Rund 60 Prozent der Beschäftigten in Deutschland haben eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Diese Zahl stagniert seit Jahren und vor allem Geringverdiener und Beschäftigte in kleineren Unternehmen haben häufig keine Betriebsrente. Von den rund drei Millionen Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten bieten circa 70 Prozent keine bAV an. Hier könnte eine automatische Entgeldumwandlung, ein so genanntes Opting-out die Teilnahmequote an der bAV erhöhen. Eine breite Mehrheit der Arbeitnehmer würde dies befürworten, wie eine Umfrage zeigt.
Vier von fünf Beschäftigten (78 Prozent) hätten nichts dagegen, mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag automatisch einer Entgeltumwandlung zuzustimmen und damit vom ersten Arbeitstag an in die (bAV einzubezahlen. Das zeigt eine Mitarbeiterbefragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 1.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland.
Aus Unternehmenssicht ist Opting-out zweischneidiges Schwert
"Grundsätzlich ist Arbeitnehmern bewusst, dass sie privat fürs Alter vorsorgen müssen. Aber viele schieben es auf die lange Bank, sich damit auseinanderzusetzen. Das Opting-out ist eine Art sanfter Zwang, dem sich die meisten nicht widersetzen würden", sagt Jürgen Helfen, Partner bei PwC und Experte für Altersversorgungssysteme.
Doch aus Sicht der Unternehmen ist das Modell eine zweischneidige Sache, warnt der Fachmann: "Für Arbeitgeber wäre eine bewusste Entscheidung ihrer Mitarbeiter der deutlich bessere Weg. Denn dann kennen Beschäftigte das Angebot und Engagement des Arbeitgebers und wissen es zu schätzen."
Apps sollen Beschäftigte aufklären
Obwohl drei Viertel der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung grundsätzlich gut finden, macht nur ein Drittel von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dies liege an fehlenden Informationen meint Helfen. Die Studienmacher empfehlen deshalb Vorsorge-Apps, die sich leicht bedienen lassen und vorrechnen, wie sich das Sparen fürs Alter konkret auswirkt.
Ein entsprechendes Angebot würde sie motivieren, sich deutlich mehr als bisher mit Vorsorge zu beschäftigen, sagen 33 Prozent der Befragten. Weitere 24 Prozent geben an, dass sie sich mithilfe der App überhaupt erst einmal mit dem Thema auseinandersetzen würden. 43 Prozent halten diese Form der Information dagegen für ungeeignet.
Quelle: PwC
Bild: Cumulus
Vier von fünf Beschäftigten (78 Prozent) hätten nichts dagegen, mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag automatisch einer Entgeltumwandlung zuzustimmen und damit vom ersten Arbeitstag an in die (bAV einzubezahlen. Das zeigt eine Mitarbeiterbefragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 1.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland.
Aus Unternehmenssicht ist Opting-out zweischneidiges Schwert
"Grundsätzlich ist Arbeitnehmern bewusst, dass sie privat fürs Alter vorsorgen müssen. Aber viele schieben es auf die lange Bank, sich damit auseinanderzusetzen. Das Opting-out ist eine Art sanfter Zwang, dem sich die meisten nicht widersetzen würden", sagt Jürgen Helfen, Partner bei PwC und Experte für Altersversorgungssysteme.
Doch aus Sicht der Unternehmen ist das Modell eine zweischneidige Sache, warnt der Fachmann: "Für Arbeitgeber wäre eine bewusste Entscheidung ihrer Mitarbeiter der deutlich bessere Weg. Denn dann kennen Beschäftigte das Angebot und Engagement des Arbeitgebers und wissen es zu schätzen."
Apps sollen Beschäftigte aufklären
Obwohl drei Viertel der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung grundsätzlich gut finden, macht nur ein Drittel von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dies liege an fehlenden Informationen meint Helfen. Die Studienmacher empfehlen deshalb Vorsorge-Apps, die sich leicht bedienen lassen und vorrechnen, wie sich das Sparen fürs Alter konkret auswirkt.
Ein entsprechendes Angebot würde sie motivieren, sich deutlich mehr als bisher mit Vorsorge zu beschäftigen, sagen 33 Prozent der Befragten. Weitere 24 Prozent geben an, dass sie sich mithilfe der App überhaupt erst einmal mit dem Thema auseinandersetzen würden. 43 Prozent halten diese Form der Information dagegen für ungeeignet.
Quelle: PwC
Bild: Cumulus
Autor(en): versicherungsmagazin.de