Vor dem Hintergrund einer möglichen Verschärfung der Managerhaftung empfiehlt Christian Legien, Haftpflichtexperte des Versicherungsmaklers Nordias, den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager (D&O-Versicherung, Directors and Officers Liability Insurance).
Nach den aktuellen Plänen des Gesetzgebers sollen Vorstände von Aktiengesellschaften bei einem von ihnen verursachten Vermögensschaden auch mit dem eigenen Gehalt haften – bis maximal in der Höhe eines Jahresverdienstes. Den darüber hinaus gehenden Teil würde dann die D&O Versicherung übernehmen. „Jeder Manager sollte sich über die hohen finanziellen Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsorge betreiben – unabhängig vom endgültigen Resultat dieses Gesetzgebungsverfahrens“, so Legien.
Dabei seien die Ursachen für eine Haftung vielfältig. Ein Manager hafte beispielsweise, wenn er eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren lasse oder Rechnungen ohne ausreichende Kontrollen abzeichne. Aber auch das nicht rechtzeitige Ausschöpfen von Subventionstöpfen könne schwer wiegende Folgen haben.
Nach den aktuellen Plänen des Gesetzgebers sollen Vorstände von Aktiengesellschaften bei einem von ihnen verursachten Vermögensschaden auch mit dem eigenen Gehalt haften – bis maximal in der Höhe eines Jahresverdienstes. Den darüber hinaus gehenden Teil würde dann die D&O Versicherung übernehmen. „Jeder Manager sollte sich über die hohen finanziellen Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsorge betreiben – unabhängig vom endgültigen Resultat dieses Gesetzgebungsverfahrens“, so Legien.
Dabei seien die Ursachen für eine Haftung vielfältig. Ein Manager hafte beispielsweise, wenn er eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren lasse oder Rechnungen ohne ausreichende Kontrollen abzeichne. Aber auch das nicht rechtzeitige Ausschöpfen von Subventionstöpfen könne schwer wiegende Folgen haben.
Autor(en): Versicherungsmagazin