Ob Pools ein Fluch oder ein Segen für Versicherer und Makler sind, war ein wichtiges Thema auf der DKM in Dortmund. Eine Expertenrunde mit Poolvertretern, Versicherungsvorständen und Maklern diskutierte dieses Thema kontrovers.
Hintergrund der Diskussionsrunde war die so genannte Dortmunder Erklärung, die auf der DKM für viel Wirbel sorgte und folglich auch zahlreiche Besucher in die Speaker’s Corner in der Westfalenhalle lockte. In dieser Erklärung wollten einige Versicherer sich unter anderem dazu bereit erklären, dass sie ab dem 1. Januar 2012 nur noch mit Pools und wirtschaftlichen Vereinigungen (PWV) zusammenarbeiten wollen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Erklärung abgeben.
Dortmunder Erklärung nicht realisiert, bilaterale Gespräche geplant
Die Initiatoren der Dortmunder Erklärung waren Dietmar Bläsing, Vorstand Volkswohlbund, und Rainer Jacobus, Vorstand Ideal. Waren deshalb, weil die beiden Vorstände auf der DKM mitteilten, dass sie ihre Erklärung nicht in der anfänglich geplanten Form weiterverfolgen wollen. Stattdessen wollen sie bilaterale Gespräche mit Poolpartnern führen, um das Transparenzcredo auf jeden Fall weiterzuverfolgen.
Die Ziele der Dortmunder Erklärung
Die Idee der Vorstände einer Selbstverpflichtungs-Erklärung entstand in Zusammenarbeit mit anderen Versicherern und hatte zum Ziel, dass die Kooperation mit Maklerpools an bestimmte Voraussetzungen und Mindeststandards geknüpft wird. Die Dortmunder Erklärung wollte unter anderem Folgendes fordern und erreichen:
1) Die PWV legt ihre Eigentümerverhältnisse vollständig, laufend und zeitnah offen. Auch stille Beteiligungen und direkte/indirekte Engagements und /oder die Finanzierung des PWV und seiner wesentlichen Eigentümer durch Produktanbieter fallen unter dieses Transparenzgebot. Die Satzung des PWV muss in allen Teilen und mit allen Nachträgen und Nebenvereinbarungen dargelegt werden.
2) Die PWV veröffentlicht einen ausführlichen Jahresabschluss bis zum 30. Juni des Folgejahres, der neben einer aussagekräftigen testierten auch eine Gewinn- und Verlustrechnung enthält. Außerdem muss ein Lage- und Risikobericht enthalten sein, der die Situation des Unternehmens zutreffend widerspiegelt. Die Bilanzierung muss nach vom IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) anerkannten Regeln erfolgen; die Bilanzierungsgrundsätze sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.
3) Der Jahresabschluss muss von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP) geprüft und testiert werden. Schwerpunkt der Prüfung und des öffentlichen Testats sind die Darstellung von Finanzierungen inklusive Sicherheitenstellung, die Angemessenheit von Stornoreserven, deren Hinterlegung oder Verwendung sowie die Rückstellungsbildung für nicht endgültig verdiente Vergütungsbestandteile.
4) Die PWV darf nur mit einem Vermittler zusammenarbeiten, der im IHK-Vermittlerregister als Makler oder Mehrfachagent eingetragen ist. Eine Zusammenarbeit mit einem Einfirmenvertreter erfolgt nur dann, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Die Namen aller Vertragspartner des PWV müssen veröffentlicht oder dem VU laufend kommuniziert werden. Eine anonymisierte Zusammenarbeit ist damit ausgeschlossen.
Zum Boykott aufgerufen, Dialog verweigert
Laut der Fachzeitschrift procontra nahmen auf der DKM etwa 15 Versicherer, vertreten durch ihre Vorstände, und acht Maklerpools an einem Treffen teil. Zu den teilnehmenden Pools und Assekuradeuren gehörten FiNet, Domcura, Degenia, BCA und blau direkt, Jung DMS & Cie und Fondsfinanz, die im Vorfeld andere Pools zu einem Boykott der Veranstaltung aufgerufen hätten, hätten an ihrem Bykott festgehalten und einen Dialog mit den Initiatoren ausgeschlossen.
Die Maklerpools Jung DMS & Cie. und Fonds Finanz hätten die Dortmunder Erklärung auch durch ihre Anwälte prüfen lassen. Diese würden die vorgesehene Selbstverpflichtung kartell-, wettbewerbs- und auch datenschutzrechtlich für strittig halten. Der Kodex zur Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Vermittlerpools, -zusammenschlüssen, -genossenschaften und Dienstleistern (PWVs), die Versicherungsgeschäfte von unabhängigen Vermittlern bündeln, sei – in seiner jetzigen Form – rechtlich äußerst bedenklich. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Münchener Anwaltskanzlei GSK Stockmann + Kollegen, die von Jung DMS & Cie. und Fonds Finanz um eine wettbewerbsrechtliche Prüfung gebeten wurde.
