PKV: Aufsicht warnt energisch vor falschen Gesundheitsangaben

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Bei Angaben zur Gesundheit sollten sich Kunden vom Vermittler nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Diesen Rat gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) allen Verbrauchern. In der Titelgeschichte ihres aktuellen Journals (11/2016) warnt die Behörde vor den "drastischen" Rechtsfolgen von falschen oder mangelhaften Angaben beim Versicherungsabschluss. Betroffene müssen mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und der Leistungsfreiheit des Krankenversicherers rechnen, so die Bafin.

Die Aufsicht reagiert damit auf Verbraucherbeschwerden, denen sie nicht abhelfen kann. Mit der Verletzung der Anzeigenpflicht bei Vertragsschluss sei das Kind bereits in den Brunnen gefallen. "Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist so ziemlich das Schlimmste, was ein privat Krankenversicherter tun kann", warnt Hamed Kalakani vom Bafin-Referat für Verbraucherschutz. Auf keinen Fall sollten sich Kunden die Anzeige von Vorerkrankungen vom Vermittler ausreden lassen. Zudem sollten alle "risikoerheblichen" Vorerkrankungen immer schriftlich festgehalten werden. "So vermeidet man potenziellen Konfliktstoff und spätere Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Versicherer", erläutert Kalakani.

Mündliche Mitteilungen können gefährlich sein
Eine mündliche Mitteilung des Gesundheitszustandes sei gefährlich. So könnten "unlauter agierende Versicherungsvermittler", die unbedingt in den Genuss einer Abschlussprovision kommen möchten, den unerfahrenen Antragsteller dazu bringt, keine oder unrichtige Angaben zu Vorerkrankung zu machen. Nach Erkenntnissen der Bafin sei dies aber selten der Fall. Angaben zur Zahl der Beschwerden macht die Behörde nicht. Aus dem Bericht des Krankenombudsmannes für 2015 geht hervor, dass sich nur rund 150 Betroffenen über ihren Versicherer aufgrund einer angeblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung beschwert haben. Die Zahlen seien zudem rückläufig.

Die Folgen sind aber für die Betroffenen schwerwiegend. So weist die Bafin daraufhin, dass eine Anfechtung und ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag den Ruin des Versicherten bedeuten kann. So verlieren die Kunden nicht nur sämtliche bisher angesparten Alterungsrückstellungen, sondern müssen auch für alle Krankheitskosten, die bis zum Abschluss einer neuen Vollversicherung anfallen, selbst aufkommen. Wird ein Kunde wegen arglistiger Täuschung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus seiner Versicherung geworfen, kann es sein, dass er bei anderen Unternehmen keinen neuen Versicherungsschutz im Normaltarif erhält.

Kritik an allgemeinen Gesundheitsfragen
Er kann dann nur noch in den Basistarif einsteigen und muss in der Regel den Höchstbeitrag von derzeit 665 Euro pro Monat zahlen. Wird er bei einem anderen Versicherer im Normaltarif aufgenommen, muss er aufgrund des höheren Einstiegsalters und seiner verschlechterten Gesundheit mit deutlich höheren Beiträgen sowie Risikoausschlüssen rechnen.

Indirekt kritisiert die Bafin allgemein gehaltente Fragen zum Gesundheitszustand. Werde konkret nach Vorerkrankungen oder Krankheitsarten gefragt, sei die Gefahr für Antragsteller geringer, versehentlich eine Erkrankung nicht anzugeben. Sinnvoll sei es sich von allen konsultierten Ärzten eine Behandlungsliste erstellen zu lassen, die sämtliche im relevanten Zeitraum durchgeführten Behandlungen aufzählt. Zur Sicherheit könnte diese Liste dem Antrag in Kopie beigefügt werden.

Besser frühzeitig Rechtsschutzpolice kaufen
Bei einer berechtigten Vertragsbeendigung ist auch der Krankenombudsmann machtlos und kann den Betroffenen nur empfehlen, bei einem anderen Versicherer einen Vertrag abzuschließen. Der Schlichter würde in solchen Fällen die Versicherer aber stets bitten, die Möglichkeiten einer Weiterversicherung in Betracht zu ziehen. Dann wird der Vertrag mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss weitergeführt. Schlichtungsvorschlägen hätten die Versicherer im vergangenen Jahr immer Folge geleistet, heißt es im Bericht des Krankenombudsmannes. Betroffene Verbraucher sollten sich also unbedingt auch an den Ombudsmann wenden.

Da die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigeverletzung aber von ihrer Schwere abhängen, kann es sehr sinnvoll sein, vor dem Antrag eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. "Solche Streitigkeiten sind über den Vertragsrechtsschutz abgesichert", erläutert ein Sprecher der Huk-Coburg. Dabei müsse man aber die Wartezeit beachten. Somit muss der Rechtsschutzvertrag mindestens drei Monate vor dem Antrag zur privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wirft der Krankenversicherer dem Kunden später eine Vorsatztat, etwa arglistige Täuschung vor, gewährt die Assekuranz den Schutz nur unter Vorbehalt.

Rechtsschutzversicherung schützt auch bei Streit um Beratungsfehler
"Grundsätzlich besteht für Vorsatztaten, kein Rechtsschutz. Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann aber auch fahrlässig begangen werden", erläutert der Frankfurter Rechtsanwalt Arno Schubach, Leiter des Ausschuss Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Rechtsschutzversicherung sei zudem noch aus einem anderen Grund für künftige Privatpatienten sehr sinnvoll. Schubach: "Sie schützt bei Streit wegen eines Beratungsfehlers." So können Versicherte kostenfrei streiten, wenn sie später feststellen, dass ihr Schutz entgegen ihres Wunsches unzureichend ist oder viel zu teuer. "Vor allem wenn ein Versicherungsmakler die Police vermittelt hat, bestehen hier gute Chancen, denn er muss dem Kunden einen weitgehenden Überblick über den Markt anbieten", sagt Schubach.

Bild: © n-Media/Fotolia.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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