbeitstagen eine umfassende schriftliche Antwort.
Diese Passage in den Leitlinien ist darum auch so wichtig, weil der PKV-Ombudsmann in seinem Tätigkeitsbericht 2013 angegebenn hat, dass 5,2 (+ 0,2 zum Vorjahr) Prozent der Beschwerdethemen mit dem Tarifwechsel zu tun hatten. 2013 gab es in der Krankheitskostenvollversicherung 3.479 zugelassene Beschwerden ("Schlichtungsanfragen").
Mehr Verständlichkeit postuliert, aber noch zu wenig umgesetzt
Die PKV-Leitlinien thematisieren auch den Aspekt der Verständlichkeit. Hier sind schon einige Versicherer wie die Basler und der HDI aktiv geworden und haben zum Beispiel ihre Bedingungswerke und Kundenanschreiben sprachlich vereinfacht. Und in den Leitlinien des Verbandes heißt es wörtlich: "Im Rahmen der Beratung beim Tarifwechsel hat der Versicherte einen Anspruch auf eine verständliche Darstellung, welche Mehr- und Minderleistungen mögliche Zieltarife gegenüber seinem bestehenden
Versicherungsschutz aufweisen, welche Beitragsunterschiede damit einhergehen und ob im Zieltarif
eine Risikoprüfung erforderlich wird; im Falle eines Risikozuschlags umfasst die Beratung die Möglichkeit und die Folgen einer Vermeidung des Zuschlags durch Vereinbarung eines Leistungsausschlusses." Doch leider ist diese Selbstverpflichtung zu "mehr Verständlichkeit" nicht sonderlich verständlich formuliert.
Schon jetzt haben sich 25 Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Allianz, die Gothaer, die Huk-Coburg, die Nürnberger, die Signal Iduna, die Versicherungskammer Bayern, und die Universa. Weitere Unternehmen mit nochmals rund fünf Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt.
Vollständige Umsetzung bis spätestens 2016
Bis zur vollständigen Umsetzung des Leitfadens ist ein zeitlicher Vorlauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht. Spätestens 2016 soll der Leitfaden in vollem Umfang aber von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt sein.
Der Leitfaden ist zu finden unter:
Autor(en): Alexa Michopoulos und Meris Neininger