Managerhaftpflicht: Mehr Schäden - Mittelstand ohne Schutz

In der Managerhaftpflicht (D&O) sind die Schäden deutlich gestiegen. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse des internationalen Versicherungsmaklers Aon. Wurden im Jahre 2007 noch 134 Schäden durch fehlerhaftes Handeln von Managern bekannt, waren es 2020 schon 445 Fälle. "Immer mehr Unternehmen verklagen ihr Führungspersonal", sagt Marcel Roeder, Leiter der D&O-Abteilung bei Aon in Deutschland. Die Summen bei D&O-Schäden beliefen sich bei groben Verstößen auf bis zu dreistellige Millionen-Euro-Beträge.

"Die meisten neuen Fälle stammen aus dem Finanzsektor", so Roeder. Sie sind eine Folge der Finanzkrise. Der Makler erwartet für die folgenden Jahre noch weitere Schäden, weil es oft Jahre daure bis interne Prüfungen abgeschlossen sind und Ansprüche gegen das Management angemeldet werden können. Die Preise für D&O-Policen sind in den vergangenen Jahren ständig gesungen. Ein Grund ist, dass mehr Anbieter auf den Markt gekommen sind.


Mittelstand hat Nachholbedarf
Längst haben alle börsennotierten Unternehmen ihre Manager per D & O-Schutz abgesichert. Anders sieht es im Mittelstand aus. Mit neuen Geldgebern würde es im mittelständischen Familienbetrieb einen Trend zum versicherbaren Fremdgeschäftsführer geben. Auch hier würden die Schäden, nach Einschätzung der Funk-Gruppe aus Hamburg steigen. Sie seien aber weniger spektakulär und würden oft gar nicht öffentlich bekannt. Trotzdem können sie Mittelständler ohne Versicherungsschutz in ihrer Existenz gefährden. Während der Mittelstand etwa zur Hälfte abgesichert ist, gilt dies bei Vereinen und Verbänden gerade einmal für zehn Prozent der Organisationen. Für den Mittelstand ist der D&O-Schutz seit einigen Jahren besonders attraktiv geworden.

"Viele Versicherer haben den Ausschluss von Eigenschäden gestrichen", erläutert Michael Hendricks, vom gleichnamigen Versicherungsmakler aus Düsseldorf. Beherrschende Gesellschafter erhalten somit künftig ihren Schaden ersetzt. Bisher wurde Gesellschaftsanteil am Schadenersatz abgezogen.

"Damit ist eine Unternehmer-Vollkaskoversicherung entstanden", freut sich Experte Hendricks. Unternehmen sollten unbedingt prüfen, ob in ihren Bedingungen der Ausschluss des Eigenschadens schon gestrichen wurde. Auch Aon warnt vor mangelhaften Bedingungen. „Der Versicherer muss beispielsweise oft nicht zahlen, wenn die Pflichtverletzungen des Managers wissentlich erfolgten. Bei bedingt vorsätzlichen Handlungen, hängt es von der Formulierung in der Police ab. Hierauf ist beim Abschluss unbedingt zu achten", so Roeder. Versicherungsmakler, die wenig Erfahrung mit D&O-Policen haben, können in der Regel mit Großmaklern kooperieren. Zumindest die Firma Hendricks, die selbst entwickelte Bedingungen verwendet, bietet eine solche Zusammenarbeit an.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Branche News