Ministerin gegen Offenlegung der Makler-Einkünfte

Dass Makler oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens zur Offenlegung ihrer Einkünfte gezwungen werden sollen, sei nicht im Sinne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das jedenfalls will der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) direkt aus dem Ministerium erfahren haben. Trotzdem fehlt letzte Klarheit, weil dies als Inhalt der endgültigen Fassung der "Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)" immer noch nicht geklärt ist.

Das Ansinnen, dass Vermittler gegenüber ihren Kunden in den Vertragsverhandlungen zu einer Lebens- und privaten Krankenversicherung die Vertriebs- und Abschlusskosten in Euro und Cent angeben sollten, gehört zu den Knackpunkten eines Entwurfs zur VVG-InfoV. Die Angaben der Vertriebs- und Abschlusskosten vergrößern nach Ansicht von Verbraucherschützern und Politikern die Transparenz. Inzwischen gehört der Begriff "VVG-InfoV" in Versicherungskreisen zu den besonders heißen Eisen. Nun wartet die Branche auf ein Zeichen aus dem zuständigen Bundesjustizministerium und auf endgültige Inhalte zum VVG-InfoV. Am schlimmsten sei das Warten.

Unklare Inhalte und Terminierung
Ihre Kritik ist berechtigt. Nachdem schon die endgültige Formulierung der Neuerungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sehr lange auf sich warten ließen, nun aber doch noch bis 1. Januar 2008 in den Versicherungsunternehmen umgesetzt werden können, bereitet die dazugehörende VVG-InfoV allgemein großes Kopfzerbrechen: Zum einen wegen der unklaren Inhalte und zum anderen wegen der Terminierung, die immer noch nicht steht. Dabei war von der Politik als Datum für das Inkrafttreten der VVG-InfoV gleichzeitig mit dem neuen VVG der 1. Januar 2008 festgesetzt worden. Daraus kann nun nichts mehr werden.

Die Ungeduld bei Versicherern und Vermittlern wächst. "Der neue Verordnungsentwurf könnte Mitte Oktober fertig gestellt sein", sagte Ministerialrat Volker Schöfisch vom Bundesjustizministerium Anfang Oktober. Später wollte Schöfisch "eventuelle Verzögerungen bis zur Fertigstellung und Verkündung nicht mehr ausschließen". Denn selbst, wenn der fertige Verordnungsentwurf vorliegt, ist noch nicht aller Tage Abend. Dann muss er nämlich im Anschluss daran noch mit dem Finanz-, dem Verbraucher- sowie dem Wirtschaftsministerium abgestimmt werden, so dass es im Falle von Verzögerungen in der Ressortabstimmung durchaus möglich sei, dass die VVG-InfoV erst Mitte Dezember verkündet werde, ist aus dem Umfeld von Volker Schöfisch zu hören.

Hoffnung keimt auf
Der AfW hat nun nach Aussagen seines geschäftsführenden Vorstands, Rechtsanwalt Norman Wirth, von der Bundesjustizministerin eine Nachricht erhalten, die Viele hoffen lässt. Auf eine schriftliche Anfrage antwortet sie: " ... kann ich Ihnen versichern, dass Makler oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte gezwungen werden sollen. Dies ist keineswegs Ziel der Verordnung. ... Nach den Gesprächen, die ich selbst und die meine Mitarbeiter geführt haben, zeichnet sich, auch um den von Ihnen dargestellten Konflikt zu entschärfen, als Kompromisslösung ab, dass dem Kunden die in die Prämien einkalkulierten Kosten mitgeteilt werden müssen. Zu der von Ihnen befürchteten Bekanntgabe konkreter individueller Vergütungsbestandteile oder Provisionen kommt es damit nicht." "Sollte es also tatsächlich zu der nun avisierten Änderung des Verordnungsentwurfes kommen, wäre das Problem der centgenauen Offenlegung der Courtagen nicht mehr gegeben", folgert man beim AfW.

"Es ist sehr zu hoffen, dass Frau Zypries nicht wieder auf den alten Entwurf zurückkommt. Der Wettbewerbsnachteil der unabhängigen Versicherungsmakler wäre erheblich. Der AfW bleibt jedoch bei seiner Forderung an die Politik, den Ausweis der Kosten in Euro und Cent völlig aufzugeben. Es bleibt ansonsten eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Finanzprodukten, bei welchen ein Ausweis der Kosten in Euro nicht erforderlich ist", sagt Norman Wirth.

Kritik und Einwände
Lange vor dem AfW hatte bereits der größte der deutschen Maklerverbände, der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), seine Kritik an Passagen des Entwurfs der VVG-InfoV öffentlich gemacht. Mit dem vorgeschlagenen Modell, die Vertriebs- und Abschlusskosten bei Lebens- und privaten Krankenversicherungen in Euro und Cent anzugeben, wird nach Meinung von VDVM-Hauptgeschäftsführer, Dr. Hans-Georg Jenssen, der Kunde keineswegs in die Lage versetzt, Produkte miteinander zu vergleichen. Von Transparenz könne keine Rede sein. Die Angabe absoluter Beträge seien völlig nutzlos, vor allem dann, wenn beispielsweise Lebensversicherungen mit unterschiedlichen Laufzeiten unter Umständen auch noch von verschiedenen Anbietern verglichen werden sollten. Der VDVM spricht sich vielmehr dafür aus, bei den Abschluss- und Vertriebskosten die relative Kostenbelastung - für die Laufzeit des gesamten Vertrags - in Prozent der Beitragssumme auszuweisen.

Diese Meinung vertritt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bei der GDV-Mitgliederversammlung Anfang November hatten die Versicherer dies auch nochmals der Gastrednerin Brigitte Zypries mit auf den Weg gegeben. Sie versprach eine schnelle Lösung, auf die die Branche auch jetzt Ende November immer noch wartet.

Bildnachweis: Sascha Sebastian pixelio

Autor(en): Ellen Bocquel

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