Der Vaduzer Versicherer Quantum Leben muss vorübergehend sein Neugeschäft einstellen. Dies ordnete die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein an.
Die FMA hat veranlasste den Stopp am 16. August 2010, zum Schutz der Versicherteninteressen, wie es in einer Presseerklärung der Behörde heißt. Grund der Massnahme seien Unklarheiten bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Kapitalvorschriften durch den Versicherer gewesen. Zur Begleitung der von der FMA angeordneten Massnahmen wurde bei der Quantum Leben zudem vorübergehend ein Sonderbeauftragter eingesetzt.
Quelle: FMA
Bild: © Rainer Sturm/
Die FMA hat veranlasste den Stopp am 16. August 2010, zum Schutz der Versicherteninteressen, wie es in einer Presseerklärung der Behörde heißt. Grund der Massnahme seien Unklarheiten bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Kapitalvorschriften durch den Versicherer gewesen. Zur Begleitung der von der FMA angeordneten Massnahmen wurde bei der Quantum Leben zudem vorübergehend ein Sonderbeauftragter eingesetzt.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de