Die Nachfrage nach so genannten provisionsfreien Nettotarifen, die vor allem von Versicherungs- oder Honorarberatern und von Versicherungsmaklern angeboten werden, hat sich zwischen 2010 und 2015 nicht spürbar vergrößert. Der Anteil dieser Tarife im Neugeschäft liegt unverändert im niedrigen Promille-Bereich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln und der Fachhochschule Dortmund.
Besonders interessant ist dieses Ergebnis auch, da das Angebot deutscher Versicherungsunternehmen an Nettotarifen, die keine Provisionen enthalten und sich deshalb für den Vertrieb gegen ein vom Kunden zu zahlendes Honorar eignen, in der Lebensversicherung in dem genannten Fünfjahres-Zeitraum zugenommen hat. 17 Lebensversicherer gaben in der Befragung an, solche Tarife vorzuhalten. In einer Vergleichsuntersuchung aus dem Jahr 2010 waren es nur zehn Unternehmen. Dagegen gibt es nur drei Anbieter in der Schadenversicherung (2010: sechs) und einen in der Krankenversicherung (2010: keiner), die Nettotarife anbieten.
Sieben weitere Anbieter wollen nachziehen
Allerdings planen fünf Lebens- und je zwei Schaden- und Krankenversicherer, innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre solche Tarife einzuführen. Teilgenommen haben an der Umfrage insgesamt 44 Versicherungsunternehmen und -konzerne, die einen Marktanteil von 85 Prozent repräsentieren. Im Jahr 2010 waren es 49 Unternehmen, die allerdings nur 68 Prozent Marktanteil gesamt aufwiesen.
Reputationsrisiko für Versicherer durch unregulierten Honorarvertrieb
Die Autoren der Studie, Professor Dr. Matthias Beenken und Professor Dr. Sabine Wende, finden es bedenklich, dass die Unternehmen mit großer Mehrheit keinen Einfluss darauf nehmen, unter welchen Bedingungen die Nettotarife den Kunden angeboten werden. Dabei zeigten eine Reihe Gerichtsverfahren und Urteile des Bundesgerichtshofs, dass separate Vergütungsvereinbarungen keineswegs immer transparent und angemessen seien. Negativ falle dabei unter anderem die Höhe der geforderten Vermittlungshonorare sowie die Tatsache auf, dass der Kunde anders als bei Bruttotarifen im Fall frühzeitiger Vertragsstornierung die vereinbarte Vergütung meist nicht zeitanteilig zurückfordern könne. Auch erfolge oft keine hinreichende Aufklärung darüber, wie sich eine einmalige Vergütung bei einem langfristigen Versicherungsvertrag auf dessen Kosten-/Nutzen-Verhältnis auswirke, und wie sich dies mit Bruttotarifen vergleichen ließe.
Für die Versicherungswirtschaft könne ein vermehrter Absatz von Nettotarifen gegen separate, vom Vermittler vereinbarte Vergütung zu einem Reputationsrisiko werden. Denn betroffene Kunden würden im Streitfall kaum zwischen dem Versicherer und dem Honorarvermittler/-berater differenzieren, wenn sie sich unfair behandelt sehen.
Makler faktisch ohne Wahlfreiheit
Die Autoren ziehen das Fazit in der Studie, dass das Angebot an Nettotarifen für die Honorarvermittlung also weiterhin gering sei und sich weitgehend auf die Lebensversicherung beschränke. Faktisch bestehe damit derzeit kaum eine Wahlfreiheit für einen Versicherungsmakler, vollständig von der Courtage zur Honorarvermittlung und -beratung zu wechseln, ohne Rechtsrisiken hinsichtlich der Gültigkeit des Provisionsabgabeverbots einzugehen.
Und wieder sehen wir betroffen, der Vorhang zu und alle Fragen offen
Die Untersuchung lasse verschiedene Forschungsfragen offen. Unklar sei, zu welchen Teilen das geringe Vermittlungsvolumen an Nettotarifen auf eine fehlende Nachfrage seitens der Kunden oder auf fehlendes Interesse der Anbieter an einer Aufgabe der Verhandlungshoheit über Vergütungen zurückzuführen sei. Dementsprechend könne die Untersuchung auch nicht die Frage nach den Marktchancen für ein breites Angebot an Nettotarifen beantworten. Der Begriff des Nettotarifs bleibe weiterhin unklar, gesetzliche Klarstellungen seien wünschenswert. Zu klären sei weiter, welche gesetzlichen Regelungen angepasst werden müssen, um eine Ausbreitung alternativer Vergütungssysteme zu ermöglichen. Schließlich bleibe die Frage offen, ob die Trennung von Beratung und Verkauf sowie die individuelle Verhandlung von Honoraren mit dem Kunden im Interesse des Versicherungsmaklers liege, und welche ökonomischen Auswirkungen dies auf sein Geschäftsmodell habe.
