Insgesamt 13 Rechtsschutztarife konnten sich beim aktuellen Preis-Leistungstest des Analysehauses Innosystems die beste Auszeichnung, ein "A Stern Stern" sichern. Die "Marktstudie Rechtsschutzversicherung 2012" analysiert die Angebote der Rechtsschutzversicherer auf insgesamt 208 Seiten bis ins Detail. Dabei wird das enorme Preisgefälle deutlich. Die Beiträge für eine Familienabsicherung liegen zwischen 149 und 468 Euro. Die Studie zeigt, welche Tarife das beste Preis-Leistungsverhältnis haben. "So können Vermittler und Kunden auf einen Blick erkennen, wie viel Geld im Durchschnitt für eine der erreichten Leistungsbewertungen zu bezahlen ist", erläutert Geschäftsführer Andreas Quast.
Schlechte Tarife unverkäuflich
Unter den 13 Tarifen, die sich durch ein optimales Preis-Leistungsverhältnis auszeichnen, halten sich Konzeptanbieter mit sieben Tarifen und Versicherer mit sechs Tarifen die Waage. Das beste Preis-Leistungsverhältnis erzielt die "Recht-Schutz" der Ideal-Versicherung. Das Angebot kann aber nur für Kunden ab 40 abgeschlossen werden. Für jedermann erreichbar ist der zweitbeste Tarif, der "Family Protect" vom Deckungskonzeptanbieter Dema. Auf Rang drei folgt "Classic" von der Degenia.
Am Ende der Fahnenstange stehen dann Tarife, die die Kunden eigentlich nicht wählen sollten: Nicht billig, aber leistungsschwach. Sie wurden von Innosystems mit einem "B Minus Minus" abgewertet. Schlusslichter sind beispielsweise Maxpool mit dem Tarife "Medien", DA mit "ARB 2010" oder die Allianz mit "Kompakt". Experte Quast: „Diese Angebote dürften schon aus Haftungsgründen aus den Verkaufskatalogen der Vermittler fallen. Mit gutem Gewissen kann die keiner mehr verkaufen.“ Weitere 18 Tarife schaffen zudem nur eine "B Minus Minus" und sind daher ebenfalls kaum eine Kundenempfehlung wert.
Schutz vor hohem Kostenrisiko
Immerhin gilt die Rechtsschutzversicherung längst als Existenzschutz und nicht mehr als Nischenprodukt. So ist das Prozessrisiko enorm. Als Beispiel nennt Innosystems etwa den Schadenersatz nach einem Kunstfehler. Wer beispielsweise wegen lebenslanger Behinderung von seinem Arzt und der hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherung 250.000 Euro Schadenersatz fordert, muss in zwei Instanzen mit einem Prozesskostenrisiko von über 46.000 Euro rechnen. Ob der Patient daher überhaupt streiten kann, hängt im Wesentlichen von der Qualität seiner Rechtsschutzversicherung ab.
Mediation: Nicht immer positiv
Vermittlern bietet die Studie eine breite Basis, noch bedarfsgerechter zu beraten. So wollen Verbraucher zwar gute Produkte, aber meist nicht unbedingt das höchste Leistungsspektrum. Die Untersuchung erlaubt die Suche nach dem optimalen Mittelweg zwischen Kaufkraft des Kunden und Leistung des Produktes. Ständig steigende Beschwerden beim Versicherungsombudsmann über die Rechtsschutzversicherung, zeigen nach Ansicht von Innosystems zudem, dass sich viele Kunden von ihrer Rechtsschutzversicherung mehr erwartet haben. Vielfach dürften sie nicht ausreichend über die Leistungen der Angebote beraten worden sein. "Unsere Untersuchung gibt den Vermittlern deutlich mehr Sicherheit bei der Wahl des geeigneten Produktes", glaubt Quast.
