Nach Informationen des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben bisher erst knapp 1,9 Millionen Bürger eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Das sind ganze 2,4 Prozent der rund 79 Millionen Personen, die in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung erfasst werden.
Teure Lücken
Dabei sind die Lücken in der Versorgung erheblich. Der PKV-Verband beziffert den Fehlbetrag zwischen den durchschnittlichen Kosten einer vollstationären Pflege und den Leistungen der Pflegepflichtversicherung auf 1.345 Euro in Pflegestufe I, 1.511 Euro in Pflegestufe II und 1.686 Euro in Pflegestufe III. Der Anteil derjenigen, die ihre Pflegekosten von Sozialhilfe- und Grundsicherungsträgern finanziert bekommen, betrug 2010 bereits 411.000 Personen und damit 17,9 Prozent aller Pflegebedürftigen.
Diese Zahlen dürften künftig steigen, weil zum einen die Zahl der Pflegebedürftigen mit der demografischen Alterung absolut steigt, zum anderen aber der Anteil der zuhause Gepflegten sinkt.Bei durchschnittlich acht Jahren Pflegezeit summieren sich die ungedeckten Kosten der vollstationären Pflege damit je nach Pflegestufe auf zwischen 129.000 und 162.000 Euro. Je nach Region können die Pflegekosten noch höher ausfallen.
Abschlussmotive nicht für alle Betroffenen relevant
Ein Geburtsfehler der Pflegeversicherung bleibt allerdings auch nach der jüngsten Reform bestehen: Das einzige rationale Motiv für den Abschluss einer privaten Zusatzversorgung ist der Schutz des Vermögens für eine Vererbung an die nächste Generation sowie der Schutz der Verwandten in gerader Linie (Kinder und Eltern der Pflegebedürftigen) vor dem Zugriff durch den Sozialhilfeträger. Bei wem jedoch kein Vermögen und keine schützenswerten Verwandten vorhanden sind, der wird nicht etwa deshalb schlechter versorgt als diejenigen, die die Pflege aus eigenen Mitteln bezahlen. Lediglich die Chance auf Unterbringung in besonders luxuriösen Pflegeheimen bleibt verwehrt - Pflegebedürftige haben allerdings meist gravierendere andere Sorgen.
Annahmepflicht und Antiselektion
Das erklärt letztlich auch die bisher geringe Ausstattung der Deutschen mit privaten Pflegezusatzversicherungen. Das soll sich nun mit dem "Pflege-Bahr" ändern. Dabei setzt die Bundesregierung offenbar vor allem auf die psychologische Wirkung, die von staatlichen Förderungen ausgeht. Denn der Förderbetrag von fünf Euro im Monat wiegt die Nachteile nicht auf, die die Versicherer in die staatlich geförderte Vorsorge einkalkulieren müssen.
Kernpunkt der neuen geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (GEPV) ist die Annahmepflicht der Versicherer, die für jede volljährige und pflegepflichtversicherte Person gilt, die bei Antragstellung noch nicht pflegebedürftig ist. Es dürfen keine Gesundheitsfragen gestellt werden, es gibt kein Höchstaufnahmealter. Damit bietet die GEPV eine Lösung vor allem für alle diejenigen, die ein erhöhtes Pflegerisiko aufweisen. Die damit einhergehende Antiselektion wird lediglich durch eine Wartezeit begrenzt, die maximal fünf Jahre betragen darf.
Ungefähr ab 40 Jahren wird Mindestbetrag überschritten
Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von insgesamt 15 Euro monatlich einschließlich der fünf Euro Förderung vereinbart werden. Als Leistungen sind Pflegegelder für alle Pflegestufen von 0 bis III vorgesehen. In Pflegestufe III müssen mindestens 600 Euro Monatsrente, in Pflegestufe I mindestens 20 Prozent und in Pflegestufe II mindestens 30 Prozent der Rente in Pflegestufe III vereinbart werden.
