Rund 17 Millionen Verträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) gibt es in Deutschland. Bei rund 43 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland eröffnen sich Versicherungsvermittlern noch viele Vertriebschancen. Schließlich gerät jeder vierte Arbeitnehmer im Zuge seines Berufslebens in Gefahr, berufsunfähig zu werden. Da BU-Verträge langfristig laufen, ist die Finanzkraft des Anbieters ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Auswahl, sagen die Experten der Ratingagentur Assekurata. Dieses werde bislang aber zu wenig beachtet. Assekurata hat nun eine Studie zum Thema veröffentlicht.
Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und die geänderte Mindestzuführungsverordnung (MindZV) setzen das klassische Lebensversicherungsgeschäft unter Druck. Dass auch die BU-Versicherung betroffen ist, wurde bislang wenig beachtet. "Welche Folgen die aktuelle Zinsmisere für Risikoversicherungen und hier speziell die BU-Versicherung haben könnte, wird bisher kaum thematisiert", sagt Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der Agentur. Mit der Studie "Finanzkraft in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Relevante Einflussfaktoren erkennen, messen und bewerten", geht sein Unternehmen das Thema an.
Querfinanzierung kan für BU-Versicherte nachteilig sein
Die MindZV enthält Regelungen zur Beteiligung der Kunden an den Ertragsquellen des Lebensversicherungsgeschäfts. Laut LVRG müssen die Lebensversicherer seit August 2014 ihre Kunden zu mindestens 90 Prozent (vorher 75 Prozent) am Risikoergebnis beteiligen. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber Verrechnungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Ergebnisquellen zugelassen. Danach darf ein negatives Kapitalanlageergebnis mit einem positiven Risikoergebnis oder übrigen Ergebnis querverrechnet werden.
Die Möglichkeit zur Querfinanzierung stärke zwar die Risikotragfähigkeit der Unternehmen insgesamt, könne sich aber insbesondere für die BU-Versicherten als Nachteil erweisen, konstatiert Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse der Assekurata und Mitautor der Studie. Gerade in der BU-Versicherung entstünden durch vorsichtig angesetzte Rechnungsgrundlagen hohe Risikoüberschüsse. Marktweit lägen sie bei rund 30 Prozent der Prämie.
"Der grundsätzliche Rat für Kunden und Vermittler, bei Preisvergleichen in der BU-Versicherung neben der Nettoprämie stets auch die Bruttoprämie im Auge zu haben, erhält durch die Möglichkeit zur Querverrechnung im angespannten Zinsumfeld eine zusätzliche Relevanz", betont Heermann.
Neue Kennzahlen eingeführt
Durch die Querverrechnungsmöglichkeiten erhalte die Finanzkraft eines BU-Anbieters eine größere Relevanz als bisher. "Das Thema umfasst weit mehr als die bisher in der Praxis zumeist zugrunde gelegte Leitfrage, ob ein Anbieter auf Dauer am Markt existieren kann", so Will. Vielmehr gehe es darum, ob es einem Versicherer gelingt, nachhaltig stabile Beiträge sowie eine verlässliche und faire Leistungspolitik für die Kunden sicherzustellen. "Strukturell sind die Lebensversicherer im Vorteil, die über eine starke Kapitalanlage mit substanziellen Bewertungsreserven, Kostenvorteile sowie Ausgleichsgeschäfte jenseits der konventionellen Lebensversicherungsgeschäfte verfügen", konstatiert der Assekurata-Chef.
In der Studie haben die Analysten neue Kennzahlen eingeführt. Durch sie sei die Beteiligung der Versicherten an den Erträgen gemäß § 11 MindZV erstmals darstellbar. Sie ermöglichten insbesondere eine Gegenüberstellung der gesamten Ertragspotenziale mit den bestehenden Rechnungszinsanforderungen.
Quelle: Assekurata
Bildquelle: © Doc Rabe/Fotolia.com
Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und die geänderte Mindestzuführungsverordnung (MindZV) setzen das klassische Lebensversicherungsgeschäft unter Druck. Dass auch die BU-Versicherung betroffen ist, wurde bislang wenig beachtet. "Welche Folgen die aktuelle Zinsmisere für Risikoversicherungen und hier speziell die BU-Versicherung haben könnte, wird bisher kaum thematisiert", sagt Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der Agentur. Mit der Studie "Finanzkraft in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Relevante Einflussfaktoren erkennen, messen und bewerten", geht sein Unternehmen das Thema an.
Querfinanzierung kan für BU-Versicherte nachteilig sein
Die MindZV enthält Regelungen zur Beteiligung der Kunden an den Ertragsquellen des Lebensversicherungsgeschäfts. Laut LVRG müssen die Lebensversicherer seit August 2014 ihre Kunden zu mindestens 90 Prozent (vorher 75 Prozent) am Risikoergebnis beteiligen. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber Verrechnungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Ergebnisquellen zugelassen. Danach darf ein negatives Kapitalanlageergebnis mit einem positiven Risikoergebnis oder übrigen Ergebnis querverrechnet werden.
Die Möglichkeit zur Querfinanzierung stärke zwar die Risikotragfähigkeit der Unternehmen insgesamt, könne sich aber insbesondere für die BU-Versicherten als Nachteil erweisen, konstatiert Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse der Assekurata und Mitautor der Studie. Gerade in der BU-Versicherung entstünden durch vorsichtig angesetzte Rechnungsgrundlagen hohe Risikoüberschüsse. Marktweit lägen sie bei rund 30 Prozent der Prämie.
"Der grundsätzliche Rat für Kunden und Vermittler, bei Preisvergleichen in der BU-Versicherung neben der Nettoprämie stets auch die Bruttoprämie im Auge zu haben, erhält durch die Möglichkeit zur Querverrechnung im angespannten Zinsumfeld eine zusätzliche Relevanz", betont Heermann.
Neue Kennzahlen eingeführt
Durch die Querverrechnungsmöglichkeiten erhalte die Finanzkraft eines BU-Anbieters eine größere Relevanz als bisher. "Das Thema umfasst weit mehr als die bisher in der Praxis zumeist zugrunde gelegte Leitfrage, ob ein Anbieter auf Dauer am Markt existieren kann", so Will. Vielmehr gehe es darum, ob es einem Versicherer gelingt, nachhaltig stabile Beiträge sowie eine verlässliche und faire Leistungspolitik für die Kunden sicherzustellen. "Strukturell sind die Lebensversicherer im Vorteil, die über eine starke Kapitalanlage mit substanziellen Bewertungsreserven, Kostenvorteile sowie Ausgleichsgeschäfte jenseits der konventionellen Lebensversicherungsgeschäfte verfügen", konstatiert der Assekurata-Chef.
In der Studie haben die Analysten neue Kennzahlen eingeführt. Durch sie sei die Beteiligung der Versicherten an den Erträgen gemäß § 11 MindZV erstmals darstellbar. Sie ermöglichten insbesondere eine Gegenüberstellung der gesamten Ertragspotenziale mit den bestehenden Rechnungszinsanforderungen.
Quelle: Assekurata
Bildquelle: © Doc Rabe/Fotolia.com
Autor(en): versicherungsmagazin.de