So wurden Innovationen der Versicherer nicht immer durchweg positiv beurteilt. Das gilt beispielsweise für die Leistung "Mediation", also die Streitschlichtung. "Wir bewerten diese Leistung nur dann positiv, wenn sie freiwillig vom Kunden gewählt werden kann." Als negativ gilt es hingegen, wenn der Kunde einen Versuch der Streitschlichtung unternehmen muss, um weitere Kosten zu erhalten. Oder wenn bei Inanspruchnahme einer Mediation, weitere außergerichtliche Kosten nicht ersetzt werden. Berater sollten unbedingt auf solche Stolpersteine in den Tarifen hinweisen, um später keinen Ärger mit ihren Kunden zur riskieren.
Schlechte Tarife unverkäuflich
Unter den 13 Tarifen, die sich durch ein optimales Preis-Leistungsverhältnis auszeichnen, halten sich Konzeptanbieter mit sieben Tarifen und Versicherer mit sechs Tarifen die Waage. Das beste Preis-Leistungsverhältnis erzielt die "Recht-Schutz" der Ideal-Versicherung. Das Angebot kann aber nur für Kunden ab 40 abgeschlossen werden. Für jedermann erreichbar ist der zweitbeste Tarif, der "Family Protect" vom Deckungskonzeptanbieter Dema. Auf Rang drei folgt "Classic" von der Degenia.
Am Ende der Fahnenstange stehen dann Tarife, die die Kunden eigentlich nicht wählen sollten: Nicht billig, aber leistungsschwach. Sie wurden von Innosystems mit einem "B Minus Minus" abgewertet. Schlusslichter sind beispielsweise Maxpool mit dem Tarife "Medien", DA mit "ARB 2010" oder die Allianz mit "Kompakt". Experte Quast: „Diese Angebote dürften schon aus Haftungsgründen aus den Verkaufskatalogen der Vermittler fallen. Mit gutem Gewissen kann die keiner mehr verkaufen.“ Weitere 18 Tarife schaffen zudem nur eine "B Minus Minus" und sind daher ebenfalls kaum eine Kundenempfehlung wert.
Schutz vor hohem Kostenrisiko
Immerhin gilt die Rechtsschutzversicherung längst als Existenzschutz und nicht mehr als Nischenprodukt. So ist das Prozessrisiko enorm. Als Beispiel nennt Innosystems etwa den Schadenersatz nach einem Kunstfehler. Wer beispielsweise wegen lebenslanger Behinderung von seinem Arzt und der hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherung 250.000 Euro Schadenersatz fordert, muss in zwei Instanzen mit einem Prozesskostenrisiko von über 46.000 Euro rechnen. Ob der Patient daher überhaupt streiten kann, hängt im Wesentlichen von der Qualität seiner Rechtsschutzversicherung ab.
Mediation: Nicht immer positiv
Vermittlern bietet die Studie eine breite Basis, noch bedarfsgerechter zu beraten. So wollen Verbraucher zwar gute Produkte, aber meist nicht unbedingt das höchste Leistungsspektrum. Die Untersuchung erlaubt die Suche nach dem optimalen Mittelweg zwischen Kaufkraft des Kunden und Leistung des Produktes. Ständig steigende Beschwerden beim Versicherungsombudsmann über die Rechtsschutzversicherung, zeigen nach Ansicht von Innosystems zudem, dass sich viele Kunden von ihrer Rechtsschutzversicherung mehr erwartet haben. Vielfach dürften sie nicht ausreichend über die Leistungen der Angebote beraten worden sein. "Unsere Untersuchung gibt den Vermittlern deutlich mehr Sicherheit bei der Wahl des geeigneten Produktes", glaubt Quast.
So wurden Innovationen der Versicherer nicht immer durchweg positiv beurteilt. Das gilt beispielsweise für die Leistung "Mediation", also die Streitschlichtung. "Wir bewerten diese Leistung nur dann positiv, wenn sie freiwillig vom Kunden gewählt werden kann." Als negativ gilt es hingegen, wenn der Kunde einen Versuch der Streitschlichtung unternehmen muss, um weitere Kosten zu erhalten. Oder wenn bei Inanspruchnahme einer Mediation, weitere außergerichtliche Kosten nicht ersetzt werden. Berater sollten unbedingt auf solche Stolpersteine in den Tarifen hinweisen, um später keinen Ärger mit ihren Kunden zur riskieren.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek