Statt eine spätere Betriebsrente zu versprechen, sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern lediglich die Höhe ihrer Einzahlungen in ein Altersversorgungswerk garantieren. Den Mitarbeitern ist der Unterschied zwischen den beiden Formen der Vorsorge meist egal - aber der Arbeitgeber profitiert enorm: Er kann die anfallenden Belastungen für Rentenrückstellungen besser planen, verbessert sein Kredit-Rating und erleichtert seine Bilanz um die darin auszuweisenden Zukunftslasten. Der Wechsel des Versorgungsweges ist für jedes Unternehmen machbar und zahlt sich aus.
Viele deutsche Unternehmen werden durch ihre veralteten Versorgungswerke zur betrieblichen Alterssicherung über Gebühr belastet: Meist garantieren die bestehenden Zusagen den Mitarbeitern fest definierte Versorgungsleistungen für Alter, Tod oder Invalidität. Durch ihre ungünstig gewählte Struktur ist der Finanzierungsaufwand dieser Zusagen jedoch im Verhältnis zu den zugesagten Versorgungsleistungen deutlich zu hoch. Diese Problematik trifft insbesondere auf die klassische Pensionszusage, die so genannte Leistungszusage, zu.
Das Grundproblem der Leistungszusage ist dabei in der Regel ihre Abhängigkeit vom letzten Gehalt und/oder von der Dienstzeit - das macht die künftigen Belastungen unvorhersehbar und damit unkalkulierbar. "Für die Unternehmen stellen solche Pensionszusagen, die überwiegend in den 70er- und 80er-Jahren vereinbart wurden, eine denkbar ungünstige Form der betrieblichen Rentenfinanzierung dar", kritisiert Rupert Lettenthaler, Marsh-Experte für betriebliche Altersversorgung. Ein weiterer Problempunkt ist der Umstand, dass für Pensionszusagen üblicherweise Pensionsrückstellungen gebildet werden müssen, die nach den Basel-II-Richtlinien als Verbindlichkeiten das Rating drücken und die Kreditaufnahme verteuern können.
Trotz dieses hohen Aufwands für das Unternehmen genießen feste Pensionszusagen bei den Mitarbeitern häufig nicht die Wertschätzung, die ihnen im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand ihres Arbeitgebers eigentlich zukommen sollte", berichtet Oliver Dobner, Geschäftsführer und Leiter des Marsh-Unternehmensbereichs Affinity.
Moderne Versorgungswerke sind Mischmodelle
Bei der Modernisierung eines Versorgungswerks wird zunächst das bisherige Versorgungswerk für neu hinzukommende Arbeitnehmer geschlossen und dann ein neues gegründet. Die Schließung sorgt unterdessen dafür, dass die bisherigen Versorgungsregelungen für neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr gelten. Hinsichtlich der in der Vergangenheit entstandenen Anwartschaften besteht in der Regel Bestandsschutz. In diese Besitzstände kann nur unter besonderen Voraussetzungen, wie wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, eingegriffen werden.
Kernstück eines modernen Versorgungswerkes ist der Wechsel von festen Leistungszusagen im Alter zu festen Beitragszusagen für definierte Zeiträume in das Versorgungswerk. Werden die Leistungen jedes Jahr neu festgelegt, dann ist es je nach Ausgestaltung der Arbeits- und Tarifverträge auch möglich, die zu leistenden Zahlungen an die wirtschaftliche Situation des Unternehmens anzupassen. Aus unternehmerischer Sicht attraktiver als eine reine Arbeitgeberfinanzierung ist ein Mischmodell aus Versorgungsbeiträgen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber kann dabei entweder einen festen Sockelbetrag bereitstellen oder einen Zuschuss zu den vom Arbeitnehmer eingezahlten Beträgen geben.
In ein solches Modell können auch Bestandteile wie vermögenswirksame Leistungen, tarifvertragliche Arbeitgeberzuschüsse oder die Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers aus den Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter integriert werden. Die Vorteile eines solchen Mischmodells liegen in der kalkulierbaren Belastung des Arbeitgebers und der möglichen Anpassung an die jeweilige wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Quelle: Marsh GmbH
Viele deutsche Unternehmen werden durch ihre veralteten Versorgungswerke zur betrieblichen Alterssicherung über Gebühr belastet: Meist garantieren die bestehenden Zusagen den Mitarbeitern fest definierte Versorgungsleistungen für Alter, Tod oder Invalidität. Durch ihre ungünstig gewählte Struktur ist der Finanzierungsaufwand dieser Zusagen jedoch im Verhältnis zu den zugesagten Versorgungsleistungen deutlich zu hoch. Diese Problematik trifft insbesondere auf die klassische Pensionszusage, die so genannte Leistungszusage, zu.
Das Grundproblem der Leistungszusage ist dabei in der Regel ihre Abhängigkeit vom letzten Gehalt und/oder von der Dienstzeit - das macht die künftigen Belastungen unvorhersehbar und damit unkalkulierbar. "Für die Unternehmen stellen solche Pensionszusagen, die überwiegend in den 70er- und 80er-Jahren vereinbart wurden, eine denkbar ungünstige Form der betrieblichen Rentenfinanzierung dar", kritisiert Rupert Lettenthaler, Marsh-Experte für betriebliche Altersversorgung. Ein weiterer Problempunkt ist der Umstand, dass für Pensionszusagen üblicherweise Pensionsrückstellungen gebildet werden müssen, die nach den Basel-II-Richtlinien als Verbindlichkeiten das Rating drücken und die Kreditaufnahme verteuern können.
Trotz dieses hohen Aufwands für das Unternehmen genießen feste Pensionszusagen bei den Mitarbeitern häufig nicht die Wertschätzung, die ihnen im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand ihres Arbeitgebers eigentlich zukommen sollte", berichtet Oliver Dobner, Geschäftsführer und Leiter des Marsh-Unternehmensbereichs Affinity.
Moderne Versorgungswerke sind Mischmodelle
Bei der Modernisierung eines Versorgungswerks wird zunächst das bisherige Versorgungswerk für neu hinzukommende Arbeitnehmer geschlossen und dann ein neues gegründet. Die Schließung sorgt unterdessen dafür, dass die bisherigen Versorgungsregelungen für neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr gelten. Hinsichtlich der in der Vergangenheit entstandenen Anwartschaften besteht in der Regel Bestandsschutz. In diese Besitzstände kann nur unter besonderen Voraussetzungen, wie wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, eingegriffen werden.
Kernstück eines modernen Versorgungswerkes ist der Wechsel von festen Leistungszusagen im Alter zu festen Beitragszusagen für definierte Zeiträume in das Versorgungswerk. Werden die Leistungen jedes Jahr neu festgelegt, dann ist es je nach Ausgestaltung der Arbeits- und Tarifverträge auch möglich, die zu leistenden Zahlungen an die wirtschaftliche Situation des Unternehmens anzupassen. Aus unternehmerischer Sicht attraktiver als eine reine Arbeitgeberfinanzierung ist ein Mischmodell aus Versorgungsbeiträgen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber kann dabei entweder einen festen Sockelbetrag bereitstellen oder einen Zuschuss zu den vom Arbeitnehmer eingezahlten Beträgen geben.
In ein solches Modell können auch Bestandteile wie vermögenswirksame Leistungen, tarifvertragliche Arbeitgeberzuschüsse oder die Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers aus den Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter integriert werden. Die Vorteile eines solchen Mischmodells liegen in der kalkulierbaren Belastung des Arbeitgebers und der möglichen Anpassung an die jeweilige wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Quelle: Marsh GmbH
Autor(en): Susanne Niemann