Pauschaldotierte U-Kassen profitieren von EU-Mobilitätsrichtlinie

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Der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen wertet den Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie der EU als zusätzlichen finanziellen Anreiz für die Unternehmen, mehr Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung zu ergreifen.

Der Hintergrund für diese Annahme: Künftig würden die Unternehmen kaum noch von den so genannten Fluktuationsgewinnen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit versicherungsbasierten Lösungen profitieren können. Dies dürfte indirekt weiteren Auftrieb für die Konzept-Anbieter pauschaldotierter Unterstützungskassen bedeuten.

Wann Fluktuationsgewinne doch noch entstehen könnten

Die Bundesregierung will Arbeitnehmern ermöglichen, dass sie die arbeitgeberfinanzierten Anteile bei einem Arbeitgeberwechsel bereits nach drei Jahren anstatt bisher fünf Jahren mitnehmen können. „Für die Arbeitnehmerschaft ist das gut. Und den Unternehmen führen diese Fristverkürzung und der Wegfall der Fluktuationsgewinne vor Augen, wie hoch der Kostenanteil in den Versicherungen ist“, sagt Verbandsvorstand Manfred Baier. Die Fluktuationsgewinne könnten zumindest noch entstehen, wenn der Arbeitnehmer erst im vierten oder fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit kündige.

Kann der Arbeitnehmer nun aber bereits nach drei Jahren mit einem unverfallbaren Anspruch ausscheiden, dürfte teilweise das geringe Kapital nach Kosten nicht einmal die Zinsen für die zukünftigen Verwaltungskosten erwirtschaften und sich sukzessive aufzehren. „Je niedriger die bAV-Beiträge umso höher sind relativ die Stückkosten“, so Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Baier, „und umso später fallen Fluktuationsgewinne an.“

Mitarbeiterfluktuation bleibt ohne finanzielle Folgen für die Arbeitgeber
Diese nachteiligen Auswirkungen auf Versicherungslösungen in der bAV lassen die Vorteile von pauschaldotierten Unterstützungskassen noch deutlicher werden, ist sich der Bundesverband sicher. Hier fielen steuerabzugsfähige Einrichtungskosten nur ganz zu Beginn an. Das bedeute, dass eine übliche Mitarbeiterfluktuation ohne finanzielle Folgen für die Arbeitgeber bleibe.
Auch komme es beim Ausscheiden von Mitarbeitern im Gegensatz zur Direktzusage nicht zu Rückstellungsauflösungen und damit zur Rückzahlung von Steuervorteilen. Fluktuationsgewinne blieben in genau der Höhe bestehen, in der das Unternehmen die Beiträge für den Mitarbeiter eingezahlt habe. Ansonsten werde die Mitarbeiterschaft im gleichen Maße von der neu gewonnenen Flexibilität bei der Arbeitsplatzauswahl profitieren wie bei anderen Versorgungswegen auch.

Aber nicht nur die Belegschaft ist Nutznießerin der pdUK. Für die Unternehmen führen höhere bAV-Leistungen zu einer höheren Mitarbeiterbindung. Außerdem zieht das Unternehmen daraus auch bilanzielle und steuerliche Vorteile, die sich aus dieser auch „Unternehmensbank“ genannten Form der Innenfinanzierung ergeben, so Baier. Bessere Ratings und eine niedrigere Abhängigkeit von Banken und Kapitalmarktzinsen seien die Folge.

Hintergrundinformationen
Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen.
Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit über 100 Jahren als Instrument der bAV. Ihr Ziel ist es, die Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers anzulegen.

Textquelle: Public Imaging Consulting; Bildquelle: © Paul Georg Meister / Pixelio

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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