Musterempfehlung des GDV zur Umweltschadenversicherung

Etwa ein halbes Jahr vor In-Kraft-Treten des neuen Umweltschadengesetzes (USchadG) im November 2007 liegt nun ein Konzept zur Versicherung neuer öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen vor, die mit der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht entstanden sind. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat unverbindliche Musterbedingungen zu dieser Umweltschadenversicherung entwickelt.

Das Umweltschadengesetz betrifft die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen und Selbständigen, die durch ihre beruflichen Aktivitäten die Artenvielfalt, natürlichen Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen könnten. Es dient der "Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst". Anders als Schadenersatzansprüche geschädigter Personen, mit denen ein Sachschaden oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeglichen werden soll, sind diese neuen Risiken überwiegend nicht durch bisherige Umwelthaftpflichtversicherungsmodelle gedeckt. Diese Lücken schließen nun die neuen Musterbedingungen zur Umweltschadenversicherung des GDV. Sie bilden ein eigenständiges Konzept neben der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz beinhaltet die Sanierung eines Umweltschadens. Auch ergänzende Sanierungen und Ausgleichssanierungen sind nach den GDV-Empfehlungen zur Umweltschadenversicherung mitversichert.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz sei eine "Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs", so der GDV. Schäden aus dem "genehmigten Normalbetrieb" seien ausgeschlossen. Die Sanierung der Schäden, die durch andauernde genehmigte Emissionen von der Gesellschaft in Kauf genommen werden, seien nicht kalkulierbar und entzögen sich damit einer Versicherungslösung. Für die ebenfalls versicherten Tätigkeiten auf eigenen und fremden Grundstücken und den Umgang mit fehlerhaften Produkten, die einen Umweltschaden hervorrufen, bestünde Versicherungsschutz auch ohne dass ein Störfall vorliegt.

Die Musterempfehlung besteht aus einer Grunddeckung für Schäden außerhalb des eigenen Betriebsgrundstücks und kann auf Schäden an eigenen Grundstücken erweitert werden - auch für Bodenkontaminationen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes.

Quelle: Volkswohl Bund

Autor(en): VM

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