Nach den Terroranschlägen in London

Der Schock durch die Terroranschläge in London hält an. Die Vorgänge vom 7. Juli 2005 hinterlassen auch tiefe Spuren in der Versicherungswirtschaft. Die Aktienkurse großer Versicherer sind nach den Anschlägen in Großbritanniens Hauptstadt eingebrochen. Nicht zuletzt erlangte auch das Thema „Extremus und Staatshaftung“ wieder Aktualität. Außerdem reagieren die Reiseversicherer und verdeutlichen Details zur Reiserücktritts-Versicherung. Die Aktien von Fluggesellschaften und Versicherern begaben sich am vergangenen Donnerstag unmittelbar nach den Anschlägen auf U-Bahnen und Busse in London auf Talfahrt.

Die großen Rückversicherer in Deutschland, die Münchener Rück ist weltweit Marktführer, gaben Stunden nach dem Super-Gau bekannt, dass sie in Sachen Risikodeckung speziell in London nicht betroffen seien. Dagegen ist die Allianz Group über Tochterunternehmen an dem britischen Versicherungspool für Terrordeckungen beteiligt. Über das Ausmaß der Schäden und die Forderungen an die Allianz-Töchter könne allerdings noch nichts gesagt werden.

Die Situation des deutschen Spezialversicherers gegen Großrisiken, Extremus Versicherungs-AG, wird plötzlich vielen wieder ins Bewusstsein gerufen. Das Unternehmen wurde 2002 als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 gegründet. Der erhoffte Kundenzulauf blieb aus, vielmehr wurde das mangelnde Interesse der Großindustrie extrem deutlich, seit es um die Verlängerung der Staatshaftung für Extremus geht. Am Freitag hat das Bundesfinanzministerium nun mitgeteilt, dass die Staathaftung nicht - wie zuvor befürchtet - am 31.12.2005 ausläuft. Vielmehr wird einer Verlängerung bis 31.12.2007 zugestimmt.

Die Extremus Versicherungs-AG deckt derzeit Schäden bis zu zwei Milliarden Euro, für weitere acht Milliarden Euro springt der Staat ein. „Der Rückgang der Beitragseinnahmen dürfte jetzt gestoppt werden", sagte Vorstandsvorsitzender Bruno Gas. Weil aber die Erneuerungsrunde der Verträge erst im November 2005 ansteht, ist sich Gas nicht sicher, ob den Unternehmen die Absicherung durch Extremus weiterhin wichtig bleibt.

Schließlich äußerte sich ein Sprecher der Elvia Reiseversicherungen anlässlich der Terroranschläge in London zum Thema Reiseversicherungsschutz. Er wies darauf hin, dass bei einer abgeschlossenen Reiserücktrittskosten-Versicherung folgende Regelungen gelten: Im Falle einer kostenlosen Stornierung einer gebuchten Reise in das betroffene Zielgebiet durch den Reiseveranstalter wird die gebuchte Versicherung storniert und die Prämie vom ausstellenden Reisebüro zurück erstattet. Storniert der Kunde auf Grund der Ereignisse die gebuchte Reise selbst und macht der Reiseveranstalter Stornokosten geltend, greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht, da es sich bei einem Terroranschlag um kein versichertes Ereignis handelt.

Gewährt der Reiseveranstalter die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung, ist Folgendes zu beachten: Bei gleich bleibendem Reisepreis geht der Versicherungsschutz einer bereits abgeschlossenen Reiserücktrittskosten-Versicherung auf die neue Reise über und behält bei gleich bleibender Prämie seine Gültigkeit. Ändert sich der Reisepreis um 20 Prozent und mehr, muss die Prämie auf die entsprechende Prämienstaffel angepasst werden.

Autor(en): Ellen Bocquel

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