Neue Regionalstatistik Kfz: Nur geringe Veränderungen in der Regionalstruktur

Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, verbleiben knapp 64 Prozent der bisher 434 Zulassungsbezirke in der gleichen Haftpflicht-Regionalklasse. Rund 69 Prozent der zugelassenen Pkw bleiben zudem in derselben Regionaleinstufung. Im Vorjahr waren es rund 64 Prozent.

Freuen könne sich der Landkreis Zwickau. Er rutschte in der Statistik nämlich um vier Klassen nach unten. Zu ihm gehören aufgrund der jüngsten Kreisgebietsreform in Sachsen seit dem 1. August auch die bisherigen Kreise Chemnitzer Land (zwei Klassen nach oben) und Zwickauer Land (eine Klasse nach unten). Auch die ehemaligen Bezirke Plauen und Meißen-Radebeul profitieren laut GDV. Sie werden jeweils um drei Klassen zurückgestuft. Riesa-Großenhain, das nun zum Kreis Meißen gehört, wird dagegen um zwei Klassen heraufgestuft. Der Mittlere Erzgebirgskreis, Döbeln und die Landeshauptstadt Dresden werden in der Regionalstatistik der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Klasse heraufgestuft.

Regionalstruktur für Vollkasko bleibt zum Großteil gleich
In der Regionalstruktur für die Vollkaskoversicherung ändere sich in 82 Prozent der Zulassungsbezirke nichts, erklärt der GDV. Mehr als zehn Prozent werden eine Klasse günstiger eingestuft. Die Zulassungsbezirke Görlitz und Stollberg, der künftig zum Erzgebirgskreis gehört, werden um zwei Klassen hochgestuft. In Teilkasko bleiben 80 Prozent der Kreise in der gleichen Klasse.

Günstigster Schadenverlauf im Elbe-Elster-Kreis
Der günstigste Zulassungsbezirk ist mit einem Indexwert von 72,6 bei einem bundesweiten Durchschnitt von 100 der Elbe-Elster-Kreis in Brandenburg. Schlusslicht sei dagegen wie schon im Vorjahr der Landkreis Kaufbeuren mit 127,5 Zählern. In der Vollkaskoversicherung bleibe der Kreis Friesland mit 75,2 Zählern wie im Vorjahr am günstigsten. Den höchsten Wert habe dagegen Berlin mit 129,6. In der Teilkaskoversicherung reiche der Index von 55,6 in Würzburg bis 227,2 im Kreis Uecker-Randow.

Hintergrund
Die jährlich angepassten GDV-Statistiken ergeben sich aus der Zahl und Schwere der Schadenfälle, die durch Fahrzeuge, die in einer bestimmten Region zugelassen sind, verursacht werden. Ändern sich durch eine Kreisgebietsreform die Kreisgrenzen, müssen auch die Regionalstatistiken entsprechend angepasst werden. Die neue Regionalstatistik ist für die Versicherer unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge, für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit (in der Regel ab dem 1. Januar 2009) angewendet werden. Im Internet ist sie unter
oder zu finden.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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