Über 90 Prozent der Makler arbeiten mittlerweile mit Maklerpools zusammen, die sich teilweise auch als Maklerverbünde, Service-Gesellschaften oder Konzeptanbieter bezeichnen.
Aus früheren Fehlern lernen, Provisionsexzesse verurteilt
In der Diskussionsrunde auf der DKM gaben sich die Poolverfechter und -gegner im Gegensatz zu den Formulierungen der Dortmunder Erklärung wieder versöhnlicher, und bezogen versöhnliche Positionen wie Roland Roider, Vorstand der BCA AG: „Es gibt Lösungsmöglichkeiten zwischen den Polen mit oder ohne Pools“. Scharf ins Gericht ging Rainer M. Jacobus, Vorstandsvorsitzender der Ideal Versicherungsgruppe, mit der eigenen Branche, ihren Fehlern aus der Vergangenheit und den extremen Provisionszahlungen mancher Wettbewerber.
Jacobus wütend.“ Ich verurteile die Provisionsexzesse aufs Schärfste, sie sind für unsere Branche im Höchstmaß kontraproduktiv. Wir sind selbst schuld, wenn durch solche Fehlleistungen die Politik immer wieder auf uns einschlägt“. Seine Vision für die Zukunft: „Wenn es immer wieder zu Verfehlungen in der Branche kommt, müssen wir damit rechnen, dass auch Pools von Rating-Agenturen beurteilt werden. Und wenn Provisionsexzesse wie bisher sich wiederholen, wird es dazu kommen, dass nur noch über Honorar bezahlt wird. Dann sind wir alle die Verlierer.“
Pools: Man kann auch ohne sie
Andreas Vollmer, Geschäftsführer der Hasenclever +Partner + Co. KG, sieht die Kontrolle durch die Parteienlandschaft ebenso klar wie Jacobus, glaubt aber auch einen Weg aus der Misere gefunden zu haben: „Die Politik beäugt unsere Branche sehr. Darum müssen wird deutliche Veränderungen vornehmen, wobei immer im Fokus stehen muss als ehrbarer Kaufmann zu agieren“. Das Fazit der Diskussion über Fluch oder Segen der Pools für Roider: „Pools sind ein wichtiges Element für Versicherer und Makler“. Vollmer beschloss die Diskussionsrunde weitaus nüchterner: „Pools sind ok. Man kann aber auch ohne.“
Weitere Details zur DKM finden Sie in der Dezember-Ausgabe von .
Quelle: eigene Recherchen, procontra online; Bild: Meris Neininger
Hintergrund der Diskussionsrunde war die so genannte Dortmunder Erklärung, die auf der DKM für viel Wirbel sorgte und folglich auch zahlreiche Besucher in die Speaker’s Corner in der Westfalenhalle lockte. In dieser Erklärung wollten einige Versicherer sich unter anderem dazu bereit erklären, dass sie ab dem 1. Januar 2012 nur noch mit Pools und wirtschaftlichen Vereinigungen (PWV) zusammenarbeiten wollen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Erklärung abgeben.
Dortmunder Erklärung nicht realisiert, bilaterale Gespräche geplant
Die Initiatoren der Dortmunder Erklärung waren Dietmar Bläsing, Vorstand Volkswohlbund, und Rainer Jacobus, Vorstand Ideal. Waren deshalb, weil die beiden Vorstände auf der DKM mitteilten, dass sie ihre Erklärung nicht in der anfänglich geplanten Form weiterverfolgen wollen. Stattdessen wollen sie bilaterale Gespräche mit Poolpartnern führen, um das Transparenzcredo auf jeden Fall weiterzuverfolgen.
Die Ziele der Dortmunder Erklärung
Die Idee der Vorstände einer Selbstverpflichtungs-Erklärung entstand in Zusammenarbeit mit anderen Versicherern und hatte zum Ziel, dass die Kooperation mit Maklerpools an bestimmte Voraussetzungen und Mindeststandards geknüpft wird. Die Dortmunder Erklärung wollte unter anderem Folgendes fordern und erreichen:
1) Die PWV legt ihre Eigentümerverhältnisse vollständig, laufend und zeitnah offen. Auch stille Beteiligungen und direkte/indirekte Engagements und /oder die Finanzierung des PWV und seiner wesentlichen Eigentümer durch Produktanbieter fallen unter dieses Transparenzgebot. Die Satzung des PWV muss in allen Teilen und mit allen Nachträgen und Nebenvereinbarungen dargelegt werden.
2) Die PWV veröffentlicht einen ausführlichen Jahresabschluss bis zum 30. Juni des Folgejahres, der neben einer aussagekräftigen testierten auch eine Gewinn- und Verlustrechnung enthält. Außerdem muss ein Lage- und Risikobericht enthalten sein, der die Situation des Unternehmens zutreffend widerspiegelt. Die Bilanzierung muss nach vom IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) anerkannten Regeln erfolgen; die Bilanzierungsgrundsätze sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.
