Die klassische Managerhaftpflicht-Police hat ausgedient. Herkömmliche Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O) werden vom Unternehmen abgeschlossen. Das nennt Stefan Bertinetti, Experte für D&O bei der Contract Versicherungsmakler GmbH "das Dilemma der klassischen D&O". Der Abschluss diene dem Interesse der Gesellschaft, im Schadenfall einen solventen Schuldner zu haben.
"Der individuelle Vermögensschutz nimmt im Rahmen einer Unternehmens-D&O nur eine untergeordnete Rolle ein", stellt Bertinetti in einem Statement für den Assekurata-Newsletter fest. Somit verspächen klassische D&O-Lösungen nur eine trügerische Sicherheit.
Bei Ausscheiden keinen Zugriff mehr
Diese D&O-Policen werden bekanntlich von Unternehmen im eigenen Namen abgeschlossen. Versicherte Personen sind die Organe. Damit hat der Manager in der Regel wenig Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung seiner Risiko-Deckung, glaubt der Makler. Sie würde in die Hände des künftigen Anspruchstellers gelegt. Dieser Nachteil werde besonders groß, wenn der Manager aus dem Unternehmen ausscheidet. In diesem Fall habe er keinen Zugriff mehr auf die Police. Bertinetti: "So kann der Ex-Manager weder sicherstellen, dass er weiterhin versicherte Person ist, noch, dass die Police aufrechterhalten wird, die vormals zu seinen Gunsten abgeschlossen wurde." Der Königsweg sei daher der Abschluss einer individuellen D&O-Police, mit der sich das Organ seine eigene Berufshaftpflichtversicherung einkauft.
Klassik dominiert
Tatsächlich gehen diesen Weg bisher sehr wenige Manager. Das geht aus aktuellen Studie "Managerhaftung" der VOV GmbH aus Köln hervor. Lediglich 18 Prozent versicherten Manager verlassen sich in vollem Umfang auf eine persönliche D&O-Police. 32 Prozent haben aber doppelten Schutz, also sowohl eine eigene Absicherung als auch einen Schutz über das Unternehmen. Insgesamt verlässt sich somit über die Hälfte der Manager auf das klassische Modell, vor dem Bertinetti eindringlich warnt. Außerdem: 32 Prozent der Führungskräfte sind immer noch vollkommen ohne jeglichen Schutz.
Ein weiterer Nachteil der Absicherung über das Unternehmen ist es, dass die abgeschlossene Versicherungssumme nicht nur mit seinen direkten Organkollegen, sondern oft auch mit anderen Führungskräften in etwaigen mitversicherten Gesellschaften geteilt werden muss. Wer sich als Manager hingegen selbst absichert, kann auch den Umfang wichtiger Serviceleistungen selbst bestimmen. So ist die Nachfrage nach Rechtsrat groß, wie auch die VOV-Studie zeigt. Wichtig ist, dass man frühzeitig - vor einem Schaden - mit einer hochqualifizierten Anwaltskanzlei sprechen kann und dieser Aufwand mitversichert ist.
Zusätzlicher Strafrechtsschutz sinnvoll
Wer als Manager noch mehr auf Nummer Sicher gehen will, sollte zudem eine spezielle Strafrechtschutzversicherung abschließen. Aktuell hat der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer Arag gemeinsam mit der VOV ein neues Produkt entwickelt. Und die Roland Rechtsschutzversicherung ihren Universal-Straf-Rechtsschutz neu aufgelegt. Er enthält jetzt etwa eine Compliance-Schulung. Solche Prävention scheint durchaus wichtig. Ergab doch die VOV-Studie, dass zwei Drittel der befragten Manager Compliance-Vorschriften vernachlässigen, wenn es um wirtschaftliche Chancen für das Unternehmen geht.
Bild: © m.schuckart/ Fotolia.com
"Der individuelle Vermögensschutz nimmt im Rahmen einer Unternehmens-D&O nur eine untergeordnete Rolle ein", stellt Bertinetti in einem Statement für den Assekurata-Newsletter fest. Somit verspächen klassische D&O-Lösungen nur eine trügerische Sicherheit.
Bei Ausscheiden keinen Zugriff mehr
Diese D&O-Policen werden bekanntlich von Unternehmen im eigenen Namen abgeschlossen. Versicherte Personen sind die Organe. Damit hat der Manager in der Regel wenig Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung seiner Risiko-Deckung, glaubt der Makler. Sie würde in die Hände des künftigen Anspruchstellers gelegt. Dieser Nachteil werde besonders groß, wenn der Manager aus dem Unternehmen ausscheidet. In diesem Fall habe er keinen Zugriff mehr auf die Police. Bertinetti: "So kann der Ex-Manager weder sicherstellen, dass er weiterhin versicherte Person ist, noch, dass die Police aufrechterhalten wird, die vormals zu seinen Gunsten abgeschlossen wurde." Der Königsweg sei daher der Abschluss einer individuellen D&O-Police, mit der sich das Organ seine eigene Berufshaftpflichtversicherung einkauft.
Klassik dominiert
Tatsächlich gehen diesen Weg bisher sehr wenige Manager. Das geht aus aktuellen Studie "Managerhaftung" der VOV GmbH aus Köln hervor. Lediglich 18 Prozent versicherten Manager verlassen sich in vollem Umfang auf eine persönliche D&O-Police. 32 Prozent haben aber doppelten Schutz, also sowohl eine eigene Absicherung als auch einen Schutz über das Unternehmen. Insgesamt verlässt sich somit über die Hälfte der Manager auf das klassische Modell, vor dem Bertinetti eindringlich warnt. Außerdem: 32 Prozent der Führungskräfte sind immer noch vollkommen ohne jeglichen Schutz.
Ein weiterer Nachteil der Absicherung über das Unternehmen ist es, dass die abgeschlossene Versicherungssumme nicht nur mit seinen direkten Organkollegen, sondern oft auch mit anderen Führungskräften in etwaigen mitversicherten Gesellschaften geteilt werden muss. Wer sich als Manager hingegen selbst absichert, kann auch den Umfang wichtiger Serviceleistungen selbst bestimmen. So ist die Nachfrage nach Rechtsrat groß, wie auch die VOV-Studie zeigt. Wichtig ist, dass man frühzeitig - vor einem Schaden - mit einer hochqualifizierten Anwaltskanzlei sprechen kann und dieser Aufwand mitversichert ist.
Zusätzlicher Strafrechtsschutz sinnvoll
Wer als Manager noch mehr auf Nummer Sicher gehen will, sollte zudem eine spezielle Strafrechtschutzversicherung abschließen. Aktuell hat der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer Arag gemeinsam mit der VOV ein neues Produkt entwickelt. Und die Roland Rechtsschutzversicherung ihren Universal-Straf-Rechtsschutz neu aufgelegt. Er enthält jetzt etwa eine Compliance-Schulung. Solche Prävention scheint durchaus wichtig. Ergab doch die VOV-Studie, dass zwei Drittel der befragten Manager Compliance-Vorschriften vernachlässigen, wenn es um wirtschaftliche Chancen für das Unternehmen geht.
Bild: © m.schuckart/ Fotolia.com
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek