Pflegebedürftigkeit ist vor allem ein Schicksal des höheren Lebensalters. Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung wird somit auch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung steigen. Bis 2050 wird sich die Zahl der über 80-Jährigen mehr als verdreifachen. Waren Anfang 2005 schon knapp über zwei Millionen Menschen pflegebedürftig, wird die Zahl im Jahr 2020 bei 2,7 Millionen liegen. 2050 ist dann mit 4,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen zu rechnen. Eine gewaltige Herausforderung für die Pflegeversicherung in Deutschland.
Nun hat die die so dringliche Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Damit werde Deutschland den Anforderungen an eine „moderne Pflege“ gerecht, erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die Reform verbessere die Leistungen und schaffe neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen.
Die Reform der Pflegeversicherung sieht im Wesentlichen vor:
- mehr und jährlich dynamisierte Geldleistungen für die einzelnen Pflegestufen,
- zusätzliche Leistungen für Demenz-Erkrankte,
- eine Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung,
- ein Recht auf Pflegezeit für Angehörige,
- die Einrichtung von Pflegestützpunkten zur Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen in der häuslichen Pflege,
- Verbesserung der Pflegequalität durch unangemeldete Kontrollen.
"Die Reform ist eine gute Reform für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte", unterstrich Schmidt bei der Abstimmung im Bundestag. Vor allem altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen sollen von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten profitierten. Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,2 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.
Lob und viel Kritik
Der Vorstandsvorsitzende der , Dr. Joachim von Rieth, kommentiert: "Wir begrüßen den Ausbau von Leistungen durch die verabschiedete Pflegereform.“ Leider habe der Gesetzgeber es aber erneut versäumt, die Pflegeversicherung für alle Bürger auf eine Basis zu stellen, die unabhängig von der demografischen Entwicklung sei und eine stärkere private Altersvorsorge vorsehe. Zudem bedeuten die geplanten Pflegestützpunkte ein Mehr an Bürokratie für die Bürger.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. () übt Kritik an dem Gesetzentwurf. Dieses betrifft unter anderem die neuen Regelungen zu den Investitionskosten, zu den Einzelpflegekräften sowie zur Abschaffung des externen Vergleichs verbunden mit der verfassungsrechtlich bedenklichen Kopplung der Zulassung an Durchschnittstarife. Hier wurden weitreichende Regelungen zu Lasten der Pflegeeinrichtungen verabschiedet, mahnt der bpa-Präsident: "Wer Markt und Wettbewerb in diesem Bereich ausschaltet, provoziert auf Dauer erhebliche Kostensteigerungen."
Nachhaltige Finanzierung angemahnt
Leider sei es der großen Koalition nicht gelungen, die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen. Dies sei der Schwachpunkt im vorliegenden Entwurf, so Caritas-Präsident Peter Neher. In wenigen Jahren werde dieses Thema die Politik erneut beschäftigen. Auch die Pflegestützpunkte werden in ihrer jetzigen Planung von der kritisch gesehen. "Wenn bei den Kranken- und Pflegekassen als Träger der Stützpunkte Beratung und Leistungsgewährung zukünftig in einer Hand liegen, sehen wir die Gefahr einer Steuerung nach Finanzlage", warnt Neher. "Für eine Vernetzung von Angeboten bedarf es der Zusammenarbeit aller Akteure in der Pflege.“ Die Inhalte der zukünftig jährlich stattfindenden Prüfungen allein dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu überlassen sei nicht sachgerecht. " Der Verband fordere die Entwicklung eines verbesserten Verfahrens, in das alle entscheidenden Akteure einbezogen werden sollten: Verbraucher, Einrichtungen und Dienste, die Pflegekassen und der MDK.
Bildquelle: Gerd Altmann, Pixelio
Hier können Sie sich die Kernpunkte der Pflegereform in ausführlicher Form als PDF herunterladen.
Nun hat die die so dringliche Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Damit werde Deutschland den Anforderungen an eine „moderne Pflege“ gerecht, erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die Reform verbessere die Leistungen und schaffe neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen.
Die Reform der Pflegeversicherung sieht im Wesentlichen vor:
- mehr und jährlich dynamisierte Geldleistungen für die einzelnen Pflegestufen,
- zusätzliche Leistungen für Demenz-Erkrankte,
- eine Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung,
- ein Recht auf Pflegezeit für Angehörige,
- die Einrichtung von Pflegestützpunkten zur Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen in der häuslichen Pflege,
- Verbesserung der Pflegequalität durch unangemeldete Kontrollen.
"Die Reform ist eine gute Reform für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte", unterstrich Schmidt bei der Abstimmung im Bundestag. Vor allem altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen sollen von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten profitierten. Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,2 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.
Lob und viel Kritik
Der Vorstandsvorsitzende der , Dr. Joachim von Rieth, kommentiert: "Wir begrüßen den Ausbau von Leistungen durch die verabschiedete Pflegereform.“ Leider habe der Gesetzgeber es aber erneut versäumt, die Pflegeversicherung für alle Bürger auf eine Basis zu stellen, die unabhängig von der demografischen Entwicklung sei und eine stärkere private Altersvorsorge vorsehe. Zudem bedeuten die geplanten Pflegestützpunkte ein Mehr an Bürokratie für die Bürger.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. () übt Kritik an dem Gesetzentwurf. Dieses betrifft unter anderem die neuen Regelungen zu den Investitionskosten, zu den Einzelpflegekräften sowie zur Abschaffung des externen Vergleichs verbunden mit der verfassungsrechtlich bedenklichen Kopplung der Zulassung an Durchschnittstarife. Hier wurden weitreichende Regelungen zu Lasten der Pflegeeinrichtungen verabschiedet, mahnt der bpa-Präsident: "Wer Markt und Wettbewerb in diesem Bereich ausschaltet, provoziert auf Dauer erhebliche Kostensteigerungen."
Nachhaltige Finanzierung angemahnt
Leider sei es der großen Koalition nicht gelungen, die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen. Dies sei der Schwachpunkt im vorliegenden Entwurf, so Caritas-Präsident Peter Neher. In wenigen Jahren werde dieses Thema die Politik erneut beschäftigen. Auch die Pflegestützpunkte werden in ihrer jetzigen Planung von der kritisch gesehen. "Wenn bei den Kranken- und Pflegekassen als Träger der Stützpunkte Beratung und Leistungsgewährung zukünftig in einer Hand liegen, sehen wir die Gefahr einer Steuerung nach Finanzlage", warnt Neher. "Für eine Vernetzung von Angeboten bedarf es der Zusammenarbeit aller Akteure in der Pflege.“ Die Inhalte der zukünftig jährlich stattfindenden Prüfungen allein dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu überlassen sei nicht sachgerecht. " Der Verband fordere die Entwicklung eines verbesserten Verfahrens, in das alle entscheidenden Akteure einbezogen werden sollten: Verbraucher, Einrichtungen und Dienste, die Pflegekassen und der MDK.
Bildquelle: Gerd Altmann, Pixelio
Hier können Sie sich die Kernpunkte der Pflegereform in ausführlicher Form als PDF herunterladen.
Autor(en): Susanne Niemann