3) Der Jahresabschluss muss von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP) geprüft und testiert werden. Schwerpunkt der Prüfung und des öffentlichen Testats sind die Darstellung von Finanzierungen inklusive Sicherheitenstellung, die Angemessenheit von Stornoreserven, deren Hinterlegung oder Verwendung sowie die Rückstellungsbildung für nicht endgültig verdiente Vergütungsbestandteile.
4) Die PWV darf nur mit einem Vermittler zusammenarbeiten, der im IHK-Vermittlerregister als Makler oder Mehrfachagent eingetragen ist. Eine Zusammenarbeit mit einem Einfirmenvertreter erfolgt nur dann, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Die Namen aller Vertragspartner des PWV müssen veröffentlicht oder dem VU laufend kommuniziert werden. Eine anonymisierte Zusammenarbeit ist damit ausgeschlossen.
Zum Boykott aufgerufen, Dialog verweigert
Laut der Fachzeitschrift procontra nahmen auf der DKM etwa 15 Versicherer, vertreten durch ihre Vorstände, und acht Maklerpools an einem Treffen teil. Zu den teilnehmenden Pools und Assekuradeuren gehörten FiNet, Domcura, Degenia, BCA und blau direkt, Jung DMS & Cie und Fondsfinanz, die im Vorfeld andere Pools zu einem Boykott der Veranstaltung aufgerufen hätten, hätten an ihrem Bykott festgehalten und einen Dialog mit den Initiatoren ausgeschlossen.
Die Maklerpools Jung DMS & Cie. und Fonds Finanz hätten die Dortmunder Erklärung auch durch ihre Anwälte prüfen lassen. Diese würden die vorgesehene Selbstverpflichtung kartell-, wettbewerbs- und auch datenschutzrechtlich für strittig halten. Der Kodex zur Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Vermittlerpools, -zusammenschlüssen, -genossenschaften und Dienstleistern (PWVs), die Versicherungsgeschäfte von unabhängigen Vermittlern bündeln, sei – in seiner jetzigen Form – rechtlich äußerst bedenklich. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Münchener Anwaltskanzlei GSK Stockmann + Kollegen, die von Jung DMS & Cie. und Fonds Finanz um eine wettbewerbsrechtliche Prüfung gebeten wurde.
Über 90 Prozent der Makler arbeiten mittlerweile mit Maklerpools zusammen, die sich teilweise auch als Maklerverbünde, Service-Gesellschaften oder Konzeptanbieter bezeichnen.
Aus früheren Fehlern lernen, Provisionsexzesse verurteilt
In der Diskussionsrunde auf der DKM gaben sich die Poolverfechter und -gegner im Gegensatz zu den Formulierungen der Dortmunder Erklärung wieder versöhnlicher, und bezogen versöhnliche Positionen wie Roland Roider, Vorstand der BCA AG: „Es gibt Lösungsmöglichkeiten zwischen den Polen mit oder ohne Pools“. Scharf ins Gericht ging Rainer M. Jacobus, Vorstandsvorsitzender der Ideal Versicherungsgruppe, mit der eigenen Branche, ihren Fehlern aus der Vergangenheit und den extremen Provisionszahlungen mancher Wettbewerber.
Jacobus wütend.“ Ich verurteile die Provisionsexzesse aufs Schärfste, sie sind für unsere Branche im Höchstmaß kontraproduktiv. Wir sind selbst schuld, wenn durch solche Fehlleistungen die Politik immer wieder auf uns einschlägt“. Seine Vision für die Zukunft: „Wenn es immer wieder zu Verfehlungen in der Branche kommt, müssen wir damit rechnen, dass auch Pools von Rating-Agenturen beurteilt werden. Und wenn Provisionsexzesse wie bisher sich wiederholen, wird es dazu kommen, dass nur noch über Honorar bezahlt wird. Dann sind wir alle die Verlierer.“
Pools: Man kann auch ohne sie
Andreas Vollmer, Geschäftsführer der Hasenclever +Partner + Co. KG, sieht die Kontrolle durch die Parteienlandschaft ebenso klar wie Jacobus, glaubt aber auch einen Weg aus der Misere gefunden zu haben: „Die Politik beäugt unsere Branche sehr. Darum müssen wird deutliche Veränderungen vornehmen, wobei immer im Fokus stehen muss als ehrbarer Kaufmann zu agieren“. Das Fazit der Diskussion über Fluch oder Segen der Pools für Roider: „Pools sind ein wichtiges Element für Versicherer und Makler“. Vollmer beschloss die Diskussionsrunde weitaus nüchterner: „Pools sind ok. Man kann aber auch ohne.“
Weitere Details zur DKM finden Sie in der Dezember-Ausgabe von .
Quelle: eigene Recherchen, procontra online; Bild: Meris Neininger
Autor(en): Meris Neininger