Gerät die Mannheimer Versicherung durch Schadenersatzklagen ehemaliger Kunden des Pleite gegangenen Geldtransport-Unternehmens Heros in eine Schieflage? Das Transportunternehmen hatte über Jahre knapp 470 Millionen Euro seiner Kunden veruntreut.
Anfang 2006 kam dann das Aus und erste Stimmen sahen die Mannheimer als Transport-Versicherung schon in der Pflicht. Aktuellen Medienberichten zufolge gäbe das Urteil des Landgerichts Hamburg zugunsten der Supermarktkette Netto in Höhe von knapp über einer Million Euro nun ein klares Signal – zum Nachteil für den Versicherer.
Die Hamburger Richter hatten Ende September entschieden, dass die Mannheimer Versicherung auf Grund der Transport-Police auch für die veruntreuten Kundengelder aufzukommen habe. Das habe die "sinnvolle Auslegung des Versicherungsvertrages" ergeben, so hatte es eine Gerichtssprecherin begründet. Würden andere Gerichte dieser Auffassung folgen, so wäre das sicherlich eine schwere Last für den Versicherer. Denn auch andere geprellte Heros-Kunden haben bereits Klage erhoben.
Anfang November steht bereits die nächste Entscheidung am Landgericht in Hannover an. Doch die Mannheimer Versicherung ist zuversichtlich und fühlt sich juristisch gut gerüstet: "Gegen die Entscheidung in Hamburg haben wir Berufung eingelegt", so ein Unternehmenssprecher. Andere Gerichte hätten deutlich signalisiert, dass unter dem inzwischen angefochtenen Versicherungsvertrag ohnehin nur der Transport von Bargeld versichert gewesen sei. "Nach genauester Prüfung der Sachlage durch unser internes Spezialistenteam und durch von uns beauftragte externe Wirtschaftsprüfer sowie der Bewertung durch führende deutsche Versicherungsanwälte, sind wir weiterhin der Überzeugung, dass gegen die Mannheimer Versicherung im Schadenfall Heros keine Ansprüche bestehen", so der Sprecher.
Auch gegen die in den Medien erhobenen Vorwürfe, man sei gegen ein solches Schadenrisiko nicht ausreichend rückversichert und habe auch nach dem Hamburger Urteil nicht entsprechend reagiert, wehrt sich das Versicherungsunternehmen. Das Unternehmen halte "für alle Transportversicherungsschäden eine quotale Rückversicherung, die unabhängig von der Höhe und der Anzahl der Schäden greift." Darüber hinaus existiere für den Heros-Transportversicherungsvertrag noch weiterer Rückversicherungsschutz. Eine Limitierung in Höhe von 6,25 Millionen Euro, wie in Medienbeiträgen erwähnt, gäbe es nicht.
Anfang 2006 kam dann das Aus und erste Stimmen sahen die Mannheimer als Transport-Versicherung schon in der Pflicht. Aktuellen Medienberichten zufolge gäbe das Urteil des Landgerichts Hamburg zugunsten der Supermarktkette Netto in Höhe von knapp über einer Million Euro nun ein klares Signal – zum Nachteil für den Versicherer.
Die Hamburger Richter hatten Ende September entschieden, dass die Mannheimer Versicherung auf Grund der Transport-Police auch für die veruntreuten Kundengelder aufzukommen habe. Das habe die "sinnvolle Auslegung des Versicherungsvertrages" ergeben, so hatte es eine Gerichtssprecherin begründet. Würden andere Gerichte dieser Auffassung folgen, so wäre das sicherlich eine schwere Last für den Versicherer. Denn auch andere geprellte Heros-Kunden haben bereits Klage erhoben.
Anfang November steht bereits die nächste Entscheidung am Landgericht in Hannover an. Doch die Mannheimer Versicherung ist zuversichtlich und fühlt sich juristisch gut gerüstet: "Gegen die Entscheidung in Hamburg haben wir Berufung eingelegt", so ein Unternehmenssprecher. Andere Gerichte hätten deutlich signalisiert, dass unter dem inzwischen angefochtenen Versicherungsvertrag ohnehin nur der Transport von Bargeld versichert gewesen sei. "Nach genauester Prüfung der Sachlage durch unser internes Spezialistenteam und durch von uns beauftragte externe Wirtschaftsprüfer sowie der Bewertung durch führende deutsche Versicherungsanwälte, sind wir weiterhin der Überzeugung, dass gegen die Mannheimer Versicherung im Schadenfall Heros keine Ansprüche bestehen", so der Sprecher.
Auch gegen die in den Medien erhobenen Vorwürfe, man sei gegen ein solches Schadenrisiko nicht ausreichend rückversichert und habe auch nach dem Hamburger Urteil nicht entsprechend reagiert, wehrt sich das Versicherungsunternehmen. Das Unternehmen halte "für alle Transportversicherungsschäden eine quotale Rückversicherung, die unabhängig von der Höhe und der Anzahl der Schäden greift." Darüber hinaus existiere für den Heros-Transportversicherungsvertrag noch weiterer Rückversicherungsschutz. Eine Limitierung in Höhe von 6,25 Millionen Euro, wie in Medienbeiträgen erwähnt, gäbe es nicht.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly