Weitere 25 Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform eingelegt, berichtet der . Wie schon die DKV und die Victoria Kranken in der , wenden sich die Versicherer gegen das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG).
Insgesamt werden sich bis Ende März 30 PKV-Unternehmen gegen die gesetzlichen Regelungen wehren, so der Verband. Damit repräsentierten die Gesellschaften zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten.
Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die private Krankenversicherung mittelbar oder unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Maßnahmen führen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV, begründet der Verband den juristischen Schritt. Nie zuvor habe es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben, heißt es weiter.
Zugleich wollen die Versicherungsgesellschaften die Interessen der Versicherten mit der Verfassungsbeschwerde wahren. Sie unterstützen deshalb die Privatversicherten als „weitere Beschwerdeführer, um gegen die sie betreffenden Regelungen vorzugehen“.
Der Verband weist darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerde bis zum Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten des GKV-WSG, also spätestens bis zum 31. März 2008, eingereicht werden müsse.
Insgesamt werden sich bis Ende März 30 PKV-Unternehmen gegen die gesetzlichen Regelungen wehren, so der Verband. Damit repräsentierten die Gesellschaften zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten.
Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die private Krankenversicherung mittelbar oder unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Maßnahmen führen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV, begründet der Verband den juristischen Schritt. Nie zuvor habe es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben, heißt es weiter.
Zugleich wollen die Versicherungsgesellschaften die Interessen der Versicherten mit der Verfassungsbeschwerde wahren. Sie unterstützen deshalb die Privatversicherten als „weitere Beschwerdeführer, um gegen die sie betreffenden Regelungen vorzugehen“.
Der Verband weist darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerde bis zum Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten des GKV-WSG, also spätestens bis zum 31. März 2008, eingereicht werden müsse.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly