Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für Versicherungsvermittler/-berater steigt zum 9. Oktober 2024 auf 1.564.610 Euro. Darüber informieren unter anderem die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg.
Laut Informationen der Haftpflichtexperten der Hamburger Versicherungsmakler wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der EU-Kommission zur Anpassung der gesetzlichen Mindestversicherungssummen am 20. März 2024 veröffentlicht.
Auf Empfehlung der Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) gelten ab dem 9. Oktober 2024 folgende neue Mindestversicherungssummen:
- 1.564.610 Euro für jeden Versicherungsfall (statt bislang 1.300.380 Euro)
- 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres (statt bislang 1.924.560 Euro)
Die Haftpflichtexperten haben laut eigener Aussage bereits bei ihren Konzeptpartnern nachgehakt. Das Ergebnis: Einige Versicherer werden die Summenanpassung bei Bestandskunden beitragsfrei durchführen, andere werden einen geringen Zuschlag erheben.
Gegen moderate Beitragserhöhung auf noch höhere Versicherungssumme aufstocken
„Die Anpassung bietet für unsere Kunden aber natürlich auch die Chance, gegen eine moderate Beitragserhöhung direkt auf eine noch höhere Versicherungssumme aufzustocken“, betont Christian Lübben, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH.
Ein erneuter Versicherungsnachweis gegenüber der IHK wird nicht erforderlich sein, da die Versicherer eine Globalerklärung abgeben werden, so die Experten des Versicehrungsmaklers.
Quelle: Hans John Versicherungsmakler GmbH
Autor(en): versicherungsmagazin.de