Swiss Re rechnet im dritten Quartal 2018 mit einer Schadenbelastung aus großen Naturkatastrophen von 1,1 Milliarden US-Dollar. Der Versicherer schätzt, dass durch von Menschen verursachte Ereignisse weitere 300 Millionen US-Dollar generiert werden.
Im dritten Quartal 2018 rechnet der Versicherer mit einer Schadenbelastung aus Naturkatastrophen von circa 1,1 Milliarden US-Dollar, nach Retrozession und vor Steuern. Verantwortlich für diese Summe sind beispielsweise Schäden des Taifuns Jebi und des Hurrikans Florence.
Der Rückversicherer schätzt die versicherten Schäden, die durch Jebi entstanden sind, auf rund 500 Millionen US Dollar. Der tropische Wirbelsturm traf am 4. September 2018 auf Japan und forderte mindestens elf Tote und mehr als 600 Verletzte. Aufgrund von Überschwemmungen musste der Kansai International Airport vorübergehend geschlossen werden. Nach Schätzungen der Swiss Re belaufen sich die Gesamtschäden auf sechs Milliarden US-Dollar.
Eine Schadenbelastung von 120 Millionen US-Dollar habe der Hurrikan Florence ausgelöst, der am 14. September 2018 North Carolina verwüstete. Er verursachte durch sintflutartige Regenfälle und hohe Sturmfluten an der Küste Überschwemmungsschäden. Den gesamten Schaden schätzt Swiss Re auf vier Milliarden US-Dollar.
Anstieg der Man-made-Schäden
Dazu kommen noch Schäden aus Man-made-Ereignissen. Der Einsturz einer Autobahnbrücke in Genua, Italien, oder der Brand in einer Schiffswerft in Deutschland sowie die Überschwemmung des Ituango-Staudamms in Kolumbien tragen zu dem erheblichen Anstieg der Schäden bei. Die Belastung beläuft sich nach derzeitigen Schätzungen auf rund 300 Millionen US-Dollar. Die Schadenbelastung wird von den beiden Geschäftsbereichen Reinsurance und Corporate Solutions gleichermaßen getragen.
Während die Schäden des dritten Quartals äußerst hoch sind, liegen die bisher aufgezeichneten Schäden der ersten neun Monate weitgehend im Rahmen der Erwartungen.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die vorläufigen Schätzungen höheren Unsicherheiten als gewöhnlich unterliegen und unter Umständen angepasst werden müssen.
Quelle: Swiss Re
Autor(en): Versicherungsmagazin