"Die Rechte der Kunden sind durch das neue VVG-Gesetz zwar theoretisch deutlich gestärkt worden. Doch werden die Verbesserungen von den Verbrauchern in der Praxis bisher kaum zur Kenntnis genommen", konstatiert Jürgen Kotulla, Vorstand der Vermögensbearatung. Doch der zugleich gestiegene organisatorische Aufwand könnte von kleineren Marktteilnehmern kaum mehr allein bewältigt werden. "Die OVB erwartet deshalb in diesem Segment eine weitere Marktkonzentration."
Verbraucher oft überfordert
Nach den alten Vorschriften mussten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Tarifbestimmungen erst mit der ausgefertigten Police übersandt werden. Nach dem neuen VVG müssen Berater sie ihren Kunden rechtzeitig vor Unterzeichnung der Formulare überreichen - in Papierform oder auf einer CD. "Die meisten Kunden wollen sich aber gar nicht damit beschäftigen", weiß Kotulla. Und auch die Einführung des Produktinformationsblattes Mitte 2008 habe an der Überforderung vieler Verbraucher wenig geändert.
Zufriedener ist die OVB hingegen mit dem Kostenausweis bei Lebens- und Krankenversicherungen, der nach dem Willen des Gesetzgebers zu mehr Transparenz führen sollte. Dies sei weitgehend erreicht worden. Die VVG-Informationspflichtenverordnung regele detailliert, wie die einzelnen Kosten ausgewiesen werden müssen. Falsche oder verzerrte Angaben hätten für den betroffenen Versicherer aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Kostenausweis nicht nachteilig für die Vermittlung
Vielerorts geäußerte Befürchtungen, dass sich die Veröffentlichungspflicht für Abschlusskosten schädlich auf die Vermittlung von Versicherungspolicen auswirken könne, hätten sich nach den bisherigen Erfahrungen der Vermögensberatung aber nicht bestätigt.
Verbraucher oft überfordert
Nach den alten Vorschriften mussten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Tarifbestimmungen erst mit der ausgefertigten Police übersandt werden. Nach dem neuen VVG müssen Berater sie ihren Kunden rechtzeitig vor Unterzeichnung der Formulare überreichen - in Papierform oder auf einer CD. "Die meisten Kunden wollen sich aber gar nicht damit beschäftigen", weiß Kotulla. Und auch die Einführung des Produktinformationsblattes Mitte 2008 habe an der Überforderung vieler Verbraucher wenig geändert.
Zufriedener ist die OVB hingegen mit dem Kostenausweis bei Lebens- und Krankenversicherungen, der nach dem Willen des Gesetzgebers zu mehr Transparenz führen sollte. Dies sei weitgehend erreicht worden. Die VVG-Informationspflichtenverordnung regele detailliert, wie die einzelnen Kosten ausgewiesen werden müssen. Falsche oder verzerrte Angaben hätten für den betroffenen Versicherer aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Kostenausweis nicht nachteilig für die Vermittlung
Vielerorts geäußerte Befürchtungen, dass sich die Veröffentlichungspflicht für Abschlusskosten schädlich auf die Vermittlung von Versicherungspolicen auswirken könne, hätten sich nach den bisherigen Erfahrungen der Vermögensberatung aber nicht bestätigt.
Autor(en): Versicherungsmagazin