Die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung wird das im Mai fällige Folge-Rating durch nicht durchführen lassen. Wie die Rating-Agentur mitteilt, wird die bisherigen Bewertung des Versicherers mit gut (A) zum 27. Mai verfallen. Mit dem letztjährigen Rating seien die wesentlichen Ziele der bereits erfüllt worden, so die Begründung. Eine erneute Gesamtsichtung der Unternehmensqualität erscheine daher als verfrüht.
Aufgrund von Verlautbarungen über mögliche Abschreibungsrisiken bei der Muttergesellschaft, Bayerische Beamten Lebensversicherung, hatte Assekurata im März das Urteil vom Mai 2008 einer Verifizierung unterzogen. Die eingehende Prüfung auf Basis aktueller Daten hatte jedoch ergeben, dass das Rating für die Gültigkeitsdauer bestätigt werden konnte.
Um Verbrauchern kontinuierlich die Entwicklung eines Versicherungsunternehmens aufzeigen zu können, verpflichten sich die Versicherungsgesellschaften, ein Assekurata-Rating im jährlichen Rhythmus zu aktualisieren. Nur in diesem Zeitraum darf das Versicherungsunternehmen das Rating öffentlich verwenden.
"Unser Rating-Modell basiert auf der Vorgabe, dass Folgeratings kontinuierlich erfolgen müssen. So hat der Verbraucher stets ein aktuelles und lückenloses Bild des Unternehmens", erläutert Christoph Sönnichsen, Geschäftsführer der Rating-Agentur Assekurata. Ein Rating werde so zu einem regelmäßig genutzten Kontrollinstrument. "Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, ob ein Versicherer ein Rating über längere Zeit verschiebt oder sogar aussetzt."
Foto: Konstantin Gastmann/
Aufgrund von Verlautbarungen über mögliche Abschreibungsrisiken bei der Muttergesellschaft, Bayerische Beamten Lebensversicherung, hatte Assekurata im März das Urteil vom Mai 2008 einer Verifizierung unterzogen. Die eingehende Prüfung auf Basis aktueller Daten hatte jedoch ergeben, dass das Rating für die Gültigkeitsdauer bestätigt werden konnte.
Um Verbrauchern kontinuierlich die Entwicklung eines Versicherungsunternehmens aufzeigen zu können, verpflichten sich die Versicherungsgesellschaften, ein Assekurata-Rating im jährlichen Rhythmus zu aktualisieren. Nur in diesem Zeitraum darf das Versicherungsunternehmen das Rating öffentlich verwenden.
"Unser Rating-Modell basiert auf der Vorgabe, dass Folgeratings kontinuierlich erfolgen müssen. So hat der Verbraucher stets ein aktuelles und lückenloses Bild des Unternehmens", erläutert Christoph Sönnichsen, Geschäftsführer der Rating-Agentur Assekurata. Ein Rating werde so zu einem regelmäßig genutzten Kontrollinstrument. "Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, ob ein Versicherer ein Rating über längere Zeit verschiebt oder sogar aussetzt."
Foto: Konstantin Gastmann/
Autor(en): Versicherungsmagazin