Der Weg ist frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird. Das hat vergangene Woche einem entsprechenden Gesetzesentwurf über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis zugestimmt. Damit können beispielsweise auch Versicherungsverträge rechtskräftig über das Internet abgeschlossen werden. Die elektronische Signatur ersetzt die manuelle Unterschrift.
eID serienmäßig auf jedem Ausweis vorbereitet
Der elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Bürger können ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 die Ausweise neuen Typs (auch vor Ablauf ihres bisherigen Personalausweises) beantragen und dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird. Ob zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden, können die Bürger dagegen selbst entscheiden. Wer seine Fingerabdrücke – analog zum ePass – auch im Personalausweis speichern lässt, geht sicher, dass niemand mit seinem gestohlenen Dokument missbräuchlich reisen kann, rät das BMI.
Anbieter müssen ein Berechtigungszertifikat beantragen
Zukünftig wird ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. „Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein“, wie das Bundesinnenministerium erklärt.
Elektronischer Geschäftsverkehr sicherer
„Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotenzial mit sich. Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit“, erklärte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
Versicherungsabschluss geht schneller
Sowohl für Kunden als auch für Versicherungsunternehmen könnte der Einsatz des elektronischen Personalausweises als Identitätsnachweis im Internet Vorteile mit sich bringen. Für den Kunden wäre der Abschluss einer Versicherung über das Internet schneller und komfortabler möglich. Höherer Komfort könnte sich auch bei bestimmten Service-Funktionen im Internet (Adressänderung, Änderung der Bankverbindung, Schadenmeldung) verwirklichen lassen. Durch die digitalen Abläufe wären effizientere Prozesse im Neugeschäft und im Bestandsmanagement möglich. Die Kosten für den neuen elektronischen Personalausweis werden zwischen acht (Kosten für den heutigen Personalausweis) und 59 Euro (Kosten für den Reisepass) liegen, so das BMI.
Bildnachweis: Pixelio
eID serienmäßig auf jedem Ausweis vorbereitet
Der elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Bürger können ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 die Ausweise neuen Typs (auch vor Ablauf ihres bisherigen Personalausweises) beantragen und dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird. Ob zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden, können die Bürger dagegen selbst entscheiden. Wer seine Fingerabdrücke – analog zum ePass – auch im Personalausweis speichern lässt, geht sicher, dass niemand mit seinem gestohlenen Dokument missbräuchlich reisen kann, rät das BMI.
Anbieter müssen ein Berechtigungszertifikat beantragen
Zukünftig wird ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. „Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein“, wie das Bundesinnenministerium erklärt.
Elektronischer Geschäftsverkehr sicherer
„Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotenzial mit sich. Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit“, erklärte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
Versicherungsabschluss geht schneller
Sowohl für Kunden als auch für Versicherungsunternehmen könnte der Einsatz des elektronischen Personalausweises als Identitätsnachweis im Internet Vorteile mit sich bringen. Für den Kunden wäre der Abschluss einer Versicherung über das Internet schneller und komfortabler möglich. Höherer Komfort könnte sich auch bei bestimmten Service-Funktionen im Internet (Adressänderung, Änderung der Bankverbindung, Schadenmeldung) verwirklichen lassen. Durch die digitalen Abläufe wären effizientere Prozesse im Neugeschäft und im Bestandsmanagement möglich. Die Kosten für den neuen elektronischen Personalausweis werden zwischen acht (Kosten für den heutigen Personalausweis) und 59 Euro (Kosten für den Reisepass) liegen, so das BMI.
Bildnachweis: Pixelio
Autor(en): Susanne Niemann