Persönliche Bestrafung von Manager gefordert

Das Bundeskartellamt hat gegen zehn Versicherer insgesamt 130 Millionen Euro Bußgeld verhängt. Die Behörde sieht es als erwiesen an, dass die Unternehmen in der Vergangenheit durch gemeinsame Absprachen den Wettbewerb im Industriegeschäft unterbunden haben.

"Nach unseren Ermittlungen haben diese Versicherer von 1999 bis Mitte 2002 bewusst gegen das Kartellverbot verstoßen", sagte Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamtes. Acht weitere Versicherer müssen laut Böge noch im Sommer diesen Jahres mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Die beschuldigten Unternehmen hätten sich in einem Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) oder in lokalen Zirkeln abgesprochen, künftig grundsätzlich auf Konkurrenzangebote zu verzichten. Die betroffenen Kunden, große Industrieunternehmen, hätten somit jede Prämienerhöhung und auch schlechtere Bedingungen annehmen müssen. Die höheren Versicherungspreise seien von der Industrie an die Endkunden weitergegeben worden. Damit sind nach Meinung des Kartellamtes die Verbraucher ebenfalls geschädigt worden.

Daher habe die Behörde die Assekuranzen mit Bußgeldern bestraft, die zwischen 1,5- und 2-mal so hoch seien wie die unberechtigt erzielten Mehrerlöse.

Bis zu ihren illegalen Absprachen hätten sich die Assekuranzen bei der Versicherung von Industrieunternehmen in einem ruinösen Kampf um Marktanteile ständig unterboten. Verantwortlich für die Absprachen seien auch die Vorstände der betroffenen Versicherer. "Daher haben wir sowohl gegen die Unternehmen, als auch gegen die zuständigen Vorstände ein Bußgeld verhängt", erklärte Böge. Die gesetzlich mögliche Höchstsumme von 500.000 Euro sei aber nicht ausgeschöpft worden. Bei den persönlichen Bußgeldern habe man sich auch an den einzelnen Gehältern der Unternehmensleiter orientiert. In diesem Zusammenhang forderte der Kartellamtspräsident eine deutliche Verschärfung des Kartellrechts. "Persönliche Bußgelder dürfen künftig nicht mehr von den Unternehmen getragen werden", sagte der Amtsleiter. Außerdem sollten Anstellungsverträge bei einem Verstoß gegen Gesetz grundsätzlich eine fristlose Kündigung vorsehen.

Noch wehren sich die betroffenen Versicherer gegen den Vorwurf illegaler Kartellabsprachen. "Wir bestreiten ungesetzliche Absprachen", sagte Klaus Schmidtke, Pressesprecher der Allianz. Das Unternehmen will gegen die verhängten Bußgelder Einspruch vor dem zuständigen Oberlandesgericht in Düsseldorf einlegen. Ähnlich äußerten sich auch die Kölner Axa, der Gerling Konzern und die HDI aus Hannover. Alle vier Unternehmen waren vom Kartellamt besonders schwer belastet worden. Umstritten ist nach Auskunft von Experten vor allem die Orientierung der Strafen an den Mehrerlösen. Diese seien kaum zu beweisen. "Wir haben hier immer zugunsten der Unternehmen geschätzt", sagte die zuständige Berichterstatterin Karin Kölzow vor der Presse. So seien nur Mehrgewinne berücksichtig worden, die eindeutig aus den beschlagnahmten Unterlagen hervorgehen würden. Deutlicht machte Frau Kölzow zudem, dass die eigentlichen Täter, die Rückversicherer, nicht belangt werden könnten. "Für die Rückversicherer, die ganz starken Druck auf die Erstversicherer ausgeübt haben, ist das aber keine Freispruch wegen erwiesener Unschuld, sondern mangels Beweis", so das Bundeskartellamt.

Die Allianz, die Axa, der Gerling Konzern, der HDI, die Aachener und Münchener Versicherung, die Gothaer Versicherung, die Mannheimer Versicherung, die R + V, die Victoria und die Württembergische Versicherung erhielten jetzt einen Bußgeldbescheid vom Kartellamt. Insgesamt sollen diese Unternehmen wegen der Ausschaltung des Wettbewerbs über illegale Absprachen 130 Millionen Euro Strafe zahlen. Die ersten vier Assekuranzen in der Aufzählung sollen mit Bußgeldern in zweistelliger Millionenhöhe besonders betroffen sein.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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