Einen aufschlussreichen Blick nach Österreich bot eine Veranstaltung der Johannes Kepler Universität Linz. Wie unsere Nachbarn mit dem Thema Vergütung und Lebensversicherung umgehen.
Bei der Herbstveranstaltung des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Johannes Kepler Universität in Linz standen "Neue Vergütungsmodell in der Versicherungswirtschaft" im Zentrum. Die Niedrigzinsen verursachen den österreichischen Versicherern dieselben Probleme, ihre Produkte als attraktive Altersvorsorge zu verkaufen. Dabei kommt in Österreich erschwerend eine Versicherungsteuer in Höhe von vier Prozent hinzu, die die „Rendite“ der Lebensversicherung schmälert. In der Beziehung haben es die deutschen Lebensversicherer und ihre Vermittler leichter.
Honorar auch in Österreich kaum verbreitet
Wie bei uns ist die Stimmung leicht reizbar, wenn es um mögliche Eingriffe in das auch in Österreich deutlich dominierende Provisionsmodell geht. Selbst beim größten Versicherungsmakler des Landes Greco International AG machen Honorare nur 15 Prozent des Umsatzes aus, so deren Vorstand Andreas Krebs. Nettotarife für die Honorarvermittlung sind ebenfalls Mangelware.
Krebs wusste aus der Slowakei zu berichten, dass dort ein Courtageverbot zu einer massiven Veränderung des Vertriebs geführt hat. Die slowakischen Makler seien dem Verbot aus dem Weg gegangen, indem sie entweder wieder Agenten wurden oder ihren Sitz ins benachbarte Ausland verlegten. Einen erkennbaren Nutzen hat die Slowakei damit nicht erzielt. Insofern waren Krebs und Tagungsleiter Dr. Josef Stockinger, Chef der Oberösterreichischen Versicherung AG, einig, dass das Provisionsmodell erhalten bleiben soll. Allerdings zeigten beide Bereitschaft, dem Kunden gegenüber mehr Transparenz über die Kosten zu zeigen.
Österreichischer Konsumentenschutz kein Förderer der Honorarberatung
Anders als in Deutschland scheint aber auch der Verbraucherschutz, im Österreichischen als Konsumentenschutz bekannt, alles andere als ein Förderer der Honorarberatung zu sein. Für die Arbeiterkammer Wien bekannte Christian Prantner in seinem Vortrag, dass Honorar keineswegs die Lösung aller Übel sei. Überhaupt referierte er in sehr ausgewogener Weise, ohne klare Forderungen nach mehr Verbraucherschutz auszusparen. Offenbar versuchen österreichische Verbraucherschützer nicht den Spagat zwischen dem Anspruch, als so genannter Finanzmarktwächter den Markt zu beaufsichtigen, gleichzeitig aber auch als Honorarberater im selben Markt mitzumischen und zu den Vermittlern in Konkurrenz zu treten.
Forderung stößt auf offene Ohren
Prantner forderte im Wesentlichen eine stärkere Verteilung der Abschlussprovisionen auf die Laufzeit, um den Anreiz zum raschen Abverkauf von Lebensversicherungen unabhängig vom Kundenbedarf zu begrenzen. Diese Forderung scheint auch in der österreichischen Versicherungswirtschaft durchaus auf offene Ohren zu stoßen.
In Österreich sind wie in Deutschland „massive Beschwerden“ über die von einigen ausländischen Versicherern eingesetzten Kostenausgleichs- oder Vermittlungsvergütungs-Vereinbarungen zu verzeichnen, die beispielsweise 78 Promille Abschlusskosten vorsehen. Prantner nannte aus eigenen Erhebungen normale Bandbreiten von 36 bis 60 Promille bei Rentenversicherungen. Selbst diese Bandbreite hielt er schon für bedenklich, weil dadurch Interessenkonflikte bei der Produktauswahl durch Vermittler vorprogrammiert seien.
Lob für die deutsche Produktinformation
Prantner beklagte eine geringe Verständlichkeit der Bedingungen. Er lobte dagegen ausdrücklich die in Deutschland längst vorgeschriebenen Produktinformationsblätter, die im Nachbarland noch nicht durchgängig gefordert sind. Einigkeit mit der Versicherungsbranche herrschte zudem beim Thema Beratungsqualität, dass diese unbedingt gefördert werden soll – und dass die Vergütung dafür nicht der eine, entscheidende Hebel ist. Prantner forderte eine stärkere Überwachung der Vermittler. Wie in Deutschland gibt es kaum eine funktionierende Aufsicht über das konkrete Marktgebaren von Vertrieben.
Dem auch in Deutschland von Vermittlerverbänden verbreiteten Selbstverständnis, als Makler bereits ein Konsumentenschützer zu sein, erteilte Prantner eine klare Absage. Makler seien Vermittler, und damit nicht ausschließlich am Wohl der Kunden interessiert. Diese Aufgabe sei dann doch noch besser bei der Verbraucheraufsicht aufgehoben.
