Nicht alle Jahre wieder: Befreiungsnachweis für chronisch Kranke bei Zuzahlungen

Chronisch Kranke müssen nicht mehr jedes Jahr aufs Neue ihre dauerhafte Erkrankung nachweisen, um die reduzierten
Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Diesen Vorschlag der Krankenkassen hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt offiziell akzeptiert. "Damit sind insbesondere Pflegebedürftige von der alljährlichen Einreichung ihrer Nachweise über das fortbestehen ihrer chronischen Erkrankung
entlastet", äußerte sich Bernd Tews, Geschäftsführer des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). "Wir begrüßen diese Klarstellung ebenso wie die unbürokratische Möglichkeit, sich durch eine Pauschalzahlung an die Kassen bereits im Januar von weiteren Zuzahlungen und dem Sammeln von Belegen befreien lassen zu können."

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind zum 1. Januar 2004 für
viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen
eingeführt worden. Versicherte müssen maximal zwei Pozent des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens an Zuzahlungen leisten. Wird dieser Betrag nachweislich überschritten, wird der Patient von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit. Bei chronisch Kranken gilt eine Zuzahlungsbegrenzung von einem Prozent. Durch die jetzt getroffene Regelung müssen chronisch Kranke nur noch einmal - und nicht einmal jährlich - ihre Erkrankung nachweisen, um die reduzierten Zuzahlungsregelungen beanspruchen zu können. "Für viele dieser Patienten, die oft schwer pflegebedürftig sind, wäre es eine Zumutung gewesen, jedes Jahr aufs Neue ihre unveränderte gesundheitliche Not belegen zu müssen", so Tews.

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo
Schröder, hat den Krankenkassen in einem Brief mitgeteilt, dass gegen
diese pragmatische Verfahrensweise "keine durchgreifenden Bedenken" bestehen. Voraussetzung sei, dass es keine Anzeichen für einen Wegfall der chronischen Erkrankung gebe.

Quelle: bpa - privater Anbieter sozialer Dienste

Autor(en): Susanne Niemann

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