Schulkinder sind bekanntlich in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht?
Verletzt sich eine Schülerin zum Beispiel auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit, haftet auch die gesetzliche Unfallversicherung. Experten der Arag verweisen auf einen Fall, in dem ein Schüler auf dem Nachauseweg von einem Videoclipdreh außerhalb der Schule verunglückte. Der Videoclip war als Aufgabe im Musikunterricht gestellt worden. Der Lehrer hatte es den Schülern freigestellt, wo sie arbeiten wollten. Durch einen versehentlichen Rempler eines Mitschülers stürzte der Betroffene schwer, erlitt ein Schädel-Hirntrauma und ist seither an den Rollstuhl gefesselt.
Die gesetzliche Schülerunfallversicherung, habe sich zunächst geweigert, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen. Doch die Experten des Versicherers weisen darauf hin, dass der Videoclip-Dreh eindeutig ein Schulprojekt war. Zudem gehörten Projektarbeiten auch außerhalb des Klassenzimmers mittlerweile zum modernen Unterrichtskonzept (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 6 U 4904/14).
Quelle: Arag SE
Verletzt sich eine Schülerin zum Beispiel auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit, haftet auch die gesetzliche Unfallversicherung. Experten der Arag verweisen auf einen Fall, in dem ein Schüler auf dem Nachauseweg von einem Videoclipdreh außerhalb der Schule verunglückte. Der Videoclip war als Aufgabe im Musikunterricht gestellt worden. Der Lehrer hatte es den Schülern freigestellt, wo sie arbeiten wollten. Durch einen versehentlichen Rempler eines Mitschülers stürzte der Betroffene schwer, erlitt ein Schädel-Hirntrauma und ist seither an den Rollstuhl gefesselt.
Die gesetzliche Schülerunfallversicherung, habe sich zunächst geweigert, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen. Doch die Experten des Versicherers weisen darauf hin, dass der Videoclip-Dreh eindeutig ein Schulprojekt war. Zudem gehörten Projektarbeiten auch außerhalb des Klassenzimmers mittlerweile zum modernen Unterrichtskonzept (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 6 U 4904/14).
Quelle: Arag SE
Autor(en): versicherungsmagazin.de