Neues Kompetenznetzwerk in Sachen bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst Arbeits-/ Steuer-/ und Versicherungsrecht, angepasst an Unternehmensspezifikationen und umgesetzt mit Sozialkompetenz. Sie soll haftungs-/ und kostenfrei für den Arbeitgeber und leistungsstark und flexibel für den Arbeitnehmer sein. Das neue Kompetenznetzwerk - der bAV-Zirkel - kann diesen Anforderungen gerecht werden.

Bei der Einführung betrieblicher Altersversorgungssysteme ist die Haftung für Arbeitgeber mit der Rentenreform 2001 und den nachfolgenden Änderungen erheblich ausgeweitet worden.
  • Arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Grundsätze sind zu beachten,
  • in vielen Studien und Gutachten wird festgestellt, dass nahezu alle bestehenden und neuen Versorgungswerke diesen Anforderungen nicht genügen und die Haftungs-/ und Finanzierungsrisiken der Arbeitgeber sehr hoch sind, dieses aber nicht bekannt ist.

Der bAV-Zirkel bietet Ihnen:
  • Gutachten über bestehende Versorgungswerke und Gutachten bei der Einführung neuer Versorgungswerke,
  • Schulungen, Seminare für Geschäftsleitung und Personalverantwortliche,
  • Umsetzungsunterstützung bei der Einführung der bAV im Unternehmen,
  • laufende Betreuung.

Quelle:

Autor(en): Susanne Niemann

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