Neuer Bootspass soll es Dieben schwerer machen

Versicherer und Polizei haben sich zusammengetan, um Diebstählen von Wasserfahrzeugen vorzubeugen. Zum Schutz von Boots- und Yachtbesitzern wollen sie einen Bootspass einführen. Er wird vom Eigentümer ausgefüllt und soll den Dieben ihr Handwerk schwerer machen.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, können Bootsbesitzer in den Bootspass den Namen des Bootes, technische Daten, Besonderheiten und Merkmale wie nicht serienmäßige Ausstattungen und Beschädigungen eintragen. Diese sollen nach einem Diebstahl die Identifikation des Bootes und die Fahndung der Polizei deutlich erleichtern. Die genaue und umfassende Beschreibung von Boot und Zubehör erhöhe für den Dieb das Entdeckungsrisiko und erschwere den Weiterverkauf, heißt es.

Hintergrund für den Vorstoß sei der fortschreitende Trend zur Nutzung von Wasserfahrzeugen. So seien Boote und Yachten im Wert von rund 7,6 Milliarden Euro bei deutschen Versicherungsgesellschaften abgesichert. Rund 130 Millionen Euro pro Jahr zahlen die Unternehmen für gestohlene Boote und Zubehör in Europa. Diese sind jedoch, anders als im Straßenverkehr, nicht einheitlich gekennzeichnet. Hinzu komme, dass es für Wasserfahrzeuge bislang weder eine einheitliche Zulassungsbehörde noch ein einheitliches Zulassungsverfahren gibt.

Den Diebstahl vermeiden: Fünf Tipps
Wer einen Diebstahl vermeiden will, sollte daher folgende Regeln der Polizei beachten:

1. Wer ein Boot kaufen will, sollte den Boots-Pass möglichst bereits zur Besichtigung des neuen Bootes mitnehmen. Auf die im Pass genannten Merkmale sollte bereits beim Erwerb des Bootes geachtet werden.
2. Höchste Vorsicht ist geboten, wenn ein Boot ohne Rumpfnummer (CIN - Craft Identification Number) oder mit "überarbeiteten" Individualnummern angeboten wird: Herkunft und Besitzverhältnisse des Bootes sollten dringend geklärt werden.
Das Boot sollte aus verschiedenen Perspektiven fotografiert werden – auch Besonderheiten und Bootszubehör.
3. Der ausgefüllte Boots-Pass sollte kopiert werden und in mehreren Ausfertigungen griffbereit sein: sowohl zu Hause als auch unterwegs.
4. Die Angaben im Boots-Pass sollten auf aktuellem Stand gehalten werden, vor allem nach dem Anbau von Zusatzgeräten oder nach größeren Reparaturen.
5. Oft können der Außenborder und sonstiges außen angebrachtes Zubehör besser gegen Wegnahme geschützt werden – etwa, indem es während des Stilliegens von Bord entfernt und beispielsweise in der heimischen Garage aufbewahrt wird.

Der Bootspass wird gemeinsam herausgegeben von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und dem GDV. Bootsbesitzer können den Pass bei ihrem Versicherer bekommen. Er kann als Einzelexemplaren unter info@gdv.de bestellt werden und steht auf und unter zum Download bereit.

Foto: Pixelio/Günter Havlena

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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