Die ausführliche Untersuchung "Nettotarifangebot deutscher Versicherungsunternehmen" wurde als Institutsmitteilung Nr. 1/2016 auf den Internetseiten des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität Köln () veröffentlicht.
Bildquelle: © picturealliance
Besonders interessant ist dieses Ergebnis auch, da das Angebot deutscher Versicherungsunternehmen an Nettotarifen, die keine Provisionen enthalten und sich deshalb für den Vertrieb gegen ein vom Kunden zu zahlendes Honorar eignen, in der Lebensversicherung in dem genannten Fünfjahres-Zeitraum zugenommen hat. 17 Lebensversicherer gaben in der Befragung an, solche Tarife vorzuhalten. In einer Vergleichsuntersuchung aus dem Jahr 2010 waren es nur zehn Unternehmen. Dagegen gibt es nur drei Anbieter in der Schadenversicherung (2010: sechs) und einen in der Krankenversicherung (2010: keiner), die Nettotarife anbieten.
Sieben weitere Anbieter wollen nachziehen
Allerdings planen fünf Lebens- und je zwei Schaden- und Krankenversicherer, innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre solche Tarife einzuführen. Teilgenommen haben an der Umfrage insgesamt 44 Versicherungsunternehmen und -konzerne, die einen Marktanteil von 85 Prozent repräsentieren. Im Jahr 2010 waren es 49 Unternehmen, die allerdings nur 68 Prozent Marktanteil gesamt aufwiesen.
Reputationsrisiko für Versicherer durch unregulierten Honorarvertrieb
Die Autoren der Studie, Professor Dr. Matthias Beenken und Professor Dr. Sabine Wende, finden es bedenklich, dass die Unternehmen mit großer Mehrheit keinen Einfluss darauf nehmen, unter welchen Bedingungen die Nettotarife den Kunden angeboten werden. Dabei zeigten eine Reihe Gerichtsverfahren und Urteile des Bundesgerichtshofs, dass separate Vergütungsvereinbarungen keineswegs immer transparent und angemessen seien. Negativ falle dabei unter anderem die Höhe der geforderten Vermittlungshonorare sowie die Tatsache auf, dass der Kunde anders als bei Bruttotarifen im Fall frühzeitiger Vertragsstornierung die vereinbarte Vergütung meist nicht zeitanteilig zurückfordern könne. Auch erfolge oft keine hinreichende Aufklärung darüber, wie sich eine einmalige Vergütung bei einem langfristigen Versicherungsvertrag auf dessen Kosten-/Nutzen-Verhältnis auswirke, und wie sich dies mit Bruttotarifen vergleichen ließe.
Für die Versicherungswirtschaft könne ein vermehrter Absatz von Nettotarifen gegen separate, vom Vermittler vereinbarte Vergütung zu einem Reputationsrisiko werden. Denn betroffene Kunden würden im Streitfall kaum zwischen dem Versicherer und dem Honorarvermittler/-berater differenzieren, wenn sie sich unfair behandelt sehen.
Makler faktisch ohne Wahlfreiheit
Die Autoren ziehen das Fazit in der Studie, dass das Angebot an Nettotarifen für die Honorarvermittlung also weiterhin gering sei und sich weitgehend auf die Lebensversicherung beschränke. Faktisch bestehe damit derzeit kaum eine Wahlfreiheit für einen Versicherungsmakler, vollständig von der Courtage zur Honorarvermittlung und -beratung zu wechseln, ohne Rechtsrisiken hinsichtlich der Gültigkeit des Provisionsabgabeverbots einzugehen.
Und wieder sehen wir betroffen, der Vorhang zu und alle Fragen offen
Die Untersuchung lasse verschiedene Forschungsfragen offen. Unklar sei, zu welchen Teilen das geringe Vermittlungsvolumen an Nettotarifen auf eine fehlende Nachfrage seitens der Kunden oder auf fehlendes Interesse der Anbieter an einer Aufgabe der Verhandlungshoheit über Vergütungen zurückzuführen sei. Dementsprechend könne die Untersuchung auch nicht die Frage nach den Marktchancen für ein breites Angebot an Nettotarifen beantworten. Der Begriff des Nettotarifs bleibe weiterhin unklar, gesetzliche Klarstellungen seien wünschenswert. Zu klären sei weiter, welche gesetzlichen Regelungen angepasst werden müssen, um eine Ausbreitung alternativer Vergütungssysteme zu ermöglichen. Schließlich bleibe die Frage offen, ob die Trennung von Beratung und Verkauf sowie die individuelle Verhandlung von Honoraren mit dem Kunden im Interesse des Versicherungsmaklers liege, und welche ökonomischen Auswirkungen dies auf sein Geschäftsmodell habe.
Die ausführliche Untersuchung "Nettotarifangebot deutscher Versicherungsunternehmen" wurde als Institutsmitteilung Nr. 1/2016 auf den Internetseiten des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität Köln () veröffentlicht.
Bildquelle: © picturealliance
Autor(en): Bernhard Rudolf