Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst Arbeits-/ Steuer-/ und Versicherungsrecht, angepasst an Unternehmensspezifikationen und umgesetzt mit Sozialkompetenz. Sie soll haftungs-/ und kostenfrei für den Arbeitgeber und leistungsstark und flexibel für den Arbeitnehmer sein. Das neue Kompetenznetzwerk - der bAV-Zirkel - kann diesen Anforderungen gerecht werden.
Bei der Einführung betrieblicher Altersversorgungssysteme ist die Haftung für Arbeitgeber mit der Rentenreform 2001 und den nachfolgenden Änderungen erheblich ausgeweitet worden.
Der bAV-Zirkel bietet Ihnen:
Quelle:
Bei der Einführung betrieblicher Altersversorgungssysteme ist die Haftung für Arbeitgeber mit der Rentenreform 2001 und den nachfolgenden Änderungen erheblich ausgeweitet worden.
- Arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Grundsätze sind zu beachten,
- in vielen Studien und Gutachten wird festgestellt, dass nahezu alle bestehenden und neuen Versorgungswerke diesen Anforderungen nicht genügen und die Haftungs-/ und Finanzierungsrisiken der Arbeitgeber sehr hoch sind, dieses aber nicht bekannt ist.
Der bAV-Zirkel bietet Ihnen:
- Gutachten über bestehende Versorgungswerke und Gutachten bei der Einführung neuer Versorgungswerke,
- Schulungen, Seminare für Geschäftsleitung und Personalverantwortliche,
- Umsetzungsunterstützung bei der Einführung der bAV im Unternehmen,
- laufende Betreuung.
Quelle:
Autor(en): Susanne Niemann