Bildquelle: © Johannes Kepler Universität Linz
Bei der Herbstveranstaltung des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Johannes Kepler Universität in Linz standen "Neue Vergütungsmodell in der Versicherungswirtschaft" im Zentrum. Die Niedrigzinsen verursachen den österreichischen Versicherern dieselben Probleme, ihre Produkte als attraktive Altersvorsorge zu verkaufen. Dabei kommt in Österreich erschwerend eine Versicherungsteuer in Höhe von vier Prozent hinzu, die die „Rendite“ der Lebensversicherung schmälert. In der Beziehung haben es die deutschen Lebensversicherer und ihre Vermittler leichter.
Honorar auch in Österreich kaum verbreitet
Wie bei uns ist die Stimmung leicht reizbar, wenn es um mögliche Eingriffe in das auch in Österreich deutlich dominierende Provisionsmodell geht. Selbst beim größten Versicherungsmakler des Landes Greco International AG machen Honorare nur 15 Prozent des Umsatzes aus, so deren Vorstand Andreas Krebs. Nettotarife für die Honorarvermittlung sind ebenfalls Mangelware.
Krebs wusste aus der Slowakei zu berichten, dass dort ein Courtageverbot zu einer massiven Veränderung des Vertriebs geführt hat. Die slowakischen Makler seien dem Verbot aus dem Weg gegangen, indem sie entweder wieder Agenten wurden oder ihren Sitz ins benachbarte Ausland verlegten. Einen erkennbaren Nutzen hat die Slowakei damit nicht erzielt. Insofern waren Krebs und Tagungsleiter Dr. Josef Stockinger, Chef der Oberösterreichischen Versicherung AG, einig, dass das Provisionsmodell erhalten bleiben soll. Allerdings zeigten beide Bereitschaft, dem Kunden gegenüber mehr Transparenz über die Kosten zu zeigen.
Österreichischer Konsumentenschutz kein Förderer der Honorarberatung
Anders als in Deutschland scheint aber auch der Verbraucherschutz, im Österreichischen als Konsumentenschutz bekannt, alles andere als ein Förderer der Honorarberatung zu sein. Für die Arbeiterkammer Wien bekannte Christian Prantner in seinem Vortrag, dass Honorar keineswegs die Lösung aller Übel sei. Überhaupt referierte er in sehr ausgewogener Weise, ohne klare Forderungen nach mehr Verbraucherschutz auszusparen. Offenbar versuchen österreichische Verbraucherschützer nicht den Spagat zwischen dem Anspruch, als so genannter Finanzmarktwächter den Markt zu beaufsichtigen, gleichzeitig aber auch als Honorarberater im selben Markt mitzumischen und zu den Vermittlern in Konkurrenz zu treten.
Forderung stößt auf offene Ohren
Prantner forderte im Wesentlichen eine stärkere Verteilung der Abschlussprovisionen auf die Laufzeit, um den Anreiz zum raschen Abverkauf von Lebensversicherungen unabhängig vom Kundenbedarf zu begrenzen. Diese Forderung scheint auch in der österreichischen Versicherungswirtschaft durchaus auf offene Ohren zu stoßen.
In Österreich sind wie in Deutschland „massive Beschwerden“ über die von einigen ausländischen Versicherern eingesetzten Kostenausgleichs- oder Vermittlungsvergütungs-Vereinbarungen zu verzeichnen, die beispielsweise 78 Promille Abschlusskosten vorsehen. Prantner nannte aus eigenen Erhebungen normale Bandbreiten von 36 bis 60 Promille bei Rentenversicherungen. Selbst diese Bandbreite hielt er schon für bedenklich, weil dadurch Interessenkonflikte bei der Produktauswahl durch Vermittler vorprogrammiert seien.
Lob für die deutsche Produktinformation
Prantner beklagte eine geringe Verständlichkeit der Bedingungen. Er lobte dagegen ausdrücklich die in Deutschland längst vorgeschriebenen Produktinformationsblätter, die im Nachbarland noch nicht durchgängig gefordert sind. Einigkeit mit der Versicherungsbranche herrschte zudem beim Thema Beratungsqualität, dass diese unbedingt gefördert werden soll – und dass die Vergütung dafür nicht der eine, entscheidende Hebel ist. Prantner forderte eine stärkere Überwachung der Vermittler. Wie in Deutschland gibt es kaum eine funktionierende Aufsicht über das konkrete Marktgebaren von Vertrieben.
Dem auch in Deutschland von Vermittlerverbänden verbreiteten Selbstverständnis, als Makler bereits ein Konsumentenschützer zu sein, erteilte Prantner eine klare Absage. Makler seien Vermittler, und damit nicht ausschließlich am Wohl der Kunden interessiert. Diese Aufgabe sei dann doch noch besser bei der Verbraucheraufsicht aufgehoben.
Bildquelle: © Johannes Kepler Universität Linz
Autor(en): Matthias Beenken