Die Barmenia beispielsweise bietet die GEPV mit den Abstufungen 10, 30 und 60 Prozent für die Pflegestufen 0, I und II von der in III vereinbarten Rente an. Erstmals für eine 40-jährige Person wird der Mindestbeitrag von 15 Euro im Monat überschritten, wenn die Mindestleistung 600 Euro in Pflegestufe III vereinbart werden sollen. Jüngere Personen erhalten für 15 Euro Beitrag höhere Rentenleistungen ausgewiesen, beispielsweise kann eine 25-jährige Person mit 1.056 Euro Rente bei Pflegestufe III rechnen.
Eine 50-jährige Person zahlt 18,70 Euro für die Mindestleistung in Pflegestufe III, 60-Jährige 32,56 Euro und 70-Jährige 59,08 Euro. Noch einmal zehn Jahre älter steigt der Monatsbeitrag auf 116,20 Euro.
Beratung anbieten und dokumentieren
Damit der Tarif nicht unerschwinglich teuer wird, werden die Abschlusskosten auf zwei Monatsbeiträge und die Verwaltungskosten auf zehn Prozent begrenzt. Damit dürfte insbesondere der Abschluss nur in schlanken Internetprozessen mit Selbstberatung des Versicherten wirtschaftlich sein. Allerdings bietet der "Pflege-Bahr" einen guten Aufhänger, mit Personen über das Thema Pflegevorsorge überhaupt ins Gespräch zu kommen.
Vermittler sollten diese Chance nutzen. Bei den in Frage stehenden Summen, für die Pflegebedürftige bei unzureichender Vorsorge mit eigenem Vermögen oder demjenigen der Verwandten aufkommen müssen, kann anlassabhängig ein deutlich erkennbares Beratungsangebot vom Vermittler sicher verlangt werden. Damit einhergehen sollte auch eine Dokumentation, die unter anderem die Entscheidung des Kunden festhält, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen. Empfehlenswert ist es, ein Beratungsangebot zur Pflegeversicherung standardmäßig mindestens bei jeder Beratung zu Vorsorgethemen wie Gesundheit, Arbeitskraft und Ruhestand einzubinden.
Teure Lücken
Dabei sind die Lücken in der Versorgung erheblich. Der PKV-Verband beziffert den Fehlbetrag zwischen den durchschnittlichen Kosten einer vollstationären Pflege und den Leistungen der Pflegepflichtversicherung auf 1.345 Euro in Pflegestufe I, 1.511 Euro in Pflegestufe II und 1.686 Euro in Pflegestufe III. Der Anteil derjenigen, die ihre Pflegekosten von Sozialhilfe- und Grundsicherungsträgern finanziert bekommen, betrug 2010 bereits 411.000 Personen und damit 17,9 Prozent aller Pflegebedürftigen.
Diese Zahlen dürften künftig steigen, weil zum einen die Zahl der Pflegebedürftigen mit der demografischen Alterung absolut steigt, zum anderen aber der Anteil der zuhause Gepflegten sinkt.Bei durchschnittlich acht Jahren Pflegezeit summieren sich die ungedeckten Kosten der vollstationären Pflege damit je nach Pflegestufe auf zwischen 129.000 und 162.000 Euro. Je nach Region können die Pflegekosten noch höher ausfallen.
Abschlussmotive nicht für alle Betroffenen relevant
Ein Geburtsfehler der Pflegeversicherung bleibt allerdings auch nach der jüngsten Reform bestehen: Das einzige rationale Motiv für den Abschluss einer privaten Zusatzversorgung ist der Schutz des Vermögens für eine Vererbung an die nächste Generation sowie der Schutz der Verwandten in gerader Linie (Kinder und Eltern der Pflegebedürftigen) vor dem Zugriff durch den Sozialhilfeträger. Bei wem jedoch kein Vermögen und keine schützenswerten Verwandten vorhanden sind, der wird nicht etwa deshalb schlechter versorgt als diejenigen, die die Pflege aus eigenen Mitteln bezahlen. Lediglich die Chance auf Unterbringung in besonders luxuriösen Pflegeheimen bleibt verwehrt - Pflegebedürftige haben allerdings meist gravierendere andere Sorgen.
Annahmepflicht und Antiselektion
Das erklärt letztlich auch die bisher geringe Ausstattung der Deutschen mit privaten Pflegezusatzversicherungen. Das soll sich nun mit dem "Pflege-Bahr" ändern. Dabei setzt die Bundesregierung offenbar vor allem auf die psychologische Wirkung, die von staatlichen Förderungen ausgeht. Denn der Förderbetrag von fünf Euro im Monat wiegt die Nachteile nicht auf, die die Versicherer in die staatlich geförderte Vorsorge einkalkulieren müssen.
Kernpunkt der neuen geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (GEPV) ist die Annahmepflicht der Versicherer, die für jede volljährige und pflegepflichtversicherte Person gilt, die bei Antragstellung noch nicht pflegebedürftig ist. Es dürfen keine Gesundheitsfragen gestellt werden, es gibt kein Höchstaufnahmealter. Damit bietet die GEPV eine Lösung vor allem für alle diejenigen, die ein erhöhtes Pflegerisiko aufweisen. Die damit einhergehende Antiselektion wird lediglich durch eine Wartezeit begrenzt, die maximal fünf Jahre betragen darf.
Ungefähr ab 40 Jahren wird Mindestbetrag überschritten
Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von insgesamt 15 Euro monatlich einschließlich der fünf Euro Förderung vereinbart werden. Als Leistungen sind Pflegegelder für alle Pflegestufen von 0 bis III vorgesehen. In Pflegestufe III müssen mindestens 600 Euro Monatsrente, in Pflegestufe I mindestens 20 Prozent und in Pflegestufe II mindestens 30 Prozent der Rente in Pflegestufe III vereinbart werden.
Die Barmenia beispielsweise bietet die GEPV mit den Abstufungen 10, 30 und 60 Prozent für die Pflegestufen 0, I und II von der in III vereinbarten Rente an. Erstmals für eine 40-jährige Person wird der Mindestbeitrag von 15 Euro im Monat überschritten, wenn die Mindestleistung 600 Euro in Pflegestufe III vereinbart werden sollen. Jüngere Personen erhalten für 15 Euro Beitrag höhere Rentenleistungen ausgewiesen, beispielsweise kann eine 25-jährige Person mit 1.056 Euro Rente bei Pflegestufe III rechnen.
Eine 50-jährige Person zahlt 18,70 Euro für die Mindestleistung in Pflegestufe III, 60-Jährige 32,56 Euro und 70-Jährige 59,08 Euro. Noch einmal zehn Jahre älter steigt der Monatsbeitrag auf 116,20 Euro.
Beratung anbieten und dokumentieren
Damit der Tarif nicht unerschwinglich teuer wird, werden die Abschlusskosten auf zwei Monatsbeiträge und die Verwaltungskosten auf zehn Prozent begrenzt. Damit dürfte insbesondere der Abschluss nur in schlanken Internetprozessen mit Selbstberatung des Versicherten wirtschaftlich sein. Allerdings bietet der "Pflege-Bahr" einen guten Aufhänger, mit Personen über das Thema Pflegevorsorge überhaupt ins Gespräch zu kommen.
Vermittler sollten diese Chance nutzen. Bei den in Frage stehenden Summen, für die Pflegebedürftige bei unzureichender Vorsorge mit eigenem Vermögen oder demjenigen der Verwandten aufkommen müssen, kann anlassabhängig ein deutlich erkennbares Beratungsangebot vom Vermittler sicher verlangt werden. Damit einhergehen sollte auch eine Dokumentation, die unter anderem die Entscheidung des Kunden festhält, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen. Empfehlenswert ist es, ein Beratungsangebot zur Pflegeversicherung standardmäßig mindestens bei jeder Beratung zu Vorsorgethemen wie Gesundheit, Arbeitskraft und Ruhestand einzubinden.
Autor(en): Matthias Beenken