Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler () kritisiert unter anderem die geplante Abschaffung der unbegrenzten Nachhaftung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Aber auch Begriffsdefinitionen und die fehlende Zulassung bestimmter Ausbildungen zur Berufsausübung stören den neuen Verband, der seit April 2008 ausschließlich die Interessen der Versicherungsmakler bundesweit vetritt.
"Eine Reduzierung der Nachhaftung auf fünf Jahre führt weder zu mehr Wettbewerb unter den Anbietern, noch zu einer Prämienersparnis", erklärt IGVM-Chef Matthias Helberg. Ein Wechsel unter den Anbieter würde dagegen erschwert, dafür aber würden "Tausende unabhängiger Versicherungsmakler und ihre Mandanten existenziellen Risiken ausgesetzt" werden, so die Kritik. "Schließlich stellt sich mancher Fehler in der Versicherungsvermittlung erst nach vielen Jahren heraus, wenn der Betrieb vielleicht schon längst aufgegeben wurde."
Untervermittler braucht eigenen rechtlichen Status
Auch die rechtliche Einordnung des Untervermittlers macht dem IGVM Bauchschmerzen. Dieser sollte den Status eines "Versicherungsmaklervertreters" erhalten und auch als solcher im Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages vermerkt werden, schlägt der Verband vor. Da der Untervermittler keinen direkten Zugang zu Informationen und Produkten des Versicherers habe, könne er nicht selbst verpflichtet sein, die Beratungsgrundlagen eines "richtigen Versicherungsmaklers nach dem VVG zu berücksichtigen", so die Begründung.
Zudem tritt der Verband dafür ein, den "Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)" ohne weitere Voraussetzungen zur Berufsausübung zuzulassen. Ihre Ausbildung sei umfassender und weitreichender als die der "Versicherungsfachmänner (IHK)".
"Eine Reduzierung der Nachhaftung auf fünf Jahre führt weder zu mehr Wettbewerb unter den Anbietern, noch zu einer Prämienersparnis", erklärt IGVM-Chef Matthias Helberg. Ein Wechsel unter den Anbieter würde dagegen erschwert, dafür aber würden "Tausende unabhängiger Versicherungsmakler und ihre Mandanten existenziellen Risiken ausgesetzt" werden, so die Kritik. "Schließlich stellt sich mancher Fehler in der Versicherungsvermittlung erst nach vielen Jahren heraus, wenn der Betrieb vielleicht schon längst aufgegeben wurde."
Untervermittler braucht eigenen rechtlichen Status
Auch die rechtliche Einordnung des Untervermittlers macht dem IGVM Bauchschmerzen. Dieser sollte den Status eines "Versicherungsmaklervertreters" erhalten und auch als solcher im Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages vermerkt werden, schlägt der Verband vor. Da der Untervermittler keinen direkten Zugang zu Informationen und Produkten des Versicherers habe, könne er nicht selbst verpflichtet sein, die Beratungsgrundlagen eines "richtigen Versicherungsmaklers nach dem VVG zu berücksichtigen", so die Begründung.
Zudem tritt der Verband dafür ein, den "Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)" ohne weitere Voraussetzungen zur Berufsausübung zuzulassen. Ihre Ausbildung sei umfassender und weitreichender als die der "Versicherungsfachmänner (IHK)".
Autor(en): Versicherungsmagazin