Optima Pensionskasse: Flexible Tarife nach Deregulierung

Gemäß dem seit Juni 2005 geänderten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurde die Optima Pensionskasse zum 1. Januar 2006 dereguliert. Die Deregulierung hat zur Folge, dass die Optima Pensionskasse zukünftig schneller mit neuen Produkten auf den Markt kommen kann und größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Produktentwicklung hat. Dieser Vorteil des Hamburger Unternehmens ist auch in eine noch zielgruppengerechtere Produktgestaltung eingeflossen. So wurde eine neue Tarifgeneration mit neuen Rechnungsgrundlagen eingeführt (DAV-Rententafel 2004, Rechnungszins 2,75 Prozent). "Unsere neuen Tarife sind hochflexibel, bedarfsgerecht und zukunftsorientiert. Durch beispielsweise hohe Übertragungswerte, die Möglichkeit von Beitragspausen und die Option auf Sonderzahlungen sind die Produkte äußerst kundenfreundlich und flexibel", sagt Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der Optima Pensionskasse.

Flexible Erwerbsbiographien der Arbeitnehmer machen die Mitnahme und Übertragung von Pensionskassenanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers erforderlich. Der Gesetzgeber hat hierzu einen Rechtsanspruch in das Betriebsrentengesetz aufgenommen. Die Optima Pensionskasse entspricht diesen gestiegenen Portabilitätsansprüchen mit Tarifen, die Übertragungswerte von mindestens 65 Prozent der eingezahlten Jahresbeiträge der Hauptversicherung abzüglich Stückkosten garantieren. Gravierende Verluste bei Arbeitsplatzwechsel in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss durch Übertragung der Deckungsmittel werden so vermieden.

Außerdem ist die Optima Pensionskasse dem vom GDV erarbeiteten Abkommen (vom GDV veröffentlicht am 3. Januar 2006) zur Übertragung von Versicherungen in eine Pensionskasse oder Direktversicherung bei Arbeitgeberwechsel am 2. Februar 2006 beigetreten. Bei einer Übertragung wird die Versicherung des Kunden bei Weiterführung mit gleichwertigen Leistungen und bei gleichen biometrischen Risiken nicht nochmals mit Abschlusskosten belastet und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Auch mögliche Wechsel zwischen Kollektivverträgen und Einzelversicherungen sind im Rahmen des Abkommens steuerneutral durchführbar.

Quelle: Optima Pensionskasse



Autor(en): Susanne